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Ermittlung von hochwertigen Datensätzen – Vorschläge bis 26.8.2019 erwünscht
Die Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Open Data und PSI-Richtlinie) ist binnen zwei Jahren bis zum 17.7.2021 umzusetzen. Die Umsetzung in Österreich wird von der Task Force PSI und Open Data des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) vorangetrieben. Hierzu wird ein breiter Dialog mit sämtlichen Ressorts, den Ländern, Sozialpartnern, Stakeholdern und interessierten Parteien angestrebt.
Nächste Schritte
Die Mitgliedstaaten wurden mittels Schreiben der Europäischen Kommission von Ende Juni über die weiteren geplanten Schritte zur Ermittlung von hochwertigen Datensätzen informiert. Diese sollen im Wege eines kooperativen Ansatzes ermittelt werden, dh. durch das Feedback der Mitgliedstaaten, von Experten und interessierter Kreise.
1.) Ausschuss für offene Daten
Zunächst erfolgen die Nominierungen für den Ausschuss für offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Open Data Committee), welcher aus jeweils einem Vertreter je Mitgliedstaat zusammengesetzt wird (für Österreich wird der Leiter der Task Force PSI und Open Data des BMDW nominiert).
Der Ausschuss für offene Daten ist ein Entscheidungsgremium der EU im Wege der Komitologie. Dieses Gremium ist für den Erlass von Durchführungsbestimmungen der PSI-Richtlinie auf der Basis von Vorschlägen der Kommission und somit für die Festlegung von hochwertigen Datensätzen verantwortlich. Die erste Tagung wird voraussichtlich vom 29.-30. Oktober 2019 parallel zum Meeting der PSI Group stattfinden.
2.) Ermittlung hochwertiger Datensätze
Entsprechend der neuen PSI-Richtlinie (Art. 14) beginnt nun der Prozess der Ermittlung bestimmter hochwertiger Datensätze, die verbindlichen europaweiten Kriterien unterliegen. Diese müssen
- (vorbehaltlich gewisser Ausnahmen) kostenlos verfügbar sein,
- maschinenlesbar sein,
- über API verfügbar sein, und
- gegebenenfalls als Massen-Download verfügbar sein
Was sind hochwertige Datensätze?
Gemäß PSI-RL (Art 2 Abs 10) sind dies Dokumente/Daten, deren Weiterverwendung mit wichtigen Vorteilen für die Gesellschaft, die Umwelt und die Wirtschaft verbunden ist, insbesondere aufgrund ihrer Eignung für die Schaffung von Mehrwertdiensten, Anwendungen und neuer, hochwertiger und menschenwürdiger Arbeitsplätze sowie aufgrund der Zahl der potenziellen Nutznießer der Mehrwertdienste und -anwendungen auf der Grundlage dieser Datensätze.
Übermittlung von Vorschlägen
Die Mitgliedstaaten wurden nun von der Kommission zur Unterstützung bei der Ermittlung von potentiellen hochwertigen Datensätzen aufgerufen. In einem ersten Schritt konzentriert man sich auf die folgenden Datenkategorien:
- Unternehmen und Eigentümerschaft von Unternehmen
- Statistik
Erste Vorschläge sollen bereits im Oktober auf EU-Ebene diskutiert werden. Die Task Force ist dankbar für die Übermittlung von Vorschlägen für hochwertige Datensätze, insbesondere zu den beiden genannten Kategorien.
Zu begründen wäre:
- Welche potentiellen Datensätze werden als relevante hochwertige Datensätze erachtet? (basierend auf Erkenntnissen und Erfahrungen)
- Zu welchem Grad sind diese Datensätze bereits jetzt in Einklang mit der Open Data und PSI RL?
(Kriterien: kostenlos verfügbar, maschinenlesbar, bereitgestellt über API).Vorschläge können an das Postfach psi@bmdw.gv.at übermittelt werden (möglichst bereits bis 26.8.2019).
reposted from data.gv.at
Transparenzgesetz Plus für eine saubere Politik!
Unterstützenswerte Kampagne des Forums für Informationsfreiheit, welche auf https://petition.informationsfreiheit.at/ unterzeichnet werden kann.
Das Ibiza-Video macht klar: Es braucht ein echtes Transparenzgesetz
… um Korruption und Machtmissbrauch mit Sicherheit zu verhindern
… um Demokratie und Republik vor Ausverkauf zu schützen
… und das Vertrauen der Bürger in Parteien & Politik wiederherzustellen.Nur echte Transparenz schützt den Rechtsstaat.
Wir Bürgerinnen und Bürger fordern darum Klarheit, Kontrolle & Konsequenzen:
1. KLARHEIT – VON WEM PARTEIEN UND POLITIKER WAS KRIEGEN, UND WAS SIE MIT UNSEREM STEUERGELD MACHEN
statt: „Es gibt ein paar Vermögende, die zahlen zwischen 500.000 und 1,5 bis 2 Millionen”
… Offenlegungspflicht von Spenden & Wahlkampfausgaben vor der Wahl
… Transparenz bei der Vergabe von Staatsaufträgen & dem Verkauf von Staatseigentum
… Unvereinbarkeitsregeln gegen die Vermischung von Staatsdienst, Parteiarbeit und wirtschaftlichen Interessen2. KONTROLLE – DURCH PRÜFER & BÜRGER
statt: „aber nicht an die Partei, sondern an einen Verein… dass das nicht an den Rechnungshof geht”
… durch umfassende Rechnungshofsprüfung der Parteifinanzen
… durch die Staatsanwaltschaft bei Umgehungen
… durch unabhängige Medien und die Bürgerinnen & Bürger mit Recht auf Information gegenüber Behörden3. KONSEQUENZEN – WENN GESETZE GEBROCHEN WERDEN
statt: „…was ich zusagen kann: …alle staatlichen Aufträge kriegt sie dann.“
… Straftatbestand bei illegaler Parteienfinanzierung
… abschreckende Sanktionen für Verschleierung von Geldflüssen an Politiker und ParteienDie Petition kann auf https://petition.informationsfreiheit.at/ unterzeichnet
Open Data: EU öffnet Datensilos des öffentlichen Sektors
Mit der neuen Open-Data-Richtlinie machen die Transparenzbefürworter in der EU einen großen Schritt vorwärts. Daten aus öffentlich finanzierten Diensten werden künftig leichter zugänglich. Es wären aber noch deutlich weitergehende Regelungen möglich gewesen – hätte Deutschland die anderen Mitgliedstaaten nicht gebremst.
Das Europäische Parlament hat vergangene Woche die überarbeitete Neufassung der Richtlinie über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI) verabschiedet. Hinter diesem blumigen Namen verbergen sich Regeln für offene Daten in Europa.
Damit will die EU digitale Innovation weiter fördern, besonders im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Dazu hat sie nicht nur den Anwendungsbereich der Richtlinie auf öffentliche Unternehmen erweitert. Sie bezieht sich neuerdings auch ausdrücklich auf den Zugang zu Informationen als Grundrecht, das in der EU-Charta festgeschrieben ist:
Der Zugang zu Informationen ist ein Grundrecht. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union […] sichert jeder Person das Recht auf freie Meinungsäußerung zu; dazu gehören auch die Meinungsfreiheit und die Freiheit, ohne behördliche Eingriffe und über Staatsgrenzen hinweg Informationen und Ideen zu erhalten und weiterzugeben.
Kurz: Dokumente sollen künftig EU-weit grundsätzlich so gestaltet werden, dass sie „open by design“ und „open by default“ sind.
Weitere positive Neuerungen sind:
- Die Veröffentlichungen der Daten soll zeitnah erfolgen, insbesondere bei dynamischen Daten wie Messdaten im Umweltbereich oder Verkehrsdaten.
- Falls weiterhin Kosten bei der Bereitstellung anfallen, sollten diese grundsätzlich auf die Grenzkosten – also die Kosten, die bei der Zurverfügungstellung als offene Daten anfallen, beschränkt werden. Bei digitalen Kopien sollten diese gegen Null tendieren. Dies kann national geregelt werden. Es wäre also auch möglich, generell gar keine Kosten zu erheben. Ausnahmeregelungen gibt es etwa für Daten vom Museen, Galerien oder Bibliotheken. Diese können höhere Kosten geltend machen, dafür sollten nachvollziehbare und überprüfbare Kriterien festgelegt werden.
- Datensätze sollen auf Unionsebene aggregiert werden, insbesondere die „hochwertigen Datensätze“ sollen mit voller Flächendeckung zur Verfügung stehen. Dies entspräche dann endlich dem „Digital Single Market“-Gedanken, wenn die Mitgliedstaaten mitspielen werden. Ein Paradebeispiel bei Vollendung wäre hier eine europaweite Echzeitfahrplanauskunft im öffentlichen Personennahverkehr.
- Der Fokus wird nicht nur auf die wirtschaftlichen Faktoren von offenen Daten gelegt, sondern auch auf ihre Wichtigkeit für Transparenz und Demokratie, Rechenschaftspflicht und Förderung des sozialen Engagements auf der Grundlage des sogenannten FAIR-Prinzips – Auffindbarkeit, Zugänglichkeit, Interoperabilität und Wiederverwendbarkeit.
Nachlese Digitalk “Transparente öffentliche Verwaltung”
Am Mittwoch, den 27.03.2019, fand in der Digital Society ein Digitalk zum Thema “Transparente öffentliche Verwaltung” statt. Der Digitalk wurde gemeinsam von mehreren Organisationen veranstaltet:
Die Digital Society bedankt sich herzlich bei den Diskutanten und dem Moderator sowie auch dem Publikum für die rege Teilnahme an der Diskussion.
Deutschland: Handelsregister-Daten veröffentlicht
Handelsregister-Daten veröffentlicht – Wer steckt hinter welcher Firma?
Die britische Nichtregierungsorganisation Open Corporates veröffentlicht heute einen umfangreichen Datensatz mit mehreren Millionen Einträgen aus dem deutschen Handelsregister. Die Firmendaten, darunter Anschrift und Namen von viereinhalb Millionen Geschäftsführern, gelten zwar in Deutschland generell als öffentlich – bislang konnten sie aber kaum systematisch durchsucht werden. Reporter von “Correctiv”, NDR und “Süddeutscher Zeitung” konnten die Informationen von mehr als fünf Millionen Unternehmen vorab auswerten. Open Corporates hatte in der Vergangenheit bereits Firmendaten aus mehr als 120 Ländern weltweit veröffentlicht.
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Offizielle Mitteilung von opencorporates
German company data now open for all
OpenCorporates is proud to announce that it has today added German company data, making this the 130th jurisdiction and one of the largest single jurisdictions. The German data adds over 5 million companies to the OpenCorporates database.
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