Einleitung
Wir leben in einer Wissensgesellschaft und hantieren täglich – bewusst oder unbewusst – mit einer Unmenge an nicht-personenbezogenen Informationen: Fahrpläne, Zeiten der Müllabfuhr, geographische Informationen, Umweltdaten, Öffnungszeiten, Gesetze, Petitionen, wissenschaftlichen Studien etc.
Grundlage all dieser – häufig mit Steuergeld finanzierten – Informationen sind Daten. Diese sind – sofern sie digital verfügbar sind – großteils isoliert in Datenbanken gespeichert, die nicht öffentlich zugänglich oder nicht automatisiert auswertbar sind.
Welchen Nutzen es für Bund, Ländern und Gemeinden u.a. hätte, ihre nicht-personenbezogenen Datenbestände nach den Open Government Datenprinzipien über ein Datenportal online zur Verfügung zu stellen, zeigt nachfolgendes Beispiel:
Darüber hinaus haben “offene Regierungsdaten” das Potential,
- Politik und öffentliche Verwaltung offener, transparenter und bürgernäher zu gestalten,
- gesellschaftliche Missstände sichtbar zu machen sowie
- auf individueller Ebene qualifiziertere Entscheidungen zu treffen.
Ziel ist dabei nicht eine Aushebelung der öffentlichen Verwaltung, sondern die Schaffung eines neuen Zugangsmodells, wie nachfolgende Grafik veranschaulicht:
Dass die Freigabe von Daten für die Verwaltung kein Selbstzweck ist, sondern etliche Potentiale bietet, zeigt nachfolgende Grafik: