Parteienfinanzierung, Abgeordneteneinkünfte, Medientransparenz, Lobbygesetzgebung, Informationsfreiheit
Eine kritische Bilanz aus zivilgesellschaftlicher Perspektive und Forderungen an den neu gewählten Nationalrat und die künftige Bundesregierung
Von Hubert Sickinger, Mathias Huter, Florian Skrabal, Marion Breitschopf
Download (PDF): Transparenzpaket – Bestandsaufnahme und Forderungen
2012 wurde ein neues Parteiengesetz beschlossen, das deutlich mehr Transparenz in die Finanzierung der österreichischen Parteien brachte, aber als Kompromiss der Parteien wichtige Problembereiche unzureichend regelte. Spätestens seit dem Nationalratswahlkampf 2017 wurden solche Schwachstellen öffentlich breit diskutiert, im Gefolge der Veröffentlichung des „Ibiza-Videos“ im Mai 2019 bildete die Regelung der Parteienfinanzierung seither ein zentrales innenpolitisches Diskussionsthema. Eine Novellierung des Parteiengesetzes Anfang Juli brachte zwar strenge Spendenobergrenzen und hohe Sanktionsdrohungen für eine Überschreitung der zulässigen Wahlwerbungskosten, zentrale Schwachstellen wie die unzureichende Kontrolle der Parteifinanzen und illegale, aber offenbar durchaus gebräuchliche Umgehungsmöglichkeiten (wie sie etwa vom damaligen FPÖ-Obmann Strache im „Ibiza-Video“ angesprochen wurden) blieben aber unverändert.
Das Parteiengesetz war Teil eines Bündels an Gesetzen, mit denen die Transparenz und Integrität der Politik verbessert werden sollte: Die Abgeordneten wurden mit einer Ergänzung des Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetzes zu (etwas) erweiterten Offenlegungen über ihre privaten Einkünfte und Funktionen in Unternehmen und Vereinen verpflichtet. Mit dem Lobbygesetz wurden Lobbyisten und Interessenvertretungen Registrierungspflichten und bestimmten Regeln für ihre Berufsausbildung unterworfen. Darüber hinaus wurden Regelungen für die Offenlegung von Medienkooperationen und die Inseratenwerbung öffentlicher Institutionen und Unternehmen festgelegt. In Stadium der Gesetzesdiskussion stecken blieb ist eine Initiative für ein Informationsfreiheitsgesetz, mit dem für die BürgerInnen ein stark verbessertes Recht auf Zugang zu Informationen des staatlichen Sektors und öffentlicher Unternehmen durchgesetzt werden sollte.
Bereits am 1. September 2017 habe ich – gemeinsam mit Mathias Huter (Generalsekretär des Forums Informationsfreiheit), Marion Breitschopf (Chefredakteurin von meineabgeordneten.at) und Florian Skrabal (Chefredakteur von Dossier.at) – eine kritische Bilanz dieses 2012 so genannten „Transparenzpakets“ vorgelegt. Wir legen diese Analyse nun – rechtzeitig vor Konstituierung des neuen Nationalrats und vor Beginn der Regierungsverhandlungen – in gründlich aktualisierter und erweiterter Form erneut vor. Unsere Perspektive ist einerseits die von Fachleuten, die sich seit vielen Jahren mit der Thematik intensiv beschäftigen, zugleich aber auch diejenige von zivilgesellschaftlichen Transparenzinitiativen und investigativen JournalistInnen. Vier Parteien (sehr eindeutig Grüne und NEOS, etwas allgemeiner ÖVP und SPÖ) haben vor und auch nach nach der Nationalratswahl Gesetzesinitiativen bzw. Reformwünsche zur weiteren Reform des Parteiengesetzes angekündigt. Unsere zusammenfassende Darstellung behandelt alle bisher im Parlament bzw. zwischen den Parteien diskutierten Problembereiche und zeigt notwendige Reformen auf; sie zeigt aber darüber hinaus, dass es auch zahlreiche Regelungsschwächen gibt, die bisher in der öffentlichen Diskussion kaum adressiert wurden. Und sie zeigt zugleich, dass auch jenseits des engeren Bereichs der Parteienfinanzierung mannigfacher Verbesserungsbedarf für die Transparenz in der Politik (Parlament, Lobbyismus) und im staatlichen Bereich (Informationsfreiheit, politisch motivierte Inseratenvergabe) besteht.
Quelle: https://www.hubertsickinger.at/2019/10/21/transparenzpaket-2/
Ermittlung von hochwertigen Datensätzen – Vorschläge bis 26.8.2019 erwünscht
Die Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Open Data und PSI-Richtlinie) ist binnen zwei Jahren bis zum 17.7.2021 umzusetzen. Die Umsetzung in Österreich wird von der Task Force PSI und Open Data des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) vorangetrieben. Hierzu wird ein breiter Dialog mit sämtlichen Ressorts, den Ländern, Sozialpartnern, Stakeholdern und interessierten Parteien angestrebt.
Nächste Schritte
Die Mitgliedstaaten wurden mittels Schreiben der Europäischen Kommission von Ende Juni über die weiteren geplanten Schritte zur Ermittlung von hochwertigen Datensätzen informiert. Diese sollen im Wege eines kooperativen Ansatzes ermittelt werden, dh. durch das Feedback der Mitgliedstaaten, von Experten und interessierter Kreise.
1.) Ausschuss für offene Daten
Zunächst erfolgen die Nominierungen für den Ausschuss für offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Open Data Committee), welcher aus jeweils einem Vertreter je Mitgliedstaat zusammengesetzt wird (für Österreich wird der Leiter der Task Force PSI und Open Data des BMDW nominiert).
Der Ausschuss für offene Daten ist ein Entscheidungsgremium der EU im Wege der Komitologie. Dieses Gremium ist für den Erlass von Durchführungsbestimmungen der PSI-Richtlinie auf der Basis von Vorschlägen der Kommission und somit für die Festlegung von hochwertigen Datensätzen verantwortlich. Die erste Tagung wird voraussichtlich vom 29.-30. Oktober 2019 parallel zum Meeting der PSI Group stattfinden.
2.) Ermittlung hochwertiger Datensätze
Entsprechend der neuen PSI-Richtlinie (Art. 14) beginnt nun der Prozess der Ermittlung bestimmter hochwertiger Datensätze, die verbindlichen europaweiten Kriterien unterliegen. Diese müssen
- (vorbehaltlich gewisser Ausnahmen) kostenlos verfügbar sein,
- maschinenlesbar sein,
- über API verfügbar sein, und
- gegebenenfalls als Massen-Download verfügbar sein
Was sind hochwertige Datensätze?
Gemäß PSI-RL (Art 2 Abs 10) sind dies Dokumente/Daten, deren Weiterverwendung mit wichtigen Vorteilen für die Gesellschaft, die Umwelt und die Wirtschaft verbunden ist, insbesondere aufgrund ihrer Eignung für die Schaffung von Mehrwertdiensten, Anwendungen und neuer, hochwertiger und menschenwürdiger Arbeitsplätze sowie aufgrund der Zahl der potenziellen Nutznießer der Mehrwertdienste und -anwendungen auf der Grundlage dieser Datensätze.
Übermittlung von Vorschlägen
Die Mitgliedstaaten wurden nun von der Kommission zur Unterstützung bei der Ermittlung von potentiellen hochwertigen Datensätzen aufgerufen. In einem ersten Schritt konzentriert man sich auf die folgenden Datenkategorien:
- Unternehmen und Eigentümerschaft von Unternehmen
- Statistik
Erste Vorschläge sollen bereits im Oktober auf EU-Ebene diskutiert werden. Die Task Force ist dankbar für die Übermittlung von Vorschlägen für hochwertige Datensätze, insbesondere zu den beiden genannten Kategorien.
Zu begründen wäre:
- Welche potentiellen Datensätze werden als relevante hochwertige Datensätze erachtet? (basierend auf Erkenntnissen und Erfahrungen)
- Zu welchem Grad sind diese Datensätze bereits jetzt in Einklang mit der Open Data und PSI RL?
(Kriterien: kostenlos verfügbar, maschinenlesbar, bereitgestellt über API).Vorschläge können an das Postfach psi@bmdw.gv.at übermittelt werden (möglichst bereits bis 26.8.2019).
reposted from data.gv.at
Transparenzgesetz Plus für eine saubere Politik!
Unterstützenswerte Kampagne des Forums für Informationsfreiheit, welche auf https://petition.informationsfreiheit.at/ unterzeichnet werden kann.
Das Ibiza-Video macht klar: Es braucht ein echtes Transparenzgesetz
… um Korruption und Machtmissbrauch mit Sicherheit zu verhindern
… um Demokratie und Republik vor Ausverkauf zu schützen
… und das Vertrauen der Bürger in Parteien & Politik wiederherzustellen.Nur echte Transparenz schützt den Rechtsstaat.
Wir Bürgerinnen und Bürger fordern darum Klarheit, Kontrolle & Konsequenzen:
1. KLARHEIT – VON WEM PARTEIEN UND POLITIKER WAS KRIEGEN, UND WAS SIE MIT UNSEREM STEUERGELD MACHEN
statt: „Es gibt ein paar Vermögende, die zahlen zwischen 500.000 und 1,5 bis 2 Millionen”
… Offenlegungspflicht von Spenden & Wahlkampfausgaben vor der Wahl
… Transparenz bei der Vergabe von Staatsaufträgen & dem Verkauf von Staatseigentum
… Unvereinbarkeitsregeln gegen die Vermischung von Staatsdienst, Parteiarbeit und wirtschaftlichen Interessen2. KONTROLLE – DURCH PRÜFER & BÜRGER
statt: „aber nicht an die Partei, sondern an einen Verein… dass das nicht an den Rechnungshof geht”
… durch umfassende Rechnungshofsprüfung der Parteifinanzen
… durch die Staatsanwaltschaft bei Umgehungen
… durch unabhängige Medien und die Bürgerinnen & Bürger mit Recht auf Information gegenüber Behörden3. KONSEQUENZEN – WENN GESETZE GEBROCHEN WERDEN
statt: „…was ich zusagen kann: …alle staatlichen Aufträge kriegt sie dann.“
… Straftatbestand bei illegaler Parteienfinanzierung
… abschreckende Sanktionen für Verschleierung von Geldflüssen an Politiker und ParteienDie Petition kann auf https://petition.informationsfreiheit.at/ unterzeichnet
Warum wir jetzt mehr Transparenz brauchen
Nachfolgenden Vortrag habe ich im Parlament im Oktober 2017 im Rahmen des Symposium “Digitalisierung und Demokratie” gehalten (Kennzahlen wurden teilweise aktualisiert).
Aufgrund der aktuellen politischen Situation wäre es meiner Meinung nach wichtiger denn je, dass die darin beschriebenen Forderungen – allen voran nachhaltige Transparenz durch ein Informationsfreiheitsgesetz – umgesetzt werden.
Ich bin überzeugt, dass jede Maßnahme zu Erhöhung der Transparenz von Verwaltung und Politik dazu beitragen würde, Teile des verlorengegangen Vertrauens der Bevölkerung in den Staat zurückzugewinnen.
Der Aussage “Wir kriegen das schon hin” wie es der Bundespräsident ausgedrückt hat, sollten entsprechende politische Festlegungen und Gesetze folgen – dies halte ich aktuell für wichtiger denn je.
Sehr geehrte Damen und Herren,
In TV-Duellen für die Nationalratswahl fordern sämtliche Kandidatinnen und Kandidaten den Gläsernen Staat statt dem Gläsernen Bürger. Im Wahlbarometer des Politik- und Wahljournals neuwal.com stuft jede Partei den Punkt Transparenz mit höchster Wichtigkeit ein. Transparenz heften sich alle auf ihre Fahnen – die Wirklichkeit sieht allerdings anders aus.
Österreich ist im internationalen Vergleich an letzter Stelle, wenn es um Informationsfreiheit geht. Im jährlich veröffentlichten, weltweiten “Right To Information”–Rating ist Österreich seit sieben Jahren auf dem letzten Platz. Auch 2017 sind wir wieder auf Platz 111 von 111 untersuchten Nationen gelandet.
Relikt Amtsgeheimnis
Im Gegensatz zu den meisten anderen europäischen Ländern steht in Österreich das Amtsgeheimnis noch immer in der Verfassung. Dabei bestätigt sogar der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Urteil von 2013, dass Information ein Menschenrecht ist. Information ist untrennbar mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung verbunden. Nur wer ausreichend informiert ist, kann sich eine umfassende Meinung bilden.
Freie Informationen – richtige, faktenbasierte Informationen statt Fake News – dies schafft mündige Bürgerinnen und Bürger. Informationsfreiheit ist ein praktisches Mittel für eine funktionierende Demokratie. Sie macht Prozesse nachvollziehbar, beugt Steuerverschwendung vor, und stärkt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat.
Doch derzeit liegt es an den Bürgerinnen und Bürgern, ihr Recht auf Information einzufordern – die Bringschuld liegt bei den fragenden Bürgern, nicht beim Staat. Das muss sich ändern.
Mit Fakten gegen Fake News
Mit der Digitalisierung ist es so einfach wie nie zuvor, Informationen schnell in der ganzen Welt zu verbreiten. Das gilt für Fakten genauso wie für Fake News – falsche Angaben, die von unlauteren Quellen verbreiten werden und die öffentliche Diskussion von einem informierten Dialog in ein polemisches Theater verwandeln.
Ich möchte den ehemaligen Umweltminister Wilhelm Molter zitieren: “Die Freigabe der Abfallstandorte hat die Diskussionen sehr versachlicht.” Das war seine Aussage im Rahmen einer Debatte um die Veröffentlichung von Müllablage-Standorten, und wie das Freigeben von Informationen die öffentliche Diskussion zum Besseren gewendet hat.
Fakten – korrekte Informationen, herausgegeben von einer vertrauenswürdigen Quelle – sind das Antidot zu Mutmaßungen und Fake-News. Die Verwaltung und Politik kann hier einen wichtigen Beitrag leisten.
Open Government Data
Wir brauchen Open Government Data – offene Daten aus der Verwaltung – um einen informierten und faktenbasierten Diskurs in der Öffentlichkeit zu ermöglichen. Veröffentlicht die Verwaltung ihre Daten und Informationen, schafft sie mündige Bürgerinnen und Bürger, und stärkt das Vertrauen in den Staat.
Open Government Data ist kein neues Konzept in Österreich. Die Stadt Wien war Vorreiter deutschsprachiger Verwaltungen, als im Mai 2011 die ersten 30 Datensätze veröffentlicht wurden. Im Juli 2011 wurde die Verwaltungskooperation “Corporation OGD Österreich” gegründet, wo sogenannte Chief Data Officers aus Bund, Ländern, Städten und Gemeinden sich gemeinsam für Open Government Data einsetzen.
Bisher wurden in Österreich einige Projekte im Bereich Offene Informationen unterstützt, wie etwa die Open Data Portale data.gv.at und opendataportal.at, das Projekt e-infrastructures.at zur offenen Archivierung wissenschaftlicher Erkenntnisse oder geförderte Projekte im Innovationsbereich wie z.B. openinnovation.gv.at.
Treibstoff für die digitale Wirtschaft
Das hilft auch der Wirtschaft: Auf data.gv.at, der Plattform, auf der alle offenen Verwaltungsdaten landen, gibt es aktuell 25.086 Datensätze – diese wurden und werden von der Wirtschaft rege genutzt. Nicht weniger als 467 Apps und Internet-Services nutzen diese Daten, und stellen den Bürgerinnen und Bürgern weitere Serviceleistungen zur Verfügung. Das ist ein großartiges Verhältnis – ein Spitzenwert in Europa.
Daten sind also ein wichtiges Gut, doch wir brauchen noch mehr davon.
Kennen Sie die Gemeinde Engerwitzdorf in Oberösterreich? Engerwitzdorf ist in Open Data Kreisen sehr berühmt: Die kleine Gemeinde in der Nähe von Linz zählt nur rund 8.700 Einwohnerinnen und Einwohner, die Gemeinderegierung hat jedoch bisher schon 200 offene Datensätze veröffentlicht.
Von Fördergeldern bis Spielplatzstandorte – in Engerwitzdorf gilt die Devise von Open Data: Information ist öffentliches Gut – Ausnahmen gibt es nur, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet wäre, oder die Privatsphäre von Menschen verletzt würde.
200 Datensätze aus Engerwitzdorf – das ist sechsmal so viel wie alle Bundesministerien aktuell zusammen an offenen Daten veröffentlicht haben. Diese kommen nämlich derzeit gerade einmal auf unter 50 Datensätze. Warum ist das so? Theoretisch hält das Informationsweiterverwendungsgesetz alle öffentlichen Stellen dazu an, Daten zu publizieren und frei zugänglich zu machen.
Papier ist geduldig
Obwohl es dieses Gesetz gibt, kommt es in nur wenigen Fällen zur Anwendung. Es kommt nicht selten vor, dass Abteilungen nicht wissen, dass es dieses Gesetz gibt, geschweige denn, wie die Daten veröffentlicht werden können. Es gibt oft keine offiziellen Stellen, die sich für die Einhaltung einsetzen, keine hilfreichen Prozesse, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung helfen, den nötigen Kulturwandel einzuleiten, der die Veröffentlichung von Daten ermöglicht. Die Bringschuld, Informationen vom Staat einzufordern, bleibt dadurch bei den Bürgerinnen und Bürgern.
Obwohl schon einiges geschehen ist, ist noch viel zu tun: Es liegt an der Politik, die Rahmenbedingungen für eine flächendeckende Open Government Umsetzung zu schaffen. Auf Lippenbekenntnisse – und deren gibt es genug auf dem Papier – müssen Taten folgen.
Es sind weitere Anstrengungen erforderlich, die von der Politik beschlossen und mit finanziellen Mitteln gefördert werden müssen. Zur Umsetzung der europäischen digitalen Agenda und zur Unterstützung von nachhaltigem Wachstum brauchen wir konkrete Maßnahmen.
Informationsfreiheitsgesetz als Ziel
Eine konkrete Maßnahme ist die Schaffung eines oder einer Informationsbeauftragten im Kontext eines umfassenden Informationsfreiheitsgesetzes, die einerseits den Behörden bei der Umsetzung des Rechts zur Seite steht, und andererseits Bürgerinnen und Bürgern bei schnellen und kostenlosen Informationszugang unterstützt. Eine beauftragte Person, die sicherstellt, dass Geheimhaltungsgründe nicht nur vorgeschoben werden.
Das Informationsfreiheitsgesetz muss klar definieren, in welchen Fällen das Herausgeben von Auskunft und Daten verweigert werden darf. Für alle muss das gleiche Recht gelten – in Wien darf es nicht mehr Geheimhaltungsgründe geben als in Vorarlberg, und es dürfen die Bürger und Bürgerinnen dafür nicht zur Kasse gebeten werden.
Diese Transparenz, von der ich spreche, ist in zahlreichen EU-Nachbarstaaten wie Slowenien und der Slowakei längst gelebter Alltag.
Ein weiteres Ziel ist der Beitritt Österreichs zur Open Government Partnership, einem internationalen Bündnis mit aktuell 75 teilnehmenden Ländern, in dem verpflichtende Aktionspläne für mehr Transparenz erarbeitet werden – Deutschland ist seit 2016 Mitglied und hat heuer den ersten nationalen Aktionsplan veröffentlicht. Siehe hierzu auch das Plädoyer von Johannes Lutz.
In Summe braucht es keine großen Anstrengungen, um das umzusetzen, was uns bei jeder Wahl versprochen wird: Ein offener, transparenter Staat, der freiwillig und pro-aktiv Informationen veröffentlicht.
Um das möglich zu machen brauchen wir Unterstützung auf allen politischen Ebenen – und hier wende ich mich an Sie, liebes Publikum, die sich für ein besseres Österreich einsetzen. Helfen Sie mit, initiieren Sie diesen Wandel, und unterstützen Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten Informationsfreiheit und Open Government Data in Österreich.
Werden Sie aktiv, damit nicht die Vision vom gläsernen Bürger durch Überwachungspakete, sondern die Vision eines modernen, gläsernen Staats Wirklichkeit wird.
Vielen Dank.
Open Data: EU öffnet Datensilos des öffentlichen Sektors
Mit der neuen Open-Data-Richtlinie machen die Transparenzbefürworter in der EU einen großen Schritt vorwärts. Daten aus öffentlich finanzierten Diensten werden künftig leichter zugänglich. Es wären aber noch deutlich weitergehende Regelungen möglich gewesen – hätte Deutschland die anderen Mitgliedstaaten nicht gebremst.
Das Europäische Parlament hat vergangene Woche die überarbeitete Neufassung der Richtlinie über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI) verabschiedet. Hinter diesem blumigen Namen verbergen sich Regeln für offene Daten in Europa.
Damit will die EU digitale Innovation weiter fördern, besonders im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Dazu hat sie nicht nur den Anwendungsbereich der Richtlinie auf öffentliche Unternehmen erweitert. Sie bezieht sich neuerdings auch ausdrücklich auf den Zugang zu Informationen als Grundrecht, das in der EU-Charta festgeschrieben ist:
Der Zugang zu Informationen ist ein Grundrecht. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union […] sichert jeder Person das Recht auf freie Meinungsäußerung zu; dazu gehören auch die Meinungsfreiheit und die Freiheit, ohne behördliche Eingriffe und über Staatsgrenzen hinweg Informationen und Ideen zu erhalten und weiterzugeben.
Kurz: Dokumente sollen künftig EU-weit grundsätzlich so gestaltet werden, dass sie „open by design“ und „open by default“ sind.
Weitere positive Neuerungen sind:
- Die Veröffentlichungen der Daten soll zeitnah erfolgen, insbesondere bei dynamischen Daten wie Messdaten im Umweltbereich oder Verkehrsdaten.
- Falls weiterhin Kosten bei der Bereitstellung anfallen, sollten diese grundsätzlich auf die Grenzkosten – also die Kosten, die bei der Zurverfügungstellung als offene Daten anfallen, beschränkt werden. Bei digitalen Kopien sollten diese gegen Null tendieren. Dies kann national geregelt werden. Es wäre also auch möglich, generell gar keine Kosten zu erheben. Ausnahmeregelungen gibt es etwa für Daten vom Museen, Galerien oder Bibliotheken. Diese können höhere Kosten geltend machen, dafür sollten nachvollziehbare und überprüfbare Kriterien festgelegt werden.
- Datensätze sollen auf Unionsebene aggregiert werden, insbesondere die „hochwertigen Datensätze“ sollen mit voller Flächendeckung zur Verfügung stehen. Dies entspräche dann endlich dem „Digital Single Market“-Gedanken, wenn die Mitgliedstaaten mitspielen werden. Ein Paradebeispiel bei Vollendung wäre hier eine europaweite Echzeitfahrplanauskunft im öffentlichen Personennahverkehr.
- Der Fokus wird nicht nur auf die wirtschaftlichen Faktoren von offenen Daten gelegt, sondern auch auf ihre Wichtigkeit für Transparenz und Demokratie, Rechenschaftspflicht und Förderung des sozialen Engagements auf der Grundlage des sogenannten FAIR-Prinzips – Auffindbarkeit, Zugänglichkeit, Interoperabilität und Wiederverwendbarkeit.