Neue Regeln zum Weiterverwenden öffentlicher Dokumente

ÖsterreicherInnen erhalten erstmals ein grundsätzliches Recht darauf, mit Steuergerldern finanzierte Dokumente für eigene Zwecke zu gebrauchen. Am 18. Juli 2015 trat eine Novelle des Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG) in Kraft, das die Nutzung von Dokumenten regelt, die sich im Besitz öffentlicher Stellen befinden. Der Nationalrat hat die Änderungen im Juni einstimmig beschlossen.

Österreich setzt damit auf Bundesebene eine Reform der EU Public Sector Information Richtlinie (PSI) um. Entsprechende Regelungen müssen auch auf Landesebene beschlossen werden, mehrere Bundesländer – Salzburg, Oberösterreich, Niederösterreich, Steiermark und Burgenland – haben dies bereits getan und führen die neuen Weiterverwendungsrechte zeitgleich zum Bund ein.

Hier die wichtigsten Neuerungen:

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