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Ein wichtiger Schritt zu mehr Umweltdemokratie
Task Force on Access to Information TFAI – UNECE Aarhus Konvention
Was ist die Aarhus Konvention?
Die Aarhus Konvention ist ein Übereinkommen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.
Österreich hat die Aarhus Konvention im Jahr 2005 ratifiziert und ist damit Vertragspartei geworden.
Dieses UNECE Übereinkommen ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der jeder Person Rechte im Umweltschutz einräumt.
Folgende drei Säulen der Aarhus Konvention ermöglichen der Zivilgesellschaft die Ausübung und Mitgestaltung eines effektiven Umweltschutzes:
- Zugang zu Umweltinformationen
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten
Zugang zu Umweltinformationen (1. Säule)
Der Öffentlichkeit sollen Informationen über die Umwelt jederzeit auf Antrag zur Verfügung gestellt werden. Dieses Recht auf Information über den Zustand unserer Umwelt ist jedem und jeder Einzelnen gewährt, unabhängig vom Nachweis eines besonderen Interesses.
Wesentlich ist die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, proaktiv Informationen zu beschaffen und der Öffentlichkeit bereitzustellen.
Zusammenfassend enthält die Konvention die Verpflichtung der Vertragspartner, schrittweise ein zusammenhängendes, landesweites System von Verzeichnissen oder Registern zur Erfassung der Umweltverschmutzung in Form einer strukturierten, computerunterstützten und öffentlich zugänglichen Datenbank aufzubauen.
Task Force on Access to Information under the Aarhus Convention (zur 1. Säule)
Jede der drei Säulen hat eine Task Force als operatives Arbeitselement eingerichtet. Die Task Force on Access to Information TFAI monitort und begleitet die Umsetzung der Säule 1 bei den Vertragsparteien.
Die vierte Sitzung dieser Task Force fand vom 8. – 10. Dezember 2015 in Genf statt.
- Practical Steps on e-Environment – From e-Government to Open Government – Update 2015
Die Dokumente, Präsentationen und Statements des Meetings sind online verfügbar.
Die Beiträge Österreichs in der TFAI beschreiben im Wesentlichen die Entwicklungen des Themenkomplexes e-Environment auf dem Weg hin zu Open Government im Rahmen der Strategie der Plattform „Digitales Österreich“.
Generell ist anzumerken, dass Österreich in der TFAI vielbeachtete, zukunftsweisende Akzente gesetzt hat.
Die österreichische OGD-Strategie der letzten Jahre hat Vorbildwirkung in der Aarhus Community.
Die Arbeitsgemeinschaft Datenverarbeitung (ADV) hat in den ADV Mitteilungen 1/2016 einen Artikel über die TFAI veröffentlicht.
Links:
- ADV Mitteilungen 1/2016
- Präsentation: Practical Steps on e-Environment – From e-Government to Open Government – Update 2015 (Rudolf Legat et al.)
- Fourth meeting of the Task Force on Access to Information under the Aarhus Convention (Geneva, 8 – 10 December 2015)
- EU und die Aarhus Konvention
- BMLFUW zur Aarhus Konvention
- Umsetzungsbericht Österreichs zur Aarhus Konvention
- Rechtliche Grundlagen der Umweltinformation
- Open Government Data – Let the sunshine in – Das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung