Anmerkungen zum Regierungsprogramm “Open Data: Offene Daten als Chance für Transparenz”
Das Arbeitsprogramm der (voraussichtlich) künftigen Bundesregierung zwischen ÖVP und Grüne für 2020-2024 wurde heute veröffentlicht.
Der Abschnitt “Digitalisierung & Innovation” umfasst die Kapitel
- Flächendeckende technologieneutrale Breitband-Versorgung österreichweit sicherstellen
- Eine staatliche Verwaltung für das 21. Jahrhundert mit den Bürgerinnen und Bürgern im Mittelpunkt
- Open Data: Offene Daten als Chance für Transparenz
- Grundlagen für eine Wirtschaft 4.0 schaffen
- Zukunftstechnologien – Chancen nutzen
- Netzpolitik vorausschauend gestalten
Das Kapitel “Open Data” beinhaltet folgenden geplante Maßnahmen:
Nachfolgend ein paar erste Anmerkungen zu den einzelnen Punkten dieses Kapitels:
Die Bundesregierung bekennt sich zur umfassenden und rechtzeitigen Umsetzung der Public-Sector-Information (PSI)/Open Data-Richtlinie der Europäischen Union und wird die PSI-Taskforce tatkräftig unterstützen und im kontinuierlichen Austausch sein.
Die PSI/Open Data Richtlinie muss bis 2021 in österreichischen Recht umgesetzt werden. Zentrale Punkte sind die Bereitstellung von sogenannten “high-value datasets” in ausgewählten Kategorien sowie das Anbieten von APIs (für nähere Details siehe https://www.data.gv.at/stichwort/psi/).
Das Bekenntnis im Regierungsprogramm lässt hoffen, dass es hier zu einer qualitativ hochwertigen Umsetzung kommen wird, mit der die Potentiale von offenen Daten der Verwaltung erschlossen werden können.
Eine Öffnung der Verkehrsauskunft Österreich als Open Service und Open Data soll koordiniert durch den Bund ermöglicht werden.
Sehr begrüßenswert, v.a. da die Bereitstellung der Daten der Verkehrsauskunft als Open Service UND Open Data erfolgen soll, eine langjährige Forderung der Initiative Offene Öffis, die für alle involvierten Stakeholder eine Win-Win-Situation schafft.
Entwicklung einer Umsetzungsstrategie, um das Prinzip Open by Default für nicht personalisierte Daten des Bundes zu etablieren. Ausnahmen zum Schutz von Bürgerinnen und Bürgern sowie unternehmensspezifischen Daten sind zu definieren.
Sehr begrüßenswerte Maßnahme, bei vollständiger Umsetzung wären meiner Einschätzung nach Screenings wie im nächsten Punkt beschrieben künftig nicht mehr notwendig.
Basierend auf dem Open Data Screening 2017 erstellt die Bundesregierung einen Maßnahmenplan, um die Verwaltungstransparenz anzuheben.
– Unterstützungsangebote für Bundesinstitutionen, Länder und Gemeinden sollen erarbeitet werden.
Der Bericht “Open Data Screening 2017” ist unter https://www.data.gv.at/2017/11/03/open-government-data-screening-im-bund-bericht-zu-potentiell-ogd-faehigen-datensaetzen-publiziert/ abrufbar.
Ziel ist die Zurverfügungstellung der veröffentlichten Daten zum Budget in einer maschinenlesbaren Form.
Begrüßenswerte Maßnahme, könnte auch Visualisierungen analog zu offenerhaushalt.at für den Bund ermöglichen.
Eine Teilnahme an Open Government Partnership wird geprüft.
Die “Open Government Partnership” (OGP) ist eine 2011 ins Leben gerufene multilaterale Initiative mit aktuell über 70 Mitgliedsstaaten für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung, bessere demokratische Prozesse und gegen Korruption. In den Mitgliedsstaaten erarbeiten Zivilgesellschaft und Politik gemeinsam nationale Aktionspläne für jeweils zwei Jahre. OGP unterstützt und überwacht diesen Prozess und fördert den internationalen Erfahrungsaustausch der Mitgliedsstaaten.
Warum auch ein Beitritt Österreichs wünschenswert wäre, hat Johannes Lutz in seinem Plädoyer beschrieben.
Erstellung eines Masterplans (inklusive Machbarkeitsstudie), um eine Strategie zur Nutzung von Open Source Software im Bund zu entwickeln.
Begrüßenswert. Warum, zeigt meiner Meinung nach die Free Software Foundation sehr anschaulich in ihrem Video “Public Money? Public Code!”
Prüfung der Digitalisierung/Erschließung von Archiven des Bundes
Begrüßenswerte Maßnahme, auch wenn die Definition von Archiven nicht näher ausgeführt ist.
Aufbau eines Digital Data Hubs innerhalb der Open Data Struktur des Bundes, der kuratierte, aufbereitete und anonymisierte Daten für gemeinwohlorientierte Forschung und Entwicklung zur Verfügung stellt
– Möglichkeit schaffen, dass Unternehmen hierzu ihre Daten (anonymisiert) miteinander auf freiwilliger Basis teilen können
– Kriterien zur wirkungsvollen Anonymisierung von personenbezogenen Daten sind zu entwickeln.
Spannende Maßnahme, Fokus auf Anonymisierung von Daten halte ich für zentral, v.a. auch unter dem Aspekt, dass die “Nicht-personenbezogenheit von Daten” ein zentrales Open Data Prinzip darstellt.
Persönliches erstes Fazit
Das Kapitel “Open Data: Offene Daten als Chance für Transparenz” enthält vielversprechende Maßnahmen und berücksichtigt teils langjährige Forderungen der Open Data Community in Österreich.
Letztendlich werden natürlich auch die Details und die Qualität der Umsetzungen darüber entscheiden, inwieweit die jeweiligen Maßnahmen erfolgreich – zB im Sinne der Erhöhung der Verwaltungstransparenz oder im Sinne der Förderung der IT-Wirtschaft – sein werden.
Zur Frage der Definition von “Archive des Bundes”: dabei handelt es sich bereits um die einschlägige fachliche Definition. Was das im Einzelnen bedeutet kann man im Bundesarchivgesetz nachlesen, siehe die Begriffsbestimmungen § 2 Z 7 und § 3 “Zuständigkeit zur Archivierung”
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010143
Kommentar von Tamara Kefer am 6. Januar 2020 um 22:14 Uhr
Vielen Dank für die wertvolle Information!
Kommentar von Robert Seyfriedsberger am 6. Januar 2020 um 22:16 Uhr