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Weshalb Österreich der Open Government Partnership beitreten sollte
Diese Woche treffen sich in Mexiko Vertreter von Zivilgesellschaft und Verwaltung aus 66 Ländern zum Open Government Partnership Global Summit. Sie präsentieren und diskutieren dort Initiativen aus ihren Ländern, bei denen innovative Herangehensweisen und neue Technologien eingesetzt werden, um demokratische Prozesse, BürgerInnenbeteiligung und die Transparenz der Verwaltung zu verbessern.
Österreich ist in Mexiko nicht vertreten – denn wir sind bislang nicht Mitglied der Open Government Partnership (OGP).
Erklärtes Ziel der OGP ist, die Qualität der Verwaltung und deren Leistungen für BürgerInnen durch mehr Offenheit, verbesserte Rechenschaftspflicht der Regierenden und eine stärkere Einbeziehung der BürgerInnen zu verbessern. Erreicht werden soll das durch einen Dialog zwischen Regierung, Verwaltung und Zivilgesellschaft, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.
Kern dieses Dialogs ist in jedem Mitgliedsland ein nationaler Aktionsplan mit konkreten Reformschritten, den die Regierung und Zivilgesellschaft zusammen entwickeln. Dieser Plan wird dann innerhalb von zwei Jahren umgesetzt, dann kommt der nächste Aktionsplan. Sowohl Regierung als auch Zivilgesellschaft beobachten die erzielten Fortschritte, die dann auch auf internationaler Ebene diskutiert werden.
Neue Regeln zum Weiterverwenden öffentlicher Dokumente
ÖsterreicherInnen erhalten erstmals ein grundsätzliches Recht darauf, mit Steuergerldern finanzierte Dokumente für eigene Zwecke zu gebrauchen. Am 18. Juli 2015 trat eine Novelle des Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG) in Kraft, das die Nutzung von Dokumenten regelt, die sich im Besitz öffentlicher Stellen befinden. Der Nationalrat hat die Änderungen im Juni einstimmig beschlossen.
Österreich setzt damit auf Bundesebene eine Reform der EU Public Sector Information Richtlinie (PSI) um. Entsprechende Regelungen müssen auch auf Landesebene beschlossen werden, mehrere Bundesländer – Salzburg, Oberösterreich, Niederösterreich, Steiermark und Burgenland – haben dies bereits getan und führen die neuen Weiterverwendungsrechte zeitgleich zum Bund ein.
Hier die wichtigsten Neuerungen:
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Vollständigen Beitrag von Mathias Huter auf OKFN.at anzeigen
Open Data-Mashup zum kleinen Glücksspiel und Schulen
Die Toilet Map Vienna war die erste Open Data-Anwendung der Stadt Wien im Mai 2011, welche die öffentlichen WCs mittels der Augmented-Reality-App Wikitude am Smartphone sichtbar macht. Auch wenn bei dieser App der umittelbare Nutzen von Open Data leicht erkennbar war, gab es in Folge auch oft Kritik von Seiten der Open Data-Community: die Datenbereitsteller würden vielfach lediglich “unkritische” Datensätze veröffentlichen, wie in etwa Standorte der Hundekotsackerlspender statt Budgetdaten (wobei sich letzteres durch die zunehmende Verfügbarkeit von Budgetdaten auf https://www.offenerhaushalt.at/ zumindest auf Gemeindeebene bereits wesentlich verbessert hat).
Meine Überzeugung ist, dass der große Nutzen von Open Data v.a. durch die Verschränkung von verschiedensten Datensätzen entsteht. Dadurch sind bpsw. auch Anwendungsfälle möglich, die ich unter “Open Data zur Überprüfung der Einhaltung von Gesetzen” zusammenfassen würde. Als konkretes Beispiel schwebte mir schon lange die Idee vor, die Standort des kleines Glücksspiels in Wien mit den Standorten der Schulen zu verschränken. Dadurch könnten Bürger selber prüfen, ob die 150m gesetzliche Pufferzone um Schulen auch eingehalten wurde.
Der Datensatz der Schulstandorte war bereits als Open Data verfügbar, die Standorte des kleinen Glücksspiels, welches seit 1.1.2015 nun auch gesetzlich in Wien verboten ist, jedoch nicht. Im Rahmen der Diskussion zum Verbot ja/nein gab es im Vorfeld auch Recherchen von dossier.at– dem Verein für Investigativen und für Datenjournalismus – bei der alle Standorte der kleinen Glücksspielautomaten erhoben wurden. Der Datensatz der Standorte selber wurde von dossier.at auch als Open Data veröffentlicht, und zwar auf opendataportal.at, welches im Vergleich zu data.gv.at nicht Regierungs- oder Verwaltungsdaten bereitstellt, sondern eine zentrale Datenplattform für Daten aus Wirtschaft, Kultur, NGO/NPO, Forschung und Zivilgesellschaft bietet.
Der technischen Realisierung des Showcases zur Verwendung von “Open Data zur Überprüfung der Einhaltung von Gesetzen” stand somit nichts mehr im Weg – zumindest nachdem die GIS-Expertin Anita Graser (besser bekannt als @underdarkGIS auf Twitter) zugesagt hatte, bei der Erstellung der interaktiven Visualisierung mitzuhelfen – vielen Dank dafür!
Die Visualisierung selbst zeigt sowohl die Datensätze der Standorte von dossier.at als auch die offiziellen Schulstandorte der Stadt Wien. Zusätzlich wurden noch die Gebäudeumrisse der Schulen mit Quelle OpenStreetMap eingeblendet. Die 150m gesetzliche Pufferzone rund um Schulen wird als grüner Kreis dargestellt, die (ehemaligen) Standorte der Glücksspielautomaten als roter Punkt. Befindet sich ein roter Punkt innerhalb eines grünen Kreises, heißt dies noch nicht zwangsläufig, dass der Standort rechtswidrig gewesen wäre: lt. Gesetz sind die 150m Pufferzone als Gehweg zu betrachten und nicht – wie in der Visualisierung dargestellt – als Luftlinie. In diesem Sinne wäre die Visualisierung v.a. als ein möglicher Ausgangpunkt für weitere Recherchen oder Prüfungen vor Ort hilfreich gewesen (welche nun ja seit dem generellen Verbot seit 1.1.2015 nun nicht mehr notwendig sind).
Als Hintergrund der Karte wird übrigens die Basiskarte basemap.at verwendet, welche ebenfalls als Open Data verfügbar ist. basemap.at stellt die offizielle Verwaltungsgrundkarte Österreichs dar und entstand aus der Zusammenarbeit der neun Bundesländer Österreichs (geoland.at), dem Projekt GIP.at und den Städten: Wien, St. Pölten, Graz, Linz, Eisenstadt, Klagenfurt, Villach, Salzburg, Innsbruck, Bregenz.
Danke jedenfalls an alle Beteiligten für die tolle Zusammenarbeit und der Bereitstellung der notwendigen Daten als Open Data!
Link zur interaktiven Visualisierung: https://www.open3.at/gluecksspiel-karte
Begutachtungsentwurf zum Informationsweiterverwendungsgesetz 2005
Gesetzentwurf
Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen geändert wird (Informationsweiterverwendungsgesetz – IWG 2005)
- Gesetzestext / PDF, 153 KB
- Vorblatt und Wirkungsorientierte Folgenabschätzung / PDF, 122 KB
- Erläuterungen / PDF, 138 KB
- Textgegenüberstellung / PDF, 134 KB
- Begleitschreiben / PDF, 134 KB
Datum Stand des parlamentarischen Verfahrens 10.02.2015 Einlangen im Nationalrat 10.02.2015 Ende der Begutachtungsfrist 25.03.2015
Quelle: http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00090/index.shtml
/via @mergershark
Planet Open Data Austria News
Gerald Bauer hat ein kleines “Nachrichtenportal” mit allen Web Feeds zum Thema Open Data Austria erstellt, welches unter http://planetopendata.herokuapp.com/opendataaustria erreichbar ist. Sollten noch einige Feeds fehlen, werden diese auf Anfrage gerne hinzugefügt – der Code sowie die Daten selbst sind frei (public domain) und unter https://github.com/feedreader/planet-opendata erhältlich.