Ein wichtiger Schritt zu mehr Umweltdemokratie
Task Force on Access to Information TFAI – UNECE Aarhus Konvention
Was ist die Aarhus Konvention?
Die Aarhus Konvention ist ein Übereinkommen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.
Österreich hat die Aarhus Konvention im Jahr 2005 ratifiziert und ist damit Vertragspartei geworden.
Dieses UNECE Übereinkommen ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der jeder Person Rechte im Umweltschutz einräumt.
Folgende drei Säulen der Aarhus Konvention ermöglichen der Zivilgesellschaft die Ausübung und Mitgestaltung eines effektiven Umweltschutzes:
- Zugang zu Umweltinformationen
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten
Zugang zu Umweltinformationen (1. Säule)
Der Öffentlichkeit sollen Informationen über die Umwelt jederzeit auf Antrag zur Verfügung gestellt werden. Dieses Recht auf Information über den Zustand unserer Umwelt ist jedem und jeder Einzelnen gewährt, unabhängig vom Nachweis eines besonderen Interesses.
Wesentlich ist die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, proaktiv Informationen zu beschaffen und der Öffentlichkeit bereitzustellen.
Zusammenfassend enthält die Konvention die Verpflichtung der Vertragspartner, schrittweise ein zusammenhängendes, landesweites System von Verzeichnissen oder Registern zur Erfassung der Umweltverschmutzung in Form einer strukturierten, computerunterstützten und öffentlich zugänglichen Datenbank aufzubauen.
Task Force on Access to Information under the Aarhus Convention (zur 1. Säule)
Jede der drei Säulen hat eine Task Force als operatives Arbeitselement eingerichtet. Die Task Force on Access to Information TFAI monitort und begleitet die Umsetzung der Säule 1 bei den Vertragsparteien.
Die vierte Sitzung dieser Task Force fand vom 8. – 10. Dezember 2015 in Genf statt.
- Practical Steps on e-Environment – From e-Government to Open Government – Update 2015
Die Dokumente, Präsentationen und Statements des Meetings sind online verfügbar.
Die Beiträge Österreichs in der TFAI beschreiben im Wesentlichen die Entwicklungen des Themenkomplexes e-Environment auf dem Weg hin zu Open Government im Rahmen der Strategie der Plattform „Digitales Österreich“.
Generell ist anzumerken, dass Österreich in der TFAI vielbeachtete, zukunftsweisende Akzente gesetzt hat.
Die österreichische OGD-Strategie der letzten Jahre hat Vorbildwirkung in der Aarhus Community.
Die Arbeitsgemeinschaft Datenverarbeitung (ADV) hat in den ADV Mitteilungen 1/2016 einen Artikel über die TFAI veröffentlicht.
Links:
- ADV Mitteilungen 1/2016
- Präsentation: Practical Steps on e-Environment – From e-Government to Open Government – Update 2015 (Rudolf Legat et al.)
- Fourth meeting of the Task Force on Access to Information under the Aarhus Convention (Geneva, 8 – 10 December 2015)
- EU und die Aarhus Konvention
- BMLFUW zur Aarhus Konvention
- Umsetzungsbericht Österreichs zur Aarhus Konvention
- Rechtliche Grundlagen der Umweltinformation
- Open Government Data – Let the sunshine in – Das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung
Digital Roadmap Austria für Erweiterung der VAO um Echtzeitdaten – auch als Open Data?
Im Rahmen der in dieser Woche gestarteten Online-Konsultation der “Digital Roadmap Austria” gibt es auch einen Abschnitt zum Thema Verkehr. Hier wird u.a. mit Punkt 61 die “Erweiterung der österreichweiten und intermodalen Verkehrsauskunft um Echtzeitinformationen” als Maßnahme beschrieben.
Leider fehlt hier mMn der Zusatz, dass diese Daten auch als Open Data (z.B. im GTFS-Format) bereitgestellt werden sollen. Durch die Umsetzung dieser Maßnahme mit diesem Zusatz könnten die Daten von allen interessierten EntwicklerInnen verwendet werden und zusätzlich wäre auch eine Einbindung in z.B. Google Maps oder andere Kartenanbieter möglich.
Stimmen und Kommentare zu dieser Maßnahme können unter https://www.digitalroadmap.gv.at/idea/374548/11352 bis zum 31. März 2016 abgegeben werden.
open4data.at Challenge – Einreichungen noch bis 29.2. möglich
#open4data.at bietet Preise im Gesamtwert von 8.000 Euro
Beim aktuellen Datenwettbewerb des Bundeskanzleramtes können sich Einreicher_innen Preise im Gesamtwert von 8.000 Euro abholen.
Besonders lohnenswert können Einreichungen zu den Top-Themen sein. Die Partner_innen der challenge 2016 wünschen sich Ihre Ideen und Lösungen für sehr konkrete Aufgabenstellungen und Bereiche und prämieren diese mit einem Gesamtwert von 5.500 Euro und attraktiven Sachpreisen.
Die #open4data – challenge 2016 prämiert in den 3 Hauptkategorien Ideen, Datensätze und Lösungen die innovativsten, nützlichsten und benutzerfreundlichsten Ansätze im Umgang mit offenen Daten.
Einreichen können Studierende, Schüler_innen, Lehrende, Entwickler_innen, (Jung-)Unternehmen und Verwaltungsorganisationen noch bis Ende Februar (Einreichfrist: 29. Februar).
Alle Kategorien und Preise findest du hier: www.digitales.oesterreich.gv.at/site/8213/default.aspx
Mit dem ODP-Connect zur Wikimania nach Italien
Auch das Open Data Portal Österreich ist mit einem Sachpreis vertreten: Mit dem Preis ODP-Connect wird die innovative Verschränkung von Datensätzen aus Wirtschaft (www.opendataportal.at) und Verwaltung (www.data.gv.at) ausgezeichnet. Die beste Einreichung wird mit einer Reise zur Pre-Conference der diesjährigen Wikimania in Italien prämiert (22 bis 23 Juni 2016). Inkludiert sind Reisekosten, Teilnahmegebühr und 3 Übernachtungen vor Ort.
Nähere Informationen zu den Kategorien und Preisen der open4data – challenge 2016 sind unter www.open4data.at zu finden. Fragen zur challenge 2016 werden unter open4data.at@bka.gv.at beantwortet.
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Empfehlungen für die Umsetzung von Open Access in Österreich
Bis 2025 ist die gesamte wissenschaftliche Publikationstätigkeit in Österreich auf Open Access umgestellt. Das bedeutet, dass alle wissenschaftlichen Publikationen, die aus Unterstützungen mit öffentlichen Mitteln hervorgegangen sind, ohne Zeitverzögerung und in der finalen Version im Internet frei zugänglich sind (Gold Open Access). Die notwendigen Mittel werden den AutorInnen zur Verfügung gestellt oder die Kosten der Publikationsorgane werden direkt von den Wissenschaftsorganisationen getragen.
Weshalb Österreich der Open Government Partnership beitreten sollte
Diese Woche treffen sich in Mexiko Vertreter von Zivilgesellschaft und Verwaltung aus 66 Ländern zum Open Government Partnership Global Summit. Sie präsentieren und diskutieren dort Initiativen aus ihren Ländern, bei denen innovative Herangehensweisen und neue Technologien eingesetzt werden, um demokratische Prozesse, BürgerInnenbeteiligung und die Transparenz der Verwaltung zu verbessern.
Österreich ist in Mexiko nicht vertreten – denn wir sind bislang nicht Mitglied der Open Government Partnership (OGP).
Erklärtes Ziel der OGP ist, die Qualität der Verwaltung und deren Leistungen für BürgerInnen durch mehr Offenheit, verbesserte Rechenschaftspflicht der Regierenden und eine stärkere Einbeziehung der BürgerInnen zu verbessern. Erreicht werden soll das durch einen Dialog zwischen Regierung, Verwaltung und Zivilgesellschaft, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.
Kern dieses Dialogs ist in jedem Mitgliedsland ein nationaler Aktionsplan mit konkreten Reformschritten, den die Regierung und Zivilgesellschaft zusammen entwickeln. Dieser Plan wird dann innerhalb von zwei Jahren umgesetzt, dann kommt der nächste Aktionsplan. Sowohl Regierung als auch Zivilgesellschaft beobachten die erzielten Fortschritte, die dann auch auf internationaler Ebene diskutiert werden.