Umwelt- und Naturschutz

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Gute Luft, sauberes Trinkwasser, fruchtbare Böden und Artenvielfalt sind unsere Lebensgrundlagen. Österreich genießt das Privileg vielfältiger, wunderschöner Natur. Unsere Umwelt steht aber auch unter Druck: Flächenversiegelung, Artensterben, Bodenerosion oder Luftverschmutzung sind die Herausforderungen, die gemeinsam bearbeitet und gelöst werden sollen. Dies bedarf der Unterstützung aller. Denn der Schutz unserer Lebensgrundlage hat Priorität. Dafür ist ein Umsteuern notwendig: Anstatt ständig mehr Ressourcen zu verbrauchen, soll intelligenter produziert und konsumiert werden. Durch eine ambitionierte Umweltpolitik sichern wir Lebensqualität und ermöglichen damit Gesundheit, gute Ernährung, Wohlstand, einen zukunftsfähigen Standort und eine lebenswerte Welt für nachfolgende Generationen.

Österreich ist Vorreiter in der Umwelttechnologie – wir exportieren unser Wissen in die ganze Welt. Dabei zeigen wir immer wieder, dass Umweltund Wirtschaftspolitik kein Widerspruch sein müssen. Vielmehr können sie Hand in Hand gehen. Echte Kreislaufwirtschaft arbeitet dabei nach den Prinzipien „Vermeiden, Wiederverwenden und Verwerten“, denn wertvolle Ressourcen müssen verantwortungsbewusst, sparsam und effizient genutzt werden. Der Abfall von heute ist der Rohstoff von morgen. Längere Lebenszyklen machen nicht nur aus ökologischer und ökonomischer Sicht Sinn: Auch die Konsumentinnen und Konsumenten genießen die Vorteile von langlebigen und innovativen Produkten. Wir werden die Lebensmittelverschwendung reduzieren und das Reparieren fördern.

Die Vielfalt der Ökosysteme, der Tier- und Pflanzenarten und die genetische Vielfalt innerhalb der Arten sind die Basis unserer Ernährung und gewährleisten eine gesunde Lebenswelt für uns alle. Intakte Ökosysteme bieten zudem Schutz vor Naturgefahren und tragen zur Klimaregulierung bei. Die Bundesregierung übernimmt die Verantwortung für den Schutz der Biodiversität. Sie setzt in allen Sektoren Initiativen zum Erhalt der Artenvielfalt, zum Verbund von Lebensräumen und zur Förderung der Strukturvielfalt.Der Schutz von Gewässern, Luft und Böden ist der Bundesregierung ein großes Anliegen. Wir wollen einen Zielpfad einschlagen, um das Sustainable Development Goal „Gesundes Leben“ umzusetzen, das heißt, bis 2030 die Belastungen aufgrund gefährlicher Chemikalien und der Verschmutzung und Verunreinigung von Luft, Wasser und Boden erheblich zu verringern. Unser Land profitiert in jeglicher Hinsicht von hohen Umwelt- und Naturschutzstandards, diese gilt es zu verteidigen und zu stärken. Es ist ein Privileg, dass sauberes Trinkwasser rund um die Uhr in bester Qualität bereitsteht. Wasser ist ein wesentliches Element der Daseinsvorsorge und darf nicht privatisiert werden. Saubere und ökologisch intakte Gewässer sichern aber nicht nur die Versorgung mit Trinkwasser, sondern auch die Artenvielfalt und bieten Schutz vor Hochwasser. Gewässerökologische Maßnahmen und Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte für die Wasserqualität tragen dazu bei, die wertvollen österreichischen Wasserressourcen nachhaltig zu sichern. Ebenso wichtig ist es, die Luftqualität in Österreich weiter zu verbessern - für die Gesundheit der Österreicherinnen und Österreicher und den Schutz unserer Ökosysteme. Ziel ist die Annäherung an die Richtwerte der Weltgesundheitsorganisation WHO, insbesondere durch die Weiterentwicklung und Umsetzung des nationalen Luftreinhalteprogramms und durch ambitionierte Maßnahmen zur Reduktion verkehrsbedingter Emissionen.

Unsere Böden bilden die Grundlage für Nahrungsproduktion, sauberes Trinkwasser, Naturräume und Siedlungsentwicklung. Mit einer österreichweiten Bodenschutzstrategie werden gemeinsam mit den Bundesländern Grundsätze zur Reduktion des Flächenverbrauchs und zur Verbesserung der Bodenqualität festgelegt. Bei Fachplanungen des Bundes werden raumplanerische Aspekte des Klimaschutzes verstärkt berücksichtigt.

Kreislaufwirtschaft fördern und Abfallpolitik gestalten

  • Forcierung der Kreislaufwirtschaft

    • Weiterentwicklung und Umsetzung des Abfallvermeidungsprogramms

    • Aufrechterhaltung des natürlichen Stoffkreislaufs durch eine ökologische, regionale Kompostwirtschaft

    • Gesetzliche Rahmenbedingungen zur Förderung des innovativen Ressourcenmanagements

    • Unterstützung von Modellregionen für die Kreislaufwirtschaft

  • Maßnahmenpaket Reparatur

    • Steuerliche Begünstigung für kleine Reparaturdienstleistungen und den Verkauf reparierter Produkte

    • Erleichterter Zugang für Konsumentinnen und Konsumenten sowie unabhängige Reparaturbetriebe zu Ersatzteilen, Software, Servicedokumentation und Information

    • Ausweitung des Förderprogramms zur Unterstützung von Re-Use-Aktivitäten, Repair-Cafés und anderen Kreislaufwirtschaftsinitiativen

    • Forcierung freiwilliger Händlergarantien

    • Finanzielle Anreize für Reparaturen schaffen

  • Forcierung von langlebigen, reparierbaren und wiederverwertbaren Produkten – Umsetzung und Weiterentwicklung der europäischen Ökodesignrichtlinie in Richtung Design for Recycling und Design for Reuse (Verhinderung geplanter Obsoleszenz). Z.B.:

    • Lieferfähigkeit von Ersatzteilen sicherstellen

    • Reparaturfähigkeit

  • Weiterentwicklung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie zur Ermöglichung weiterer steuerlicher Begünstigungen für Reparaturdienstleistungen

  • Verbindliche gesetzliche Rahmenbedingungen inklusive konkreter Ziele für den Ausbau von Mehrwegsystemen, insbesondere auch für Getränkeverpackungen

  • Aktionsplan gegen Lebensmittelverschwendung über die gesamte Wertschöpfungskette in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den österreichischen Handelsunternehmen, mit Produzenten und karitativen Organisationen

    • Evaluierung bestehender Gesetze und Fördersysteme

    • Verbot des Entsorgens von genusstauglichen Lebensmitteln aus dem Lebensmitteleinzelhandel (Kaskadenmodell nach Vorbild Frankreich)

    • Nationale Koordinierungsstelle

    • Verbesserung der Datenbasis und Transparenz über die gesamte Wertschöpfungskette

  • Maßnahmenpaket (z.B. finanzielle Anreize, Beseitigung rechtlicher Hindernisse etc.) für den Einsatz von Sekundärrohstoffen bei Industrie, Verpackungen (z.B. differenzierte Lizenzentgelte) und Baustoffen

  • Österreichisches Kunststoffprogramm – Reduktion von Plastik weiter vorantreiben:

    • Konsequente Umsetzung der Europäischen Einwegplastikrichtlinie mit dem Verbot bestimmter Einwegprodukte

    • Gesetzliche Verankerung des Reduktionsziels von Plastikverpackungen um 20%

    • Gezielte Maßnahmen zur Reduktion von Einwegplastikverpackungen, u.a. forcierte Kooperation mit Handel, Gastronomie und Herstellern zur Reduktion von Einweggebinden

    • Recyclierbarkeit als Produktionsvoraussetzung

    • Einsatz von Recyclatanteilen in der öffentlichen Beschaffung

  • Aktionsplan gegen Mikroplastik

    • Datenerhebung und Evaluierung für Mikroplastikemissionen und Belastungen unter Einbeziehung aller einschlägigen Fachbereiche inklusive der Umwelttoxikologie mit dem Ziel, rechtliche Grundlagen für die Reduktion von Mikroplastik zu entwickeln

  • Einsetzen auf europäischer Ebene für:

    • Verbot von Mikroplastik in der Produktion (Ziel einer österreichischen Lösung, sollte es keine europäische Lösung geben)

    • Europaweiter Ausstieg aus der Verwendung von Mikroplastik in Kosmetika und Reinigungsmitteln

    • sollte kein europäisches Verbot kommen, Anstreben eines nationalen Verbotes von „add-ons“ (Mikroplastikpartikel in Produkten)

    • Mikrofilter für Waschmaschinen und Trockner

    • Grenzwerte für Industrieanlagen

  • Gezielte Forschung

  • Nachrüstung von Kläranlagen (im Rahmen des aktuellen Förderprogramms)

  • Ziel ist es, die Ausbringung von Klärschlamm bei Belastung durch Mikroplastik und andere Schadstoffe gänzlich zu unterbinden

  • Prüfung eines bundesweiten Verbots für die Ausbringung von Klärschlamm bei Belastung durch Mikroplastik und andere Schadstoffe

  • Entwicklung einer Phosphor-Strategie (Plan für die Herstellung von Kapazitäten für die Phosphorrückgewinnung etc.)

    • Reduktion der Austragung von Mikroplastik aus Gletschervlies und Abdeckungen von Schneedepots und Entwicklung von alternativen Abdeckungen

  • Prüfung eines Pfandsystems auf Batterien und Kleingeräte

  • Verstärkte sortenreine Sammlung

  • Novellierung des Altlastensanierungsgesetzes mit dem Ziel einer schnelleren, effizienteren und sicheren Altlastensanierung und damit einen Beitrag zum Flächenrecycling zu leisten

    • Saniert der Bund mit öffentlichen Mitteln anstelle des Verursachers, kommt ihm ein Vorzugspfandrecht zu.

    • Bei Umwidmungen von brachliegenden Altlastenflächen und ihren Nachnutzungen ist auf ihren Sanierungsstandard Rücksicht zu nehmen.

    • Verstärkte Anwendung des Verursacherprinzips

  • Preis- und Wettbewerbsvorteile, die durch ökologisch und sozial wenig verträgliche Produktion entstehen, müssen hinterfragt werden.

  • Umsetzung der EU-Recyclingvorgaben

  • Unterstützung österreichische Umwelttechnologie-Unternehmen durch die Umsetzung des Masterplan Umwelttechnologie

  • Programme zur „Grünen Chemie“ und zu innovativen Geschäftsmodellen wie „Chemikalien Leasing“ mit dem Ziel eines effizienten und reduzierten Chemikalieneinsatzes

Artenvielfalt erhalten – Natur schützen

  • Erneuerung und Weiterentwicklung der nationalen Biodiversitätsstrategie („Biodiversitäts-Strategie 2030+“) sowie Aufnahme aller Sektoren

  • Finanzierung eines Biodiversitätsfonds zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie

  • Unterstützung der Bundesländer bei der Ausweisung neuer und Erhaltung von bestehenden Wildnisgebieten, Natura 2000-Gebieten, Biosphärenparks und Schutzgebieten

  • Gemeinsame Initiative mit den Bundesländern zur Schaffung neuer und Erweiterung bestehender Nationalparks

  • Weiterentwicklung der Erfassung und Bewertung von Ökosystemleistungen

  • Bundesweite Koordinierung der landesspezifischen Insekten- und Artenschutzmonitorings und Bündelung von Expertise

  • Klärung und allfällige Anpassung der Kompetenzrechtslage im Bereich Biodiversität

  • Vereinheitlichung der Bioindikatoren und Biotopkartierung

  • Förderung des Lebensraumverbundes und der Strukturvielfalt in der Landschaft

  • Konzept für den Schutz und die nachhaltige Nutzung alpiner Freiräume gemäß Alpenkonvention

  • Engagierte Umsetzung internationaler Verpflichtungen

  • Entwicklung von Biotop-Verbundsystemen, die Artenvielfalt ermöglichen

  • Schaffung von Anreizen für Biodiversitätsmaßnahmen

  • Maßnahmen zur Wiederherstellung von degradierten Ökosystemen

  • Einrichtung einer EU-weiten wildökologischen Raumplanung und Ausarbeitung von Wildtiermanagementlösungen im Einklang mit EU-Recht

  • Reduktion von Palmöl in allen Produkten auf nationaler und europäischer Ebene forcieren

  • Schutz vor Naturgefahren

    • Ausreichende Dotierung für den „Schutz vor Naturgefahren“

    • Ausbau des Hochwasserschutzes und Zusammenführung der Zuständigkeit für Hochwasserschutz auf allen Fließstrecken, Förderkriterien vereinheitlichen, nicht-baulichen Maßnahmen Vorrang vor technischem Hochwasserschutz einräumen

    • Ziel ist es, dem dezentralen und ökologischen Hochwasserschutz mehr Gewicht zu geben

    • Verbesserung der Katastrophenhilfe, insbesondere Schaffung klarer Zuständigkeiten, Vereinheitlichung der Kriterien für die Mittelvergabe, Zweckbindung der Ressourcen, Wegfall der 30-Mio.-Euro-Grenze zur Vorziehung von Hochwasserschutzprojekten

    • Verstärkung der nachhaltigen Schutzwaldbewirtschaftung (Naturverjüngung des Waldes, klimafitter Wald)

  • Ökologische Gartenbewirtschaftung privater Gärten und öffentlicher Grünflächen (z.B. Schulen, Kindergärten) weiter vorantreiben zur Förderung der Biodiversität

    • Weitestgehender Verzicht auf Pflanzenschutzmittel bei öffentlichen Flächen

  • Reduktion von negativen Auswirkungen invasiver, gebietsfremder Arten

Wasser schützen

  • Schutz des Wassers als zentrales Element der Daseinsvorsorge

    • Kein Ausverkauf der Ressource Wasser

    • Sicherstellung der langfristigen Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser und Verbesserung der Versorgungssicherheit (Erhalt und Erweiterung der Trinkwasserversorgungsinfrastruktur) und der Wasserqualität

    • Absicherung der Siedlungswasserwirtschaft

    • Rechtzeitige Überarbeitung des Nitrataktionsprogramms und Erlassung geeigneter Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte für Nitrat

    • Erhalt und Erweiterung der Abwasserinfrastruktur zur geordneten Abwasserentsorgung (Abwasserreinigungsanlagen, Kanäle) – Entwicklung einer Phosphor-Strategie zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm in den Kläranlagen

  • Ausreichend UFG-Fördermittel für gewässerökologische Maßnahmen zur Erreichung der Wasserrahmenrichtlinie

  • Weiterentwicklung der integrativen wasserwirtschaftlichen Planung im dritten Nationalen Gewässerschutzplan im Rahmen des Unionsrechts

    • Weiterentwicklung der Ziele zur Erreichung des guten Gewässerzustandes

    • Nachhaltige Sicherung der Wasserressourcen unter Berücksichtigung von Klimawandel und Grundwasserverunreinigungen

    • Konkrete Reduktionsziele für Nitrat und Pestizide

    • Integrativer ökologischer Hochwasserschutz mit regelmäßigen und einheitlichen Fortschrittskontrollen

  • Gesetzliche Vorrangstellung der Trinkwasserversorgung bei Nutzungskonflikten

  • Vereinheitlichung der Voraussetzungen für die Errichtung von Schneedepots

  • Trinkwasserversorgung bleibt in öffentlicher Hand: Keine Wasserprivatisierung

  • Rechtliche Erleichterungen für die Umsetzung hydromorphologischer Maßnahmen zur Erreichung der Wasserrahmenrichtlinie

Saubere Luft und besserer Lärmschutz

  • Zielpfad zur raschen Einhaltung der EU-Richtwerte zum Gesundheitsschutz und zur Einhaltung von SDG 3 Gesundes Leben

  • Weiterentwicklung und Umsetzung des nationalen Luftreinhalteprogramms * mit konkreten und quantifizierbaren Maßnahmen zur Erfüllung der europäischen Emissionsreduktionsverpflichtungen insbesondere für Ammoniak, Stickoxide und Feinstaub * mit Kostenschätzung und finanzieller Sicherstellung

  • Verbesserungen im ImmissionsschutzG-Luft:

    • Der Bund unterstützt die Länder bei Sofortmaßnahmen und vorbeugenden Reduktionsmaßnahmen in belasteten Gebieten

    • Messstellen-Netz optimieren: Fortführung der Pilotprojekte bei Ultra-Feinstaub (PM1) und Black Carbon-Anteil bei PM2,5-Emissionen

  • Schrittweiser Ausstieg aus der Verwendung von Laubbläsern und -saugern im Bundesdienst

  • Novellierung PyrotechnikG

  • Verkehr & Luftqualität: Verbindliches Maßnahmenprogramm zur Reduktion verkehrsbedingter Emissionen

    • Initiative der Bundesregierung für die rasche, durch Beiträge der Hersteller für Fahrzeugeigner und -eignerinnen kostenfreie Hardware-Nachrüstung von herstellerseitig abgasmanipulierten Dieselfahrzeugen, im Sinne der Einhaltung der Zulassungsvoraussetzungen

    • Einschränken des LoF-Einsatzes abseits der Landwirtschaft

    • Raschere und räumlich ausgeweitete Nachrüstung älterer LKW und Baumaschinen mit Partikelfiltern (Maßnahmenpaket und Anreizsystem) für öffentliche Aufträge und Private

    • Ausnahmen für Sonderfahrzeuge und Einsatzfahrzeuge, soweit geboten

  • Aktionspläne für lärmbelastete Gebiete

  • Lärmschutzoffensive im Straßenverkehr

    • Evaluierung der Dienstanweisung Bundesstraßen

    • Ermöglichung von Geschwindigkeitsanpassungen aus Lärmschutzgründen

  • Zum Schutz der europaweit einzigartigen (IUCN-anerkannten) Dunkelgebiete in Österreich sollen Lichtemissionen und -immissionen Berücksichtigung finden.

Gesunde Böden und zukunftsfähige Raumordnung

  • Raumplanerische Aspekte des Klimaschutzes sollen durch eine (auf den derzeit schon bestehenden Bundeskompetenzen basierende) gesetzliche Regelung zur Fachplanungskompetenz des Bundes geregelt werden.

  • Österreichweite Bodenschutzstrategie für sparsameren Flächenverbrauch

    • Umsetzung der ÖROK-Empfehlungen zur Stärkung der Orts- und Stadtkerne und zum Flächensparen, Flächenmanagement und zur aktiven Bodenpolitik

    • Zielpfad zur Reduktion des Flächenverbrauchs auf Netto 2,5 ha/Tag bis 2030 und mittelfristig zusätzliche Bodenversiegelung durch Entsiegelung von entsprechenden Flächen kompensieren

    • Ausweisung von landwirtschaftlichen Produktionsflächen und ökologischen Vorrangflächen

    • Bodenfunktionsbewertung inkl. CO2-Speicherkapazität

    • Verankerung von Regelungen zur Bodenschonung und zum Schutz der Agrarstruktur

  • Förderung und Erweiterung von Brachflächenrecycling

  • Bundesweites Monitoring zum Bodenverbrauch und zur aktuellen Schadstoffbelastung

  • Leerstandsmanagement (Leerstandserhebung, -datenbank und -aktivierung)

  • Förderung der Baukultur

    • Umsetzung der Empfehlungen des dritten Baukultur-Reports, der Davos-Erklärung sowie der baukulturellen Leitlinien des Bundes 2017 vorantreiben in Zusammenarbeit mit den Bundesländern

    • Informations- und Bildungskampagne

  • Forcierung der Vertragsraumordnung zur Baulandmobilisierung und Schaffung von neuem nachhaltigen und sozial leistbaren Bauland

    • Prüfung ggf. notwendiger rechtlicher Klarstellungen

  • Stärkung der überregionalen Raumplanung

Umweltverfahren verbessern

  • Die Bundesregierung bekennt sich dazu, dass umweltrechtliche Genehmigungsverfahren rasch und effizient durchgeführt werden, unter Achtung hoher ökologischer Standards, unter Einbeziehung der Mitglieder der Öffentlichkeit und der Gewährleistung von Rechtssicherheit für die Projektwerber.

  • Anpassung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes im Sinne der Rechtssicherheit an die Ergebnisse des Vertragsverletzungsverfahrens 2019/2224

  • Zur Vermeidung eines EuGH-Verfahrens und im Sinne der Rechtssicherheit werden verbindliche strategische Umweltprüfungen in den vom Vertragsverletzungsverfahren 2017/4072 abgedeckten Bereichen eingeführt.

  • Schaffung einer zentralen, digitalen Plattform für die Kundmachung von (umweltrechtlichen) bereits jetzt veröffentlichungspflichtigen Genehmigungsbescheiden; diese Veröffentlichung soll die Rechtsmittelfrist und Stellungnahmefrist in (den umweltrechtlichen) Verfahren auslösen.

  • Eine solche Kundmachungsplattform bringt für Behörden und Projektwerber Kosteneinsparungen und ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, zeitnah Informationen für sie relevante Verfahren zu erhalten; die Verpflichtungen zur Auflage bleiben unberührt.

  • Forcierung eines länderübergreifenden Inn-Vertrags mit Bayern und der Schweiz unter Einbeziehung der Projektwerber zur Verbesserung der Gewässer-Ökologie (Sunk/Schwall-Betrieb)