Österreich will in die Transparenz Champions League

…sagt der Vizekanzler

Ich hab für Werner Kogler eine Erklärung verfasst, mit der er die Entwicklung eines brauchbaren Transparenzgesetzes einleiten könnte:

„Transparenz ist ein entscheidender Faktor eines demokratischen Gemeinwesens. Die Skandale der jüngeren Vergangenheit haben uns gezeigt, dass wir die Bundesverfassung weiterentwickeln, alte Wege verlassen und neue, zeitgemäße Lösungen erarbeiten müssen. Offenheit und Transparenz bilden die Basis eines modernen, effizienten Staates, der seinen Bürgern dient, vertrauen schafft und Korruption wirkungsvoll bekämpft.

Die österreichische Bundesregierung hat sich deshalb entschlossen, das Amtsgeheimnis abzuschaffen und ein zeitgemäßes Transparenzgesetz zu erarbeiten. Ein Transparenzgesetz, das es BürgerInnen, NGOs, Unternehmen und JournalistInnen ermöglicht, Informationen rasch zu erhalten und nicht erst über Monate oder Jahre auf dem Wege der Verwaltungsgereichtsbarkeit zu erstreiten. Wir wollen für Österreich kein Placebo-Transparenzgesetz, wir wollen in die Transparenz Champions League.

Wir werden ein Transparenzgesetz auf Basis folgender Überlegungen erarbeiten:

1. Unnötig Geheimhaltung behindert die effiziente Entscheidungsfindung, fördert Korruption und schwächt das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik, den Staat und seine Institutionen.

2. Wir werden deshalb einen raschen und umfassenden Zugang zu Aufzeichnungen und Informationen der Organe der Legislative, der Exekutive und der Judikative umsetzen. Das neue Transparenzgesetz wird ein Recht auf Information gewähren.

3. In anderen Ländern hat dieses Recht auf Information eine lange Tradition. In Schweden geht sie bis ins 18. Jahrhundert zurück, in den USA trat es 1966 in kraft, in Frankreich 1978 und im Vereinigten Königreich 2005. Wir können aus den Erfahrungen dieser Länder lernen, werden uns aber auch aktuellere Beispiele ansehen, wie Slowenien oder die Slowakei, in der alle Verträge der öffentlichen Hand erst mit Veröffentlichung Gültigkeit erlangen oder bspw. Wahlkampfkosten der Parteien in Echtzeit einsehbar sind.

4. Bisher wurden Anfragen an Behörden häufig überhaupt nicht beantwortet, Auskünfte ungerechtfertigt verweigert oder verzögert und zum Teil wurden bewusst unvollständige Auskünfte erteilt. Es ist absehbar, dass das bloße Abschaffen des Amtsgeheimnissen noch keinen Paradigmenwechsel einleiten wird und das Erstreiten von Auskünften ausschließlich über den Weg der Verwaltungsgerichte kaum eine Verbesserung zur aktuellen Situation bedeuten würde. Wir werden deshalb eine/n Informationsfreiheitsbeauftragte/n installieren, die/der zwischen BürgerInnen und Behörde im Falle einer Informationsverweigerung vermittelt, Expertise zur Verfügung stellt, Interessen abwiegt und einen jährlichen Bericht erstellt. Ein aufwendiger und langer Gang zum Verwaltungsgericht sollte die Ausnahme und nicht die Regel im Falle einer Auskunftsverweigerung sein.

5. Das neue Transparenzgesetz wird Aufwände und Kosten verursachen, die Bundesregierung ist jedoch überzeugt, dass sie dem Staat unterm Strich mehr bringen als Kosten wird. Wenn es Korruption bei Beschaffungen und Privatisierungen verhindert, rechnet sich der Aufwand nicht nur demokratiepolitisch, sondern auch finanziell.

6. Die Auskunftserteilung wird gebührenfrei sein.

7. Natürlich wird es Bereiche geben, die von der Informationspflicht ausgenommen werden müssen. Das werden wenige, klar definierte Bereiche sein, überall sonst wird im Bedarfsfall eine Interessenabwägung durch eine unabhängige Stelle zeitnah erfolgen.

8. Wir haben zahlreiche Auskunftsbegehren aus der jüngeren Vergangenheit – z. B. Auf www.FragdenStaat.at evaluiert und erkannt, dass ein Transparenzgesetz nur dann diesen Namen verdient, wenn es auch in der Praxis zu tatsächlicher, vollständiger und rascher Auskunft führt.

Mit dem neuen Transparenzgesetz wird die österreichische Bundesregierung eine Öffnung des Staates und eine fundamentale Änderung in der Beziehung zwischen Regierung und Bürgern einleiten. Wir werden mit dem neuen Transparenzgesetz die Mauer des Schweigens einreißen, die Kultur des Amtsgeheimnisses abschaffen und durch ein Recht auf rasche Auskunft ersetzen.“

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