open3.at Stellungnahme zum IWG 2022 Gesetzesentwurf

Die parlamentarische Begutachtung zum Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG 2022) läuft bis 29.4.2022. Ziel dieser Novellierung des IWG ist die Umsetzung der OpenData und PSI Richtlinie der EU. Gesetzentwurf und Begleitunterlagen sind unter parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII abrufbar.

Open3.at sieht den vorgelegten Gesetzentwurf als wichtigen und notwendigen Schritt zu mehr Transparenz und Open Data in Österreich. Insgesamt wird eine ambitionierte Umsetzung der Open Data und PSI Richtlinie 2019/1024 über das von der EU-Richtlinie geforderte Mindestmaß hinaus befürwortet.

Stellungnahme auf parlament.gv.at anzeigen (inkl. Unterstützungsmöglichkeit)

Direkter Download der Stellungnahme (PDF)

VAO bietet erstes kostenloses Paket an

Die Verkehrsauskunft Österreich (VAO) bietet seit neuestem ein Produkt namens START an, welches einen kostenlosen Zugriff auf die VAO APIs liefert und somit einen ersten Schritt in Richtung Open Service/Open Data der Österreichischen Öffi Verkehrsdaten setzt. Wir freuen uns und begrüssen diesen Schritt ausdrücklich und wollen hervorheben, was daran wichtig und gut ist, gleichzeitig aber auch darauf hinweisen, wieso dieser erste Schritt noch nicht weit genug geht um von einem erfolgreichen Start zu sprechen – und warum wir zwar die Öffnung begrüßen, dies aber kein Open Data oder Open Service ist.

Vollständige Stellungnahme auf offene-oeffis.at anzeigen

Open Data Spaziergang 2022

Datum: Freitag 3.3.2022

Uhrzeit: 14 bis 16 Uhr

Startpunkt: Bundesrechenzentrum, Hintere Zollamtsstraße 4, 1030 Wien

Endpunkt: Parlamentsdirektion, Stubenring 10, 1010 Wien

Teilnahme kostenlos, keine Anmeldung erforderlich.

Für die Teilnahme am Datenspaziergang gilt die 3G-Regel.

Ausnahme: Station 9 wird in der Parlamentsdirektion stattfinden. Da es sich um ein öffentliches Gebäude handelt, gilt dort die 2G-Pflicht und es ist ein 2G-Nachweis erforderlich.

Interaktive Karte:

Quelle: https://digitales.wien.gv.at/open-data-days-2022/

Utopie der Transparenz

Lesenswerte Utopie von Sebastian Fellner im Online-Standard:

Was wäre, wenn das Amtsgeheimnis seit 20 Jahren abgeschafft wäre? Die völlig frei erfundene Geschichte einer Republik, die schon lange transparent ist

Um der schwarz-blauen Koalition einen modernen Anstrich zu geben, fand die Informationsfreiheit im Jahr 2000 Eingang in das Regierungsprogramm und wurde als eines der ersten Vorhaben angegangen. Und so trat am 1. Jänner 2001 das neue Informationsfreiheitsgesetz in Kraft. Österreich war damit ein Vorreiter in Europa: Dokumente, Akten und Wissen bei staatlichen Stellen waren nun grundsätzlich öffentlich einsehbar.

[…]

Vollständigen Artikel im Online-Standard anzeigen

Österreich will in die Transparenz Champions League

…sagt der Vizekanzler

Ich hab für Werner Kogler eine Erklärung verfasst, mit der er die Entwicklung eines brauchbaren Transparenzgesetzes einleiten könnte:

„Transparenz ist ein entscheidender Faktor eines demokratischen Gemeinwesens. Die Skandale der jüngeren Vergangenheit haben uns gezeigt, dass wir die Bundesverfassung weiterentwickeln, alte Wege verlassen und neue, zeitgemäße Lösungen erarbeiten müssen. Offenheit und Transparenz bilden die Basis eines modernen, effizienten Staates, der seinen Bürgern dient, vertrauen schafft und Korruption wirkungsvoll bekämpft.

Die österreichische Bundesregierung hat sich deshalb entschlossen, das Amtsgeheimnis abzuschaffen und ein zeitgemäßes Transparenzgesetz zu erarbeiten. Ein Transparenzgesetz, das es BürgerInnen, NGOs, Unternehmen und JournalistInnen ermöglicht, Informationen rasch zu erhalten und nicht erst über Monate oder Jahre auf dem Wege der Verwaltungsgereichtsbarkeit zu erstreiten. Wir wollen für Österreich kein Placebo-Transparenzgesetz, wir wollen in die Transparenz Champions League.

Wir werden ein Transparenzgesetz auf Basis folgender Überlegungen erarbeiten:

1. Unnötig Geheimhaltung behindert die effiziente Entscheidungsfindung, fördert Korruption und schwächt das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik, den Staat und seine Institutionen.

2. Wir werden deshalb einen raschen und umfassenden Zugang zu Aufzeichnungen und Informationen der Organe der Legislative, der Exekutive und der Judikative umsetzen. Das neue Transparenzgesetz wird ein Recht auf Information gewähren.

3. In anderen Ländern hat dieses Recht auf Information eine lange Tradition. In Schweden geht sie bis ins 18. Jahrhundert zurück, in den USA trat es 1966 in kraft, in Frankreich 1978 und im Vereinigten Königreich 2005. Wir können aus den Erfahrungen dieser Länder lernen, werden uns aber auch aktuellere Beispiele ansehen, wie Slowenien oder die Slowakei, in der alle Verträge der öffentlichen Hand erst mit Veröffentlichung Gültigkeit erlangen oder bspw. Wahlkampfkosten der Parteien in Echtzeit einsehbar sind.

4. Bisher wurden Anfragen an Behörden häufig überhaupt nicht beantwortet, Auskünfte ungerechtfertigt verweigert oder verzögert und zum Teil wurden bewusst unvollständige Auskünfte erteilt. Es ist absehbar, dass das bloße Abschaffen des Amtsgeheimnissen noch keinen Paradigmenwechsel einleiten wird und das Erstreiten von Auskünften ausschließlich über den Weg der Verwaltungsgerichte kaum eine Verbesserung zur aktuellen Situation bedeuten würde. Wir werden deshalb eine/n Informationsfreiheitsbeauftragte/n installieren, die/der zwischen BürgerInnen und Behörde im Falle einer Informationsverweigerung vermittelt, Expertise zur Verfügung stellt, Interessen abwiegt und einen jährlichen Bericht erstellt. Ein aufwendiger und langer Gang zum Verwaltungsgericht sollte die Ausnahme und nicht die Regel im Falle einer Auskunftsverweigerung sein.

5. Das neue Transparenzgesetz wird Aufwände und Kosten verursachen, die Bundesregierung ist jedoch überzeugt, dass sie dem Staat unterm Strich mehr bringen als Kosten wird. Wenn es Korruption bei Beschaffungen und Privatisierungen verhindert, rechnet sich der Aufwand nicht nur demokratiepolitisch, sondern auch finanziell.

6. Die Auskunftserteilung wird gebührenfrei sein.

7. Natürlich wird es Bereiche geben, die von der Informationspflicht ausgenommen werden müssen. Das werden wenige, klar definierte Bereiche sein, überall sonst wird im Bedarfsfall eine Interessenabwägung durch eine unabhängige Stelle zeitnah erfolgen.

8. Wir haben zahlreiche Auskunftsbegehren aus der jüngeren Vergangenheit – z. B. Auf www.FragdenStaat.at evaluiert und erkannt, dass ein Transparenzgesetz nur dann diesen Namen verdient, wenn es auch in der Praxis zu tatsächlicher, vollständiger und rascher Auskunft führt.

Mit dem neuen Transparenzgesetz wird die österreichische Bundesregierung eine Öffnung des Staates und eine fundamentale Änderung in der Beziehung zwischen Regierung und Bürgern einleiten. Wir werden mit dem neuen Transparenzgesetz die Mauer des Schweigens einreißen, die Kultur des Amtsgeheimnisses abschaffen und durch ein Recht auf rasche Auskunft ersetzen.“

reposted from https://alwacker.wordpress.com/2020/09/08/osterreich-will-in-die-transparenz-champions-league/

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