Justiz & Konsumentenschutz

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Die österreichische Justiz mit all ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern trägt entscheidend zu einem funktionierenden Rechtstaat bei. Eine effiziente und qualitätsvolle Justiz sorgt für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden in Österreich und ermöglicht dadurch das nötige Vertrauen seitens der Bürgerinnen und Bürger. Sie ist somit der Grundpfeiler eines jeden Rechtsstaates und jeder Demokratie. Vor diesem Hintergrund bekennen wir uns als Bundesregierung zu einer ausreichend ausgestatteten Justiz. Dies ist die Voraussetzung für eine Absicherung der unabhängigen Gerichtsbarkeit und für die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit.

Die Justiz muss sich dabei den wechselnden Herausforderungen unserer Zeit stetig anpassen. Sie soll rasch, zuverlässig und bürgernah handeln. Dazu ist es etwa notwendig, die Digitalisierung weiter voranzutreiben und das Service für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen weiter auszubauen. Diese und andere innovative Lösungen sollen insgesamt den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zur Justiz erleichtern. Weiters sind insbesondere die Beschleunigung von Verfahren, die Optimierung von Arbeitsabläufen und die Nutzung von Synergieeffekten wesentliche Bausteine einer leistungsfähigen Justiz, die somit zu einem starken Wirtschaftsstandorts und einer lebendigen Zivilgesellschaft beiträgt.

Im Rahmen des Straf- und Maßnahmenvollzugs sorgt die österreichische Justiz auch wesentlich für die Sicherheit unserer Bevölkerung. In allen Vollzugsanstalten sollen daher die notwendigen und zeitgemäßen Sicherheitsstandards gewährleistet und die Resozialisierung der Inhaftierten gefördert werden.

Darüber hinaus muss der Rechtsbestand auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse stetig evaluiert und im Hinblick auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen modernisiert werden. So muss beispielsweise das Strafrecht neue Bedrohungslagen abbilden, um die Bevölkerung effektiv zu schützen und die Korruptionsbekämpfung effektiv voranzutreiben. Der Opferschutz soll gestärkt und auf neue Phänomene, wie beispielsweise „Hass im Netz“, muss wirkungsvoll reagiert werden. Im Wirtschaftsrecht und Konsumentenschutz gilt es, durch einen klugen Interessensausgleich Rahmenbedingungen zu schaffen, die sich positiv auf das tägliche Leben der Menschen auswirken. Und im Bereich Wohnen wollen wir leistbare Mieten, die Bildung von Eigentum, Nachhaltigkeit und Fairness fördern.

Justizverwaltung

Ressourcen/Personal

  • Ausstattung der Justiz mit erforderlichen Ressourcen, um Verfahren rasch und qualitätsvoll durchführen zu können, nicht nur zur Aufrechterhaltung des Betriebs, sondern auch zur Verbesserung und für anstehende Reformen

  • Unterstützung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) zum zügigen Abbau der anhängigen Verfahren im Bereich der Asyl- und Fremdenverfahren.

    • Mehr wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Prüfung zusätzlicher Planstellen

  • Ausstattung der Datenschutzbehörde mit ausreichenden Ressourcen Sachverständigen- und Dolmetscherrecht – Qualität erhöhen

  • Nachhaltige Sicherung des exekutiven und nichtexekutiven Personalstandes im Bereich des Strafvollzuges

  • Behördeneigene Expertenstruktur, insbesondere im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren weiter ausbauen (Wirtschaft, Finanzen, IT).

  • Evaluierung der Tätigkeiten von Richterinnen bzw. Richter, Rechtspflegerinnen bzw. Rechtspfleger und Kanzleikräften, um Abgrenzungen, Zuständigkeiten und Aufgabenzuteilungen klarer zu definieren

Sachverständigen- und Dolmetscherrecht – Qualität erhöhen

  • Erhöhung der Qualität von SV-Gutachten, Erstellung von Richtlinien für formale Mindestvoraussetzungen (u.a. psychiatrische Gutachten), Betonung der Fallmanagement-Verantwortung des Gerichts, Nachschärfungen beim Rezertifizierungsverfahren.

  • Evaluierung und Überarbeitung der Gebührenordnungen der Sachverständigen und Dolmetscherinnen und Dolmetscher, insbesondere unter Berücksichtigung der Tarife sowie Qualitätskriterien mit dem Ziel der Attraktivitätssteigerung (wo nötig, auch finan zielle Erhöhung der Tarife) und in diesem Zusammenhang Prüfung von Insourcing.

Bürger-/Bürgerinnen- und Unternehmensservice

  • Umsetzung eines modernen und zeitgemäßen Bürger-/Bürgerinnen- und Unternehmensservice, Anliegen in digitaler Form herantragen sowie rasche und unbürokratische Auskunft für Bürgerinnen und Bürger.

    • Schaffung einer digitalen Plattform für Bürgerinnen und Bürger bzw. Unternehmerinnen und Unternehmer zur nutzerzentrierten Bündelung zur Bereitstellung der erforderlichen Verfahrensinformationen (allen voran Akteneinsicht, Verfahrensstand, Verhandlungstermine, Edikte) samt verbesserten Möglichkeiten zur Einbringung und zum Empfang von justiziellen Schriftstücken

    • Implementierung von regionalen Justiz-Servicecentern (Helpdesk), die über eine entsprechende personelle Ausstattung verfügen, um einen Großteil der Bürgeranfragen rasch und unbürokratisch erledigen zu können

    • Einrichtung eines zentralen Telefoncenters mit dem Ziel, als First-Level-Support sämtliche eingehende Telefonate entgegenzunehmen und einen Großteil der Anfragen rasch und unbürokratisch zu erledigen

    • Bekenntnis zum und Erhalt des Amtstages

    • Bekenntnis zum Erhalt der derzeitigen Gerichtsstruktur

    • Medienarbeit bei Gericht und Staatsanwaltschaft professionalisieren (Aus- und Fortbildung) und Öffnung für nicht-richterliches Personal

    • Verpflichtende Veröffentlichung im RIS zumindest von Urteilen der Oberlandesgerichte

    • Förderung einer für Laien verständlicheren Sprache in der Justiz.

  • Pilotprojekt und Evaluierung gemeinsam mit der Wissenschaft

Zugang zur Justiz für alle Bürgerinnen und Bürger erleichtern

  • Evaluierung der Gerichtsgebühren und allfällige Gerichtsgebührensenkung, insbesondere bei Rechtsmittelinstanz und Privatanklagen

  • Neuordnung der Verfahrenshilfe unter Einbeziehung der Rechtsanwaltskammer

  • Ersatz von Kosten im Falle eines Freispruchs im Strafverfahren erhöhen (Novellierung § 393a Abs. 1 StPo unter Anknüpfung an die „AHK“)

  • Evaluierung und Novellierung des Privatbeteiligtenanschlusses (sollte „bürgerfreundlicher“ werden, wo einfach möglich; Staatsanwaltschaft sollte Schadenersatzanspruch für Geschädigten übernehmen können)

Ausbau der Digitalisierung

  • Weiterführung der Initiastrategischentive „Justiz 3.0“ zur Digitalisierung der Aktenführung

    • Verpflichtendes digitales Verfahrensmanagement für die gesamte Gerichtsbarkeit bis Ende 2022 bei Berücksichtigung des nötigen Ressourcenbedarfs

    • Orts- und zeitunabhängige Akteneinsicht samt Information zum Verfahrensstand, unter Beibehaltung physischer Akteneinsicht

    • Strukturierte personenbezogene Übersicht zu Verhandlungsterminen sowie der Möglichkeit zur Mitteilung von Terminpräferenzen für Verfahrensbeteiligte

    • Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs insbesondere zur Strukturierung von Anträgen im Firmen- und Grundbuch

    • Ressortübergreifende Nutzung moderner Analysewerkzeuge in Großstrafverfahren

    • Einsatz von künstlicher Intelligenz zur Unterstützung gerichtlicher Entscheidungen durch automatisierte Literaturrecherche und Aufbereitung von digitalen Akten sowie zur Schaffung von Transparenz und Rechtssicherheit durch öffentliche Zurver fügungstellung von anonymisierten rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidungen

  • Einführung der elektronischen Akteneinsicht im Strafverfahren analog zum Zivilverfahren(webERV)

  • Einführung elektronischer Benchmark- und Controllingsysteme auf Ebene der Justizanstalten und Zentralstelle mit dem Ziel der Erhöhung der Sicherheit, Stärkung der Resozialisierung und Entlastung der Justizwache

Berufsbild Richterin bzw. Richter/Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt

  • Förderung der Durchlässigkeit zwischen der ordentlichen und der Verwaltungsgerichtsbarkeit (in beide Richtungen) und Schaffung von bundesweit einheitlichen Ausbildungsstandards unter Berücksichtigung der Vorteile der jeweiligen Systeme, Aus- und Fortbildung. Neue Mitglieder der Verwaltungsgerichte sollen weiterhin vorwiegend aus der Verwaltung kommen, um die erforderliche Praxiserfahrung aus dem Vollzug sicherzustellen.

  • Ausweitung und Förderung der Zugangsmöglichkeit verwandter Berufsgruppen zum Richter-/ Staatsanwaltsberuf und umgekehrt

  • Prüfung einer österreichweiten Vereinheitlichung und Professionalisierung der Justizaus- und -fortbildung unter Einbeziehung der Wissenschaft

  • Ergänzung der richterlichen und staatsanwaltlichen Regelausbildung um ein verpflichtendes Modul „Umweltstrafrecht“ und „Technikklauseln“ (Stand der Technik, Regeln der Technik, Stand der Wissenschaft) und Bedeutung von grundsätzlich unverbindlichen Normen“

  • Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen zur Attraktivierung des Amtes des Familienrichters

    • Erfahrene Richterinnen bzw. Richter und Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälte aus den Instanzen sollen künftig ihre erreichte „Gehaltsposition“ in eine funktional niedriger entlohnte Position, z.B. die der Familienrichterin bzw. des Familienrichters, mitnehmen können.

  • Flexibilisierung des starren Gehaltsschemas von Richterinnen bzw. Richtern und Staatsanwältinnen bzw. Staatanwälten.

  • Weiterentwicklung des Auswahl- und Aufnahmeverfahrens für den richterlichen Vorbereitungsdienst im Sinne eines modernen, transparenten und objektiven Prozesses anhand objektiver Kriterien zur Berufsqualifikation unter Mitwirkung externer Prüferinnen und Prüfer

    • Verlängerung der Gerichtspraxis auf neun Monate

    • Bei Abweichung der Bestellung vom Vorschlag des Personalsenats muss eine ausreichende Begründung erfolgen.

  • Evaluierung der Kostentragung der Familien- und Jugendgerichtshilfe im Rahmen des Finanzausgleichs

Zivilrecht

Familien- und Eherecht

  • Weiterentwicklung des Familien- und Eherechtes, um es anwendungsorientierter an die heutigen gesellschaftlichen Lebensrealitäten anzupassen, unter anderem durch Herausarbeiten von Unterschieden zwischen dem Institut der Ehe und der Eingetragenen Partnerschaft als alternativem Modell. Dabei sollen u.a. Regelungen wie Zweck der Ehe, Mitwirkungspflichten, gemeinsames Wohnen, Unterhaltszahlungen, Pensionssplitting und das Verschuldensprinzip überprüft und gegebenenfalls neu gefasst werden, wobei Grundsätze wie Schutz der Kinder, Schutz der schwächeren Partnerin bzw. des schwächeren Partners, Vermeidung verletzender Auseinandersetzungen und alle Formen des Zusammenlebens im Mittelpunkt der Überlegungen stehen sollen.

  • Es besteht Übereinstimmung insbesondere bei folgenden Punkten:

    • Rechtliche Information vor Eheschließung und Verpartnerung (am Standesamt)

    • Verkürzung des Zerrüttungszeitraumes

  • Weitere Anpassungen bei abstammungsrechtlichen Fragen bei Kindern in Ehe zweier Frauen und bei Kindern in verschiedengeschlechtlicher eingetragener Partnerschaft

  • Maßnahmenpaket gegen Zwangsehe. Prüfung (auch unter Heranziehung internationaler Beispiele) der Anhebung des Ehealters auf 18 Jahre und des Verbots der Heirat von Cousins. Erb- und familienrechtliche Regelungen (z.B. Unterhalt) im Fall von Nichtigerklärung von Kinderehen und Mehrfachehen müssen evaluiert und novelliert werden.

  • Festhalten am Verbot der Leihmutterschaft und Maßnahmen gegen ihre Kommerzialisierung

  • Einrichtung eines zentralen Registers über Samen- oder Eizellspenden

  • Modernisierung, Vereinfachung, Rechtssicherheit des Kindesunterhaltsrechts

    • Erleichterung einvernehmlicher Lösungen (Information über die mögliche Unterhaltsleistung) über den Unterhalt gemeinsamer Kinder

    • Grundlegende Vereinfachung der materiell-rechtlichen Unterhaltsbemessung

    • Klarere Regelungen beim Doppelresidenzmodell

    • Beschleunigung des Unterhaltsverfahrens, insbesondere des Unterhaltsvorschussrechts (einfacherer Zugang zum Unterhaltsvorschuss)

    • Erhöhung der Rückersatzquote (besserer und effizienterer Ressourceneinsatz) bei der Hereinbringung von Unterhaltsvorschüssen beim Unterhaltspflichtigen.

  • Weitere Modernisierung des Kindschaftsrechts

    • Prüfung der Möglichkeit einer gesetzlichen Regelung des Doppelresidenzmodells

    • Etablierung der gemeinsamen Obsorge als Regelfall – keine gemeinsame Obsorge bei innerfamiliärer Gewalt und erheblicher Verletzung der Obsorgepflicht

    • Beschleunigung der Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren

    • Stärkere Reglementierung des Verfahrens nach zwangsweisen Kindesabnahmen

  • Ersatz des Personalstatuts durch den Anknüpfungspunkt „gewöhnlicher Aufenthalt“ unter Berücksichtigung der damit verbundenen Problemstellungen (keine Anwendung von Rechtsordnungen, die mit der österreichischen Rechtsordnung unvereinbar sind) im internationalen Privatrecht

Reform des Unterbringungsrechts

  • Evaluierung der Unterbringungsvoraussetzungen und -praktiken

  • Klärung der politischen Verantwortung durch Festmachung eines Weisungsrechts

  • Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für eine bessere Vernetzung verschiedenen Stellen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Notwendigkeiten

  • Klarere Aufgabenverteilung zwischen Polizei, Amtsärztinnen und Amtsärzten, Psychiatrien und Gerichten

Zivil- und Wirtschaftsrecht

  • Weitere Beschleunigung und Vereinfachung von Unternehmensgründungen, z.B. durch einen Ausbau der Digitalisierung im Gesellschaftsrecht, Einführung einer strukturierten Eingabe in das Firmenbuch und die Ermöglichung von Firmenbuch-Eingaben.

  • Flexibilisierung des Kapitalgesellschaftsrechts (GmbH, AG): Die bestehenden Regelungen sollen insbesondere in Hinsicht auf Familienunternehmen und Start-ups flexibilisiert werden (unter Berücksichtigung des Anlegerschutzes und der Gläubiger).

  • Prüfung der Modernisierung des Übernahmerechts zur Hintanhaltung im europäischen Vergleich überschießender Regelungen (insbesondere bestehende Regelung zum „creeping in“)

  • Überprüfung und Anpassung des Kartellrechts auf europäischer und nationaler Ebene in Bezug auf das moderne Wirtschaftsleben

  • Stärkung staatlicher Zivil- und Wirtschaftsgerichtsbarkeit durch Erweiterung dispositiver Verfahrensmodelle mit Einwilligung beider Parteien (z.B. Fast Track Verfahren).

  • Reform und Attraktivierung des Privatstiftungsrechts im internationalen Vergleich unter Stärkung der Begünstigtenstellung

  • Evaluierung und Prüfung einer vereinfachten Umwandlung von Vereinen in Genossenschaften

  • Prüfung einer Reform des Exekutionsrechts zur Steigerung der Effizienz des Exekutionsverfahrens

  • Evaluierung der haftungsrechtlichen Sorgfaltsanforderungen bei der Kontrolle und Pflege von Bäumen und Wäldern mit dem Ziel, Österreichs Bäume und Wälder zu erhalten und unnötiges Zurückschneiden oder Fällen von Bäumen zu verhindern (Wegehalterhaftung)

Reformen im Strafrecht und Strafprozessrecht

Unabhängige Justiz und Korruptionsbekämpfung

  • Die Staatsanwaltschaft muss unabhängig von Beeinflussungen arbeiten können

  • Stärkung der Staatsanwaltschaften zur unabhängigen Ermittlungsarbeit im verfassungsrechtlichen Rahmen durch:

    • Entfall von vermeidbaren Berichten

    • Transparenz von Erledigungsdauer des internen Berichtswesens im Rahmen des Ermittlungsaktes

    • Stärkung der fachlichen Ressourcen (insbesondere IT- und Wirtschaftsexpertise)

    • Stärkung der Stellung der Gruppenleiterin bzw. des Gruppenleiters

    • Bei besonders öffentlich verhangenen Verfahren Mehraugenprinzip

    • Evaluierung des vorgelagerten Rechtschutzes durch Journaldienst

    • Verkürzung der Ermittlungsverfahren

  • Anlassbezogene strukturierte und unabhängige Mitwirkung der Ermittlungseinheiten bei der Korruptionsbekämpfung

  • Entlastung der Staatsanwaltschaft durch Einsatz von KI zur Durchsuchung von Beweismitteln (gemeinsames System für StA und Polizei)

  • Zulassung von englischsprachigen Urkunden als Beweismittel im Strafverfahren. Unabhängig davon auch für Zivilverfahren zu überlegen.

  • Ausbildungsoffensive im Zusammenhang mit „Geldwäsche“ für die Strafjustiz

  • Stärkung der Korruptionsbekämpfung

    • Evaluierung der für Wirtschafts(groß)verfahren eingesetzten Kapazitäten bei der WKStA (bestmöglicher Einsatz aller verfügbaren Kapazitäten für die Korruptionsbekämpfung)

    • Evaluierung des Managements von Großverfahren, mit dem Ziel der effizienteren Erledigung der Verfahren und eines effektiven Ressourceneinsatzes (rasche Entscheidungen sichern Vertrauen auf Wirtschaftsstandort und Rechtsstaat)

    • Präzisierung der Zuständigkeiten der WKStA im Sinne einer zielgerichteten Strafverfolgung, soweit sinnvoll

  • Behördeneigene Sachverständigenstruktur weiter ausbauen

Strafrecht an aktuelle Herausforderungen anpassen

  • Im Rahmen der Weiterentwicklung des Strafrechts bedarf es evidenzbasierter Grundlagen, wobei polizeiliche, justizielle und andere Statistiken heranzuziehen sind, um Prävention zu stärken und Kriminalität wirkungsvoller zu bekämpfen.

  • Strafrechtspolitik auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse, um Straftaten zu verhindern, Kriminalität zu bekämpfen und den Opferschutz zu stärken. Dazu werden u.a. folgende Instrumente eingesetzt

    • Regelmäßige und langfristige Evaluierung einzuführender und bereits eingeführter kriminalpolitischer Entscheidungen (u.a. durch Studien)

    • Verbesserung der statistischen Aufarbeitung und dabei insbesondere Angleichung der polizeilichen und justiziellen Kriminal- und Rechtspflegestatistiken

    • Regelmäßige repräsentative und österreichweite „Dunkelfeldbefragungen“ zur Kriminalität, in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium

    • Repräsentative Umfragen über Erfahrungen in der Bevölkerung mit Kriminalität und Strafrechtspflege sowie über subjektive Sicherheit, in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium

    • Beseitigung von Defiziten bei Statistiken der Staatsanwaltschaft. Dabei soll die geplante elektronische Aktenführung genutzt werden, um eine deliktspezifische Statistik der Erledigung zu erreichen.

  • Offensive zur Bekämpfung des Missbrauchs öffentlicher Versorgungsleistungen

    • Neuformulierung und Verschärfung der Straftatbestände rund um organisierte Schwarzarbeit

  • Strukturierte Mitwirkung der Staatsanwaltschaft bei der Bekämpfung des organisierten Schlepperwesens

  • Maßnahmenpaket für die Bekämpfung im Bereich der organisierten Kriminalität, u.a. durch härtere Strafen für Hintermänner und mehr Unterstützung für Betroffene mit klarer Unterscheidung zwischen Opfer und Täter:

    • Menschenhandel und Ausbeutung,

    • Zwangsprostitution,

    • Illegales Glücksspiel.

  • Präzisierung und Ergänzung von Straftatbeständen zur effektiven Bekämpfung des religiös motivierten politischen Extremismus (politischer Islam)

    • Evaluierung möglicher Erschwerungsgründe für religiös motivierten politischen Extremismus

  • Kampf gegen den Antisemitismus – Überarbeitung des Verbotsgesetzes:

    • Evaluierung und allfällige legistische Überarbeitung des VerbotsG unter dem Aspekt der inländischen Gerichtsbarkeit, insbesondere in Hinblick auf die Äußerungsdelikte der §§ 3g und 3f VerbotsG und Schließen weiterer Lücken (z.B. Teilleugnung).

    • Prüfung einer Möglichkeit der Einziehung von NS-Devotionalien unabhängig von der Verwirklichung einer mit Strafe bedrohten Handlung und Evaluierung des Abzeichengesetzes

  • Stärkung von Sicherheit, Rechtsfrieden und des Schutzes der höchsten Rechtsgüter, nicht nur in der analogen Welt, sondern auch in der digitalen Welt:

    • Erarbeitung zeitgemäßer und Erweiterung bzw. Präzisierung vorhandener Straftatbestände zur Bekämpfung aller Arten von Cyberkriminalität sowie Prüfung der Erhöhung der derzeit in Geltung stehenden Strafrahmen.

    • Bündelung staatsanwaltlicher Ermittlungskompetenzen zur Bekämpfung digitaler Verbrechen

  • Kampf gegen Umweltkriminalität:

    • Evaluierung und gegebenenfalls Novellierung der derzeitigen Strafbestimmungen, um Umweltsünderinnen und Umweltsünder zur Verantwortung für ihr Handeln zu ziehen (u.a. Stärkung des privatbeteiligten Anschlusses zur Schadensgutmachung). Es braucht wirkungsvolle Strafen für Umweltsünderinnen und Umweltsünder sowie Verbände im Sinne des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG) und die Kontrollen müssen massiv verstärkt werden (z.B. illegale Müllentsorgung, Harmonisierung des Abfallbegriffes).

    • Bündelung staatsanwaltlicher Ermittlungskompetenzen zur Bekämpfung von Umweltverbrechen.

  • Prüfung von strafrechtlichen Bestimmungen, die Einfluss auf den Wirtschaftsstandort haben (verstärkter Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie Novellierung der Bestimmungen über Industriespionage) - Evaluierung und Prüfung des Untreuetatbestandes (§ 153 StGB)

  • Überarbeitung des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG)

    • Überarbeitung des Sanktionensystems durch Erweiterung und attraktivere Gestaltung der Möglichkeiten diversioneller Erledigung

    • Überprüfung und Überarbeitung der prozessualen Bestimmungen

  • Das Strafrecht sollte in einzelnen Punkten evaluiert und gegebenenfalls überarbeitet werden, so insbesondere

    • Schließung von Lücken im Korruptionsstrafrecht (z.B. Einbeziehung von Personen in die Bestechungsbestimmungen, die sich um eine Funktion als Amtsträger bewerben)

  • Zielgerichtetere Verfolgung von Jugendstraftaten sowie effiziente Resozialisierung mit Bündelung der notwendigen Kompetenzen

Strafprozessrecht modernisieren

  • Modernisierung des Haupt- und Rechtsmittelverfahrens, u.a.:

    • Einführung der Verpflichtung zur Strukturierung des Verhandlungsablaufs in Form eines Rechtsgesprächs

    • Präzisierungen im Bereich des Ablaufs der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung (z.B. Recht der Verteidigerin bzw. des Verteidigers auf nicht unterbrochene Fragestellung)

    • Audiovisuelle Aufzeichnung der Hauptverhandlung

    • Moderne Protokollierungsbestimmungen unter Ausweitung des Einsatzes geeigneter und benutzerfreundlicher Spracherkennungsprogramme

    • Verpflichtung der bzw. des bestellten Sachverständigen, zu widerstreitenden Ergebnissen eines Privatsachverständigengutachtens Stellung zu nehmen

    • Prüfung und Klarstellung des Einsatzes von Expertinnen und Experten bei der Staatsanwaltschaft und der Behandlung der von ihnen erarbeiteten Ergebnisse in strafprozessualer Hinsicht

  • Prüfung der Ausweitung des Antrags auf Einstellung nach § 108 StPO

  • Prüfen des Umfangs eines Beweisverwertungsverbots bei rechtskräftig festgestellter Rechtswidrigkeit einer Ermittlungsmaßnahme im konkreten Strafverfahren und in anderen Verfahren

Reformen im Strafvollzug

Moderner Strafvollzug

  • Modernisierung des Strafvollzugsgesetzes durch klarer und strukturierte Handlungsanleitungen und Ausweitung des elektronisch überwachten Hausarrestes.

  • Effektive Beschäftigungsmodelle für Insassen hin zu überregionaler Gliederung unterschiedlicher Betriebs- und Ausbildungsbereiche.

  • Die Ressourcen zur Erfüllung des Resozialisierungsauftrags müssen zielgerichtet primär bei jenen Personen eingesetzt werden, deren Lebensmittelpunkt auch nach Verbüßung der Haftstrafe in Österreich liegt. Potentiell zu überstellende Insassen sind daher zeitnah nach der rechtskräftigen Verurteilung in Übergangsabteilungen anzuhalten.

  • Gewährleistung der notwendigen und zeitgemäßen Sicherheitsstandards in allen Justizanstalten durch bauliche und technische Maßnahmen (u.a. Drohnenabwehr, Mobilfunkblockaden, Körperscanner, Videoanalyse und Maßnahmen zur Prävention von gefährlichem Verhalten).

  • Notwendige Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen von Justizanstalten.

  • Bedarfsorientierte Einrichtung von Sicherheitsabteilungen für besonders gefährliche Insassen.

  • Bestmögliche Sicherheitsausstattung aller Justizwachebediensteter (u.a. Kombi- und Stichschutzwesten).

  • Verpflichtende Sicherheitsüberprüfung gem. § 55 SPG für alle im Strafvollzug dauerhaft tätigen Externen

  • Sicherheitsrelevanten Vorfällen zu jeder Tages- und Nachtzeit effektiv begegnen - Nachtdienstkapazitäten verstärken, insbesondere die der Einsatzgruppenmitglieder und Mitglieder der Brandschutzgruppe/Be- triebsfeuerwehr.

  • Kooperation der für Sicherheits- und Einsatzangelegenheiten befassten Sektionen im Innenministerium sowie Justizministerium zur künftigen Bewältigung von Sonderlagen, um im Ernstfall rasche Kommunikationskanäle zur Verfügung zu haben und die Sicherheit der Bevölkerung bestmöglich zu gewährleisten (Synergieeffekte durch gemeinsame Schulungsmaßnahmen und Übungen sicherstellen).

  • Strukturierung des Bereichs der medizinischen Versorgung im Strafvollzug zur Effizienzsteigerung und Kostenersparnis.

    • Einbeziehung der Insassen in die gesetzliche Krankenversicherung ohne Einbeziehung der Angehörigen (Standardleistungen).

    • Prüfung organisatorischer Alternativen zur Sicherung der medizinischen Versorgung der Insassen (z.B. verstärkte Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Trägern mittels Gesamtvertrags statt vieler teurer Einzelverträge, Bildung von regionalen Clustern, zeitliche Ausweitung der ärztlichen Leistungen in den Anstalten, Kooperation mit Bundesheer).

    • Ausbau der Projekte Videodolmetsch und Telemedizin (zur Senkung der Ausführungen zur Behandlung).

    • Stärkung von Erwachsenenschutzvereinen und Bewährungshilfe.

  • Bedarfsgerechte Ressourcen für Justizwachebeamte und Attraktivierung des Berufsbildes.

  • Bedarfsgerechte Ressourcen für psychologische, psychiatrische und sozialarbeiterische Betreuung.

  • Neubewertung von Karrierewegen für Justizwachebeamte in Justizanstalten.

  • Prüfung der Möglichkeit eines Anspruchs auf bedingte Entlassung mit Auflagen und Einschränkung auf bestimmte Deliktsgruppen (Ausschluss von Sexual- und schweren Gewaltdelikten).

  • Prüfung der Ausweitung der Möglichkeit zu gemeinnütziger Arbeit.

  • Evaluierung der Haftalternativen und Einführung eines Maßnahmenpakets bei unter 16-Jährigen.

  • Verbesserung der Schnittstellen zwischen Strafvollzug und Nachbetreuung.

Haft in der Heimat weiter forcieren

  • Konsequente und rasche Überstellung ausländischer Insassen in deren Heimatstaat zur Verbüßung der Haftstrafe unter Einhaltung rechtsstaatlicher und EMRK-Mindeststandards, insbesondere um dort eine eventuell mögliche Resozialisierung zu gewährleisten.

  • Forcierung bilateraler und multilateraler Überstellungabkommen.

  • Initiative auf europäischer Ebene, ausreichende Rechtsstaatlichkeitsstandards für Gefängnisse in Drittstaaten zu fördern.

  • Verstärkte Nutzung von Instrumenten wie ein Absehen von einem Teil des Strafvollzugs bei freiwilliger Rückkehr in den Heimatstaat (§ 133a StVG).

Reform des Maßnahmenvollzugs

  • Zweck der Unterbringung ist einerseits die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und andererseits die erforderliche medizinische Behandlung sowie die Resozialisierung.

  • Überarbeitung der derzeit geltenden Rechtsgrundlagen hin zu einem modernen Maßnahmenvollzugsgesetz unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des EGMR, insbesondere zum Rechtsschutzsystem.

  • Berücksichtigung der Empfehlungen der Evaluierungen zu erhöhten Einweisungszahlen.

  • Enthaftung von untergebrachten Rechtsbrechern, ausschließlich wenn durch Gutachten angenommen wird, dass keine weitere gleichartige Straftat begangen wird; Verbesserung des Prozesses des Entlassungsmanagements inner- und außerhalb von Anstalten.

  • Berücksichtigung der Kosten des Maßnahmenvollzuges gem. § 21 Abs. 1 StGB im Rahmen des Finanzausgleichs.

  • Errichtung einer weiteren Sonderanstalt bzw. eines Forensisch-therapeutischen Zentrums für den Bereich des Maßnahmenvollzugs gemäß § 21 Abs. 1 StGB in Fortführung der sog. „Insourcing-Strategie“.

  • Umwidmung von bestehenden Abteilungen unter Einhaltung des Trennungsgebots und höchstmögliche interne Erweiterung der Kapazitäten zur Bewältigung der Anstiege der Anzahl an Untergebrachten nach § 21 Abs. 1 und 2 StGB. Stärkung des Opferschutzes

    • Errichtung baulich getrennter Departments für nach § 21 Abs. 2 StGB Untergebrachte möglichst auf dem Areal einer bestehenden Justizanstalt auf Grund steigender Anzahl Untergebrachter (JA Graz-Karlau, Stein, Garsten).

  • Verhandlung neuer Verträge zur Behandlung der Insassen in Krankenanstalten.

  • Überprüfung des Einweisungserfordernisses Anlasstat.

  • Maßnahmen zur Reduktion der Rückfallsgefahr während der Probezeit.

Stärkung des Opferschutzes

  • Minderjährige, die Zeuginnen bzw. Zeugen familiärer Gewalt wurden, sollen Prozessbegleitung in Anspruch nehmen können.

  • Gerichte: Prüfung der Möglichkeit einer Sonderzuständigkeit für Gewalt im sozialen Nahraum und Sexualdelikte (wie bei StAs).

  • Aus- und Weiterbildung für Fach-StAs sowie Richterinnen und Richter zum Thema; Ausbau von Supervisions- und Intervisionsangeboten.

  • Bei Verletzung des Identitätsschutzes bzw. bei bloßstellender Berichterstattung über Opfer von Straftaten: Erhöhung der Entschädigungsbeträge im MedienG.

Schutz vor Gewalt und Hass im Netz

  • Verfolgung von „Hass im Netz“

    • Bündelung der Ressourcen im Zusammenhang mit Cyberkriminalität für die Staatsanwaltschaften (Spezialzuständigkeit).

    • Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz in Kooperation mit dem Innenministerium.

    • Bei Privatanklagedelikten sollte in der StPo für bestimmte Fälle (Hasskriminalität) eine Ermittlungspflicht der Strafverfolgungsbehörden eingeführt werden, weil die Ausforschung zeit- und kostenintensiv ist.

  • Opferunterstützung bei „Hass im Netz“.

    • Entwicklung von rechtlichen Instrumenten und Möglichkeiten für Betroffene von Hass im Netz, sich effektiv gegen Hass im Netz zur Wehr zu setzen.

    • Forcierung von bundesweiter Vernetzung von damit befassten Stellen.

  • Prüfung auf Effizienz in der Rechtsumsetzung eines digitalen Gewaltschutz-Gesetzes.

    • Effektive Instrumente, mit denen Betroffene Sperren gegen Accounts beantragen können, die für festgestellte rechtswidrige Äußerungen missbraucht werden.

    • Zwingende Nennung eines Zustellbevollmächtigten für Betreiber internationaler sozialer Netzwerke.

  • Einsetzung einer ressortübergreifenden Task Force zur effizienten Bekämpfung von Hass im Netz und anderer digitaler Kriminalitätsformen.

Konsumentenschutz

  • Bekenntnis zu einer Balance zwischen Wirtschaftsstandort und Konsumentenschutz.

  • Dauerhafte Finanzierung des Vereins für Kon sumenteninformation (VKI).

    • Ziel: Finanzierung des VKI über 2020 hinaus sichern.

    • Evaluierung der Struktur und Tätigkeit des VKI, um auf dieser Grundlage die Finanzierung der Tätigkeit des VKI durch den Bund sowie durch andere öffentliche und private Mitglieder auf geeignete und dauerhafte Weise sicherzustellen. Im Sinne einer dauerhaften und professionellen Lösung im Interesse der österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten und deren berechtigten Anliegen soll dies so rasch wie möglich geschehen, der VKI wird eingebunden und wirkt entsprechend mit.

  • Effektive Umsetzung des Europäischen Verbraucherrechts zur Herstellung fairer Bedingungen.

    • Vermeidung von Rechtszersplitterung durch Integration von EU-Rechtsakten weitgehend in bestehende Gesetze (aktu- ell: EU-RL Waren und digitale Inhalte).

    • Forcierung der Zusammenarbeit der mit Konsumentenschutzangelegenheiten befassten Ministerien unter größtmöglicher Bündelung.

    • Förderung der Nachhaltigkeit von Produkten, Maßnahmen gegen geplante Obsoleszenz (u.a. Haltbarkeit, Reparaturfreundlichkeit) durch rasche Umsetzung der RL Waren und digitale Inhalte.

  • Instrumente der Rechtsdurchsetzung rasch an die modernen Geschäftspraktiken anpassen.

    • Einsatz für umfassende Nachbesserungen bei der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Richtlinie zur Einführung von Verbandsklagen.

    • Um Missbrauch zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten zu verhindern, müssen die qualifizierten Einrichtungen besonders hohe Qualitätsanforderungen erfüllen.

    • Umsetzung der EU-Richtline zur Verbandsklage als Opt-in-Prinzip mit niederschwelligem Schutz gleichgelagerter Ansprüche vor Verjährung (so lange Musterverfahren bei Gericht anhängig ist), Beibehaltung des Loser-Pay-Principles, Maßnahmen zur Sicherstellung eines niederschwelligen Zugangs (z.B. Beibehaltung der Möglichkeit der Prozessfinanzierung, Beibehaltung der Behelfslösung österreichischer Prägung inkl. des anwaltsfreien Zugangs) sowie dem Ausschluss der Bindungswirkung ausländischer Urteile

    • Schlichtungen aufwerten.

    • Prüfen der grenzüberschreitenden Verbraucherrechtsdurchsetzung im Rahmen der EU-weiten Verbraucherbehördenkooperation (gem. VBKG), um österreichische Verbraucherinnen und Verbraucher effektiv zu schützen.

    • Evaluierung des Inkassowesens: Forderungen müssen transparent und angemessen ausgestaltet sein, maximale und relative Obergrenze zum Streitwert einziehen.

  • Beiträge zur effektiven Entschuldung und Armutsbekämpfung.

    • Evaluierung der letzten Novelle zum Insolvenzrecht

    • Verbesserung der Verbraucherinformation zum Basiskonto

Wohnen

Investitionsanreize für Sanierungen und Neubau (insbesondere auch durch Abschluss eines neuen Finanzausgleichs ab 2022)

  • Vorrang von Nachverdichtung und Überbauung vor Versiegelung grüner Wiesen, Förderung von flächenoptimierten Bauweisen bei Neubauten.

  • Vergabe von Wohnbaufördermitteln nur noch unter der Voraussetzung, dass umweltschonend gebaut wird.

  • Erhöhung bzw. Schaffung neuer Abschreibungsmöglichkeiten für Neubauten und Sanierung: dafür aber Bauweise unter höchsten ökologischen Aspekten.

  • Explizite verfassungsrechtliche Regelung der Vertragsraumordnung zur Erhöhung der Rechtssicherheit (Prüfung der Überführung vom zivilen ins öffentliche Recht).

  • Überarbeitung der Anforderungen an den sozialen und geförderten Wohnbau in den Bauordnungen mit dem Ziel, dass Wohnraum unter Anwendung ökologischer Maßnahmen besser leistbar wird.

  • Ziel: Durch Abschluss eines neuen FAG soll Österreich in die Lage versetzt werden, europäischer Spitzenreiter bei Energieeffizienz und der Verwendung von ökologischen Baustoffen zu werden.

  • Aufnahme von Gesprächen mit den Bundesländern mit dem Ziel, dass Bauordnungen zum Erreichen der Pariser Klimaziele gemäß dem Reduktionspfad beitragen.

  • Die Länder sollen klimarelevante Maßnahmen in den Bauordnungen implementieren.

  • Die Länder sollen zur Unterstützung der E-Mobilität im Rahmen der Bauordnungen Leerverrohrungen allenfalls verpflichtend vorsehen.

  • Im Rahmen der 15a-Vereinbarung zur Energieeffizienz werden Bezugsgrößen wie Total Costs of Ownership implementiert.

Eigentumsbildung fördern

  • Regelmäßige Überprüfung und Evaluierung der Wohnbaufördersysteme der Länder unter Einbeziehung der systematischen Bedarfsanalyse in Hinblick auf die Schaffung von leistbarem Eigentum.

  • Baukosten senken: Schaffung bundesweit einheitlicher Regelungen zu technischen Vorschriften sowie generelle Rücknahme von ineffizienten Standards und Normen in Zusammenarbeit mit den Ländern.

  • Baukostensenkung durch Beschleunigung der Bauverfahren im Zusammenwirken mit den Ländern.

  • Mietkauf als sozial orientierter Start ins Eigentum.

    • Verkürzung des Vorsteuerberichtigungszeitraumes von 20 auf 10 Jahre beim Erwerb von Mietwohnungen mit Kaufoption.

    • Mietkauf ist ein wesentlicher Bestandteil der Wohnraumversorgung. Die Transparenz der Kalkulation gegenüber der Wohnungsnutzerin bzw. dem Wohnungsnutzer soll erhöht werden.

    • Schaffung eines Ansparmodells für den Miet-Kauf.

  • Überprüfung des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes hinsichtlich der Weitergabe der Kreditkonditionen bei der Übergabe von der Wohnbaugenossenschaft auf den Mietkaufenden.

Baulandmobilisierung

  • Das Instrument des Baurechts soll attraktiver gestaltet werden.

  • Unternehmen, die dem Bund mehrheitlich gehören, wie ÖBB, BIG udgl. werden angeleitet, bei Grundstücksverwertungen von Bauland geförderten Wohnbau besonders zu berücksichtigen. Grundsätzlich soll angestrebt werden, den Grundstücksbestand in der öffentlichen Hand zu behalten und an Dritte hauptsächlich per Baurecht zu vergeben.

Wohnungseigentum: Modern, sinnvoll und klar verständlich

  • Novellierung und Modernisierung des WEG: Durchsetzbarkeit von notwendigen Erhaltungsmaßnahmen erhöhen (u.a. Überprüfung der verfahrensrechtlichen Vorschriften), Analyse der Zustellvorschriften und Zustimmungsvoraussetzungen, Erleichterung der Beschlussfassung, Schaffung von neuen Mehrheitsverhältnissen (z.B. Elektro-Tank-stellen und Photovoltaik-Anlage) unter Wahrung berechtigter Minderheitsrechte.

  • Grundbuchsnovelle: Ausweitung der Automatisierung/Digitalisierung, Reduktion der Medienbrüche.

  • Maßnahmen zur Dekarbonisierung sind nicht mehr unter „Verbesserung“, sondern unter „Erhaltung“ zu subsumieren.

  • Energieeffizienzmaßnahmen können unter gewissen Voraussetzungen (wie die Deckung durch die Rücklagen) auch von qualifizierten Mehrheiten beschlossen werden.

  • In Anlehnung an den gemeinnützigen Wohnbau sind auch im privaten Mehrparteienwohnbau verpflichtende Erhaltungsrücklagen zu implementieren.

Schaffung von leistbarem Wohnraum

  • Ziel der Wohnraumpolitik ist es, Wohnraum leistbarer zu machen, die Bildung von Eigentum zu erleichtern und Mieten günstiger zu gestalten.

  • Unter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, Expertinnen und Experten, Ländern und Gemeinden, der Zivilgesellschaft, Kammern und Interessenvertretungen wird im Rahmen parlamentarischer Instrumente(z.B. Wohnraum-Enquete, Dialogforen) das Wohnrecht (MRG, WGG, WEG, ABGB, WBF) reformiert, damit mehr sozialer Ausgleich, ökologische Effizienz sowie mehr Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit geschaffen wird. Ziel istes, bis Ende der Legislaturperiode koordinierte Maßnahmen zu formulieren und umzusetzen, die alle wesentlichen Regelungsbereiche behandeln.

  • Bei der Novellierung des Mietrechts sollen folgende Ziele Berücksichtigung finden:

    • Transparentes, nachvollziehbares Mietrecht für Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer

    • Hohe Rechtssicherheit und Rechtsdurchsetzbarkeit für Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer.

    • Transparente Preisbildung, die zu einem leistbaren Mietpreis für die Mieterinnen und Mieter führt und die Wirtschaftlichkeit von Investitionen wie Neubau, Nachverdichtung, Instandhaltung und Sanierung sicherstellt.

    • Das Mietrecht soll attraktiviert werden, um Ökologisierung zu forcieren.

    • Im Finanzausgleich sollen die Wohnbauförderungsmittel die Erzielung leistbarer Mieten unterstützen.

Wohnrecht

  • Zielsetzung, „Right to Plug“ zu implementieren.

Wohnbauförderung

  • Im Rahmen des Finanzausgleichs wird die Bundesregierung darauf Einfluss nehmen, dass die Einnahmen und Rückflüsse der Wohnbauförderung wieder für Wohnen zweckgewidmet werden.

  • Stärkung der Sanierung in der WBF.

Leerstand & Mindernutzung

  • Die Bundesregierung möchte das Angebot an Wohnungen vergrößern und wird zu diesem Zweck gemeinsam mit den Ländern den Leerstand mobilisieren.

  • Die Bundesländer werden aufgefordert, zur effizienten Baulandbewirtschaftung Sanierung und Nachverdichtung vor Neubau verstärkt zu fördern.

  • Struktureller Leerstand wird durch eine intensivere Nutzung der Wohnbauförderung in der Sanierung wirksam bekämpft.

  • Verbot von Zweitwohnsitzen im Gemeindebau und im geförderten Mietverhältnis

  • Prüfung von Maßnahmen, damit Wohnungen, die für den ganzjährigen Wohnbedarf errichtet worden sind, den hier lebenden Menschen zur Verfügung stehen

Maklerprovision nach dem Bestellerprinzip

  • Wie für gewöhnlich bei Dienstleistungen üblich, sollen die Kosten der Maklerin bzw. des Maklers bei Vermittlung von Mietwohnungen von demjenigen übernommen werden, der den Auftrag gegeben hat.