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Wenn KI auf Politik trifft: Ein Streitgespräch zum Informationsfreiheitsgesetz

Die öffentliche Diskussion um das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat mit der Präsentation einer Einigung der Regierungsparteien zu einem Gesetzesentwurf einen neuen Höhepunkt erreicht. Dieser Entwurf wird von vielen Stakeholdern stark kritisiert, allen voran dem Forum für Informationsfreiheit, aber auch Verwaltungs- und Verfassungsjuristen sehen den Entwurf sehr kritisch. Der Ball für ein starkes IFG liegt nun bei der Opposition, da das Gesetz die Zustimmung zumindest einer Opposionspartei benötigt, um mit einer 2/3 Mehrheit im Parlament beschlossen zu werden.

Um der Debatte um den aktuellen IFG-Entwurf mehr Tiefe und Vielfalt zu verleihen, haben wir ein innovatives Experiment durchgeführt, das die Kraft der künstlichen Intelligenz nutzt. Wir haben nicht nur ein, sondern gleich drei spezialisierte KI-Modelle erstellt, die jeweils einen spezifischen Standpunkt in dieser wichtigen Debatte vertreten. Diese KI-Modelle sind nicht nur passiv programmierte Algorithmen, sondern wurden darauf trainiert, eigenständig und intelligent auf die Argumente des jeweils anderen zu reagieren. Datenbasis hierfür waren 50 Interviews mit Bürgermeister:innen auf kommunal.at für die Persona des BürgermeisterGPT und Informationsseiten des Forum für Informationsfreiheit für die Persona des IFGGPT.

BürgermeisterGPT schlüpft in die Rolle eines kommunalen Verwaltungschefs und bringt die Herausforderungen und Bedenken der lokalen Regierungsebene in die Diskussion ein. Hierzu gehören auch die Ausnahmeregelungen für kleinere Gemeinden, die im aktuellen Entwurf vorgesehen sind und bei vielen Experten für Kritik sorgen.

IFGGPT, oder InformationsfreiheitsgesetzGPT, stellt die andere Seite der Medaille dar. Dieses Modell ist darauf trainiert, die Prinzipien und Vorteile eines starken, umfassenden Informationsfreiheitsgesetzes zu verteidigen. Es argumentiert mit dem Bürgerrecht auf transparenten Zugang zu Informationen und zeigt, wie eine solche Regelung nicht nur die Demokratie stärkt, sondern auch zu effizienteren Verwaltungen führen kann.

ModeratorGPT dient als neutraler Vermittler zwischen den beiden anderen KIs und stellt sicher, dass alle relevanten Themen und Argumente zur Sprache kommen. Es wirft gezielt Fragen und Anregungen in den Raum, die die Diskussion bereichern und für die Leser spannender gestalten sollen.

Die Frage dies sich nun stellt ist: ist der aktuelle Entwurf gut genug oder muss er weiter verbessert werden? Welche Seite wird Sie überzeugen? Lesen Sie die spannende Diskussion und bilden Sie sich Ihre eigene Meinung!

Hinweis: die nachfolgende Diskussion wurde im März 2025 mit dem Reasoning Modell o1 von openAI neu erstellt – die ursprüngliche Version des Diskussion vom Oktober 2023 wurde basierend auf dem Modell GPT 3.5 erstellt.

ModeratorGPT (Eröffnend, sachlich):
Guten Tag und herzlich willkommen zu unserer Diskussion über den neuesten Regierungsentwurf zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Die Stellungnahme des Forums für Informationsfreiheit übt deutliche Kritik an Kernpunkten des Entwurfs: Gemeinden unter 5.000 Einwohnern sollen von der proaktiven Veröffentlichungspflicht ausgenommen sein, es fehlt an einer unabhängigen Informationsfreiheitsstelle, und durch das Vetorecht aller Bundesländer droht eine Art „Ewigkeitsklausel“. Unsere Diskussionspartner sind:

  • BürgermeisterGPT, der die Interessen der Gemeinden, insbesondere der kleineren, vertritt
  • IFGGPT, das sich für ein starkes, umfassendes IFG ausspricht
  • Ich, ModeratorGPT, werde die Diskussion leiten und darauf achten, dass wir alle relevanten Aspekte beleuchten.

Lassen Sie uns beginnen. BürgermeisterGPT, wie sehen Sie den Entwurf?

Runde 1: Grundsätzliche Position zum Entwurf

BürgermeisterGPT (bedächtig, abwägend):
Der Entwurf gefällt mir, weil er uns als kleinere Gemeinde von der proaktiven Veröffentlichungspflicht befreit. Wir haben einfach nicht die Ressourcen, um sämtliche Dokumente ständig online zu stellen. Zudem bin ich froh, dass das Gesetz durch das Vetorecht jedes Bundeslands eine gewisse Stabilität gewährleistet. Wir sind oft die Leidtragenden, wenn Gesetze alle paar Jahre radikal geändert werden.

IFGGPT (analytisch, pro-transparenz):
Ich verstehe die Angst vor Bürokratie und Kosten. Aber es ist eine Grundfrage der Gleichheit: Bürger in kleinen Gemeinden sollten denselben Zugang zu Informationen haben wie in größeren Städten. Außerdem ist Stabilität wichtig – keine Frage – doch Flexibilität ist ebenso bedeutsam, um auf neue Entwicklungen reagieren zu können. Eine Ewigkeitsklausel blockiert jedwede Reform.

ModeratorGPT (resümierend):
Also haben wir hier einen Interessenkonflikt: Einerseits will man die Verwaltung entlasten, andererseits soll das IFG für alle Gemeinden gelten und anpassbar bleiben. Gehen wir näher darauf ein.

Runde 2: Vertiefung der Ausnahme für Gemeinden unter 5.000 Einwohnern

BürgermeisterGPT (sorgenvoll, auf Ressourcen bedacht):
Gerade kleine Gemeinden wie meine haben wenige Mitarbeiter. Wenn wir proaktiv alle Dokumente veröffentlichen müssten, wäre das ein ungeheurer Aufwand. Die Bürger können sich ja immer noch melden, wenn sie etwas wissen möchten. Dazu braucht es kein Riesenportal.

IFGGPT (versucht Brücke zu bauen):
Es ist verständlich, dass Personal- und IT-Kapazitäten knapp sind. Aber genau da könnte eine unabhängige, zentrale Informationsfreiheitsstelle helfen. Die könnte Schulungen anbieten, technische Hilfestellungen liefern und damit den Mehraufwand minimieren.
Außerdem: Ohne proaktive Veröffentlichung erfahren Bürger in kleinen Gemeinden erst von wichtigen Projekten, wenn sie bereits beschlossen sind. Ein Ungleichgewicht entsteht, wenn in einer 5.100-Einwohner-Gemeinde alles offenliegt, in einer 4.900-Einwohner-Gemeinde aber nicht.

ModeratorGPT (hakt nach):
BürgermeisterGPT, was entgegnen Sie dem Argument, dass eine zentrale Anlaufstelle den Aufwand abfangen könnte?

Runde 3: Rolle einer zentralen, unabhängigen Stelle

BürgermeisterGPT (skeptisch, fragt nach Details):
Eine zentrale Stelle klingt gut, aber wer soll das finanzieren? Und wie würde das in der Praxis aussehen? Würden wir unsere Dokumente einfach dorthin schicken und sie kümmern sich um den Rest?

IFGGPT (erläutert strukturiert):
Das könnte so aussehen:

  1. Gemeinden laden relevante Dokumente auf eine einheitliche Plattform hoch.
  2. Die unabhängige Stelle prüft, ob persönliche Daten anonymisiert werden müssen, und hilft bei der rechtlichen Bewertung.
  3. Alle Bürger können über eine zentrale Website nach Dokumenten suchen, ohne jede Gemeinde einzeln anschreiben zu müssen.

Die Finanzierung müsste natürlich vom Bund (und teils auch den Ländern) kommen – es ist eine Investition in gleichmäßige Transparenz statt einer Belastung für einzelne Gemeinden.

Runde 4: Beispielfall Grundstücksumwidmungen

ModeratorGPT (konkreter Fokus):
Lassen Sie uns ein Beispiel durchspielen: Grundstücksumwidmungen. Wie sieht das aus, wenn kleine Gemeinden ausgenommen sind?

IFGGPT (mit Beispielfall):
Bei einer Gemeinde über 5.000 Einwohner würden geplante Umwidmungen automatisch veröffentlicht – Bürger können frühzeitig Einspruch erheben. In kleineren Gemeinden aber besteht keine aktive Veröffentlichungspflicht. Die Leute merken’s oft erst, wenn’s zu spät ist. Das führt zu Frust und kann für die Gemeinde mehr Aufwand durch Proteste bedeuten.

BürgermeisterGPT (nachdenklich):
Klingt nachvollziehbar. Aber was, wenn kaum jemand Einsicht nimmt? Wir würden viel Arbeit investieren, nur um vielleicht eine oder zwei Nachfragen zu verhindern.

IFGGPT (entgegnet mit Logik):
Gerade bei bedeutenden Umwidmungen ist das Interesse hoch. Wer sagt, dass Einsichtnahmen selten sind? Und ein Streit im Nachhinein kann mehr Zeit und Kosten verursachen als eine proaktive Veröffentlichung.

Runde 5: Ewigkeitsklausel & Evaluierung

ModeratorGPT (greift das Thema erneut auf):
Kommen wir zur sogenannten Ewigkeitsklausel, die eine allfällige Gesetzesänderung nur einstimmig zulässt. Welche Probleme sehen Sie da?

BürgermeisterGPT (befürwortet Stabilität):
Ich bin alt genug, um schon viele Reformen erlebt zu haben, die mehr Chaos als Fortschritt brachten. Eine stabile Gesetzeslage ist enorm hilfreich. Wir wollen unsere Leute nicht alle paar Jahre verunsichern.

IFGGPT (plädiert für Flexibilität):
Stabilität ist ein guter Wert, aber wir wissen, dass sich Verwaltungstechnologien, Datenaustausch und juristische Fragen rasant ändern. Wenn wir uns absolut blockieren, riskieren wir in 5, 10 oder 15 Jahren ein Gesetz, das nicht mehr zeitgemäß ist. Eine regelmäßige Evaluierung könnte definieren, was gut läuft und was man anpassen muss.

Runde 6: Inkrafttreten erst ab 2025

ModeratorGPT (fragt nach Umsetzung):
Der Entwurf sieht ein Inkrafttreten erst 2025 vor. Zu lange?

BürgermeisterGPT (bedacht auf Vorbereitungszeit):
Ich finde das angemessen. Wir müssen Leute schulen, IT-Systeme einrichten, Verfahren anpassen. Das braucht Zeit.

IFGGPT (erklärt Kompromissvorschlag):
Ein Kompromiss wäre z.B. ein gestaffeltes Inkrafttreten: Einige Teile (z.B. einfache Veröffentlichungspflichten) könnten bereits nach 12 Monaten in Kraft treten, während komplexere Aspekte (z.B. umfangreiche Open Data-Portale) mehr Zeit bekommen. So wäre es kein plötzlicher Umbruch.

Runde 7: Der Wert eines starken IFG für die Gemeinde

BürgermeisterGPT (noch unschlüssig):
Warum brauchen wir denn unbedingt ein “starkes” IFG, wenn ein abgespecktes ausreichen würde?

IFGGPT (erklärt Nachdruck):

  1. Ungleichheit vermeiden: Ein starkes IFG garantiert einheitliche Standards für alle Gemeinden.
  2. Gemeindefinanzen: Werden transparenter, Korruptionsrisiken sinken.
  3. Digitalisierung: Proaktive Veröffentlichung fördert die effiziente Nutzung von Verwaltungsdaten.
  4. Vertrauen: Höhere Akzeptanz politischer Entscheidungen.

BürgermeisterGPT:
Klingt alles gut, aber was, wenn wir nicht die Kapazitäten haben?

IFGGPT:
Genau deshalb eine informationsbeauftragte Stelle, die Gemeinden unterstützt. Die finanziellen Mittel dafür müssen Bund oder Länder bereitstellen.

Runde 8: Diskussion über Verwaltungsaufwand

ModeratorGPT:
BürgermeisterGPT, Sie sagten, Sie fürchten den Anstieg von Anfragen. Was sagt IFGGPT dazu?

BürgermeisterGPT (eingehend auf Nachfragen):
Ja, ich habe Sorge, dass wir plötzlich Anfrageberge bekommen. Zudem_ haben wir Mitarbeiter, die ohnehin genug zu tun haben.

IFGGPT (argumentiert weiter):
Studien belegen, dass, wenn einmal transparente Abläufe etabliert und Informationen proaktiv veröffentlicht werden, weniger individuelle Anfragen gestellt werden müssen, weil Menschen ihre Fragen selbst beantworten können. Eine aktuelle Studie aus Italien und Spanien besagt, dass Gemeinden mit höherer Transparenz effizienter arbeiten, weil sie weniger Zeit mit adhoc-Anfragen verbringen.

Runde 9: Gegenbeispiel aus der Praxis

BürgermeisterGPT (noch kritischer):
Von wo haben Sie diese Studien? In Österreich ist das noch nie getestet worden. Unser Land ist anders, unsere Gemeinden sind anders.

IFGGPT (bleibt souverän):
Natürlich ist jede Region einzigartig, aber die Grundaussage – dass Transparenz zu besseren Ergebnissen führt – ist in vielen Ländern belegt. Es geht nicht darum, kleine Gemeinden zu überlasten, sondern Hilfestellungen zu bieten und unnötige Bürokratie langfristig einzusparen.

BürgermeisterGPT:
Okay, das macht Sinn. Vielleicht bräuchten wir also eine Pilotphase, wo wir diese Mechanismen in ausgewählten Gemeinden testen.

IFGGPT:
Das könnte ein sinnvoller Kompromiss sein, ja.

Runde 10: Fazit & mögliche Einigung

ModeratorGPT (fassungslos fragend):
Sind wir uns also einig, dass ein starkes IFG zwar zuerst Mühe kostet, aber sich langfristig für alle – Verwaltung wie Bürger – lohnen könnte?

BürgermeisterGPT (nuschelt zustimmend):
Nun, wenn wir eine zentrale Stelle zur Unterstützung bekommen, wenn es ein stufenweises Inkrafttreten gibt und wenn man nach einigen Jahren eine Evaluierung vornimmt, kann ich mir vorstellen, dass wir das hinkriegen.

IFGGPT (erleichtert und zugewandt):
Genau das ist der springende Punkt. Ein starkes IFG ist kein Bürokratiemonster, wenn wir es von Anfang an richtig angehen, alle Gemeinden abholen und auf den Prüfstand stellen, was gut läuft und was nicht. Die Bürger werden es uns danken.

BürgermeisterGPT:
In diesem Fall bin ich bereit, die Idee eines umfassenden IFG zu unterstützen, sofern wir diese Punkte im finalen Gesetz verankert sehen.

ModeratorGPT (abschließend):

Vielen Dank an BürgermeisterGPT und IFGGPT für diese lebendige und kontroverse Diskussion. Wir haben gesehen, dass ein starkes Informationsfreiheitsgesetz viele Vorteile mit sich bringen kann, aber auch einige Herausforderungen birgt – insbesondere für kleinere Gemeinden. Eine unabhängige Informationsfreiheitsstelle, eine stufenweise Einführung und eine verpflichtende Evaluierung könnten jedoch die Bedenken erheblich mindern und die Transparenz in Österreich auf ein neues Level heben.

Ich hoffe, diese Debatte hat Ihnen zusätzliche Einblicke verschafft und zeigt, wie konstruktive Lösungen aussehen könnten. Bleiben Sie dran für weitere spannende Themen – bis zum nächsten Mal!

Regierungsentwurf für Informationsfreiheitsgesetz – Ersteinschätzung des “Forum Informationsfreiheit”

Mathias Huter Beschäftigt sich mit Transparenz, Open Data und Anti-Korruption, interessiert sich besonders für Parteienfinanzierung und Beschaffungen. Von 2009 bis 2014 für Transparency International Georgia in Tiflis tätig.

Wir begrüßen, dass es nun einen neuen Regierungsentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz gibt. Jede Bewegung ist positiv, die Politik ist uns schon seit 10 Jahren im Wort.

Es wäre gut und wichtig, dass ein gutes Informationsfreiheitsgesetz kommt und damit ein neues Grundrecht in Österreich geschaffen wird – das Recht auf Zugang zu staatlichen Dokumenten für alle Bürgerinnen und Bürger.

Das Gesetz ist eine historische Chance für Österreich – das vorgesehene Recht auf Information nimmt Behörden viele beliebte Ausreden. Dass das Recht auch gegenüber Staatsunternehmen durchsetzbar sein soll ist jedenfalls ein wichtiger Fortschritt.

Wir müssen den Entwurf aber jetzt noch im Detail analysieren. Denn: Wie die sogenannte Veröffentlichungspflicht für Studien (Art. 20 (5) B-VG) gezeigt hat, liegt der Teufel im Detail. Wegen Formulierungsmängeln ist es bislang bei Transparenz auf dem Papier geblieben: Ministerien etwa veröffentlichen nur einen kleineren Teil aller Studien. So etwas darf hier nicht passieren.

  • Unsere Stellungnahme und unser Blog Post zum Begutachtungsentwurf (2021) – viele dort angeführte Kritikpunkte gelten weiterhin.

Verbleibende No-Gos

Der Entwurf sieht auf Verfassungsebene etwas vor, das man nur als Ewigkeitsklausel bezeichnen kann (Art. 22a (4) B-VG). Jedes Bundesland könnte aus jedem Grund verhindern, dass das Gesetz in Zukunft geändert werden kann. Bei einem Gesetz, dass den Informationszugang von Bürger:innen grundsätzlich neu regelt und völlig ungetestet ist, muss die Reformierbarkeit unbedingt gewahrt bleiben. Andere Länder evaluieren und verbessern die Gesetze nach wenigen Jahren, hier ist das nicht vorgesehen und jeder Landeshauptmann könnte auf jeden anderen verweisen, dass dieser es ja nicht wolle. Das Gesetz geht jetzt in den parlamentarischen Prozess und aus unserer Sicht sollte neben etwas Detailarbeit besonders dieser Punkt entschärft werden.

Nachdem § 10 nicht vorsieht, dass Behörden die Identität des Anfragestellers schützen, ist dies eine Gefahr für die Medienarbeit und würde Interventionen bei laufenden Recherchen begünstigen.

  • „§ 10: Greift die Erteilung der Information in die Rechte eines andere (§ 6 Abs. 1 Z 7) ein, hat das zuständige Organ diesen davor nach Möglichkeit zu verständigen und zu hören. Hat sich die betroffene Person gegen die Erteilung der Information ausgesprochen und wird diese Information dennoch erteilt, ist sie davon schriftlich zu verständigen.“

Auch der § 16, der Einschränkungen des Informationszuganges durch andere Gesetze erlaubt, ist ein gefährliches Einfallstor, dessen Auswirkungen wir bisher nicht einschätzen können.

  • „§ 16: Soweit in anderen Bundes- oder Landesgesetzen besondere Informationszugangsregelungen bestehen oder besondere öffentliche elektronische Register eingerichtet sind, ist dieses Bundesgesetz nicht anzuwenden.“

Im Parlament sind alle Parteien in demokratischen Verhandlungen gefordert, ein möglichst bürgerfreundliches Gesetz zu finalisieren – und sicherzustellen, dass die Transparenz nicht nur auf den Papier steht, sondern auch gelebt wird. 

International gilt für Transparenzgesetze ein einfacher Gradmesser: Ein Informationsfreiheitsgesetz ist immer nur so gut, wie seine schwächste Bestimmung.

Insbesondere muss sichergestellt werden, dass Bürgerinnen und Bürger ihr Recht auf Information effektiv durchsetzen können, also die gewünschten Dokumente unbürokratisch und rasch bekommen können – auch dann, wenn eine staatliche Stelle dies, etwa aus politischen Überlegungen heraus, nicht herausgeben will.

Was wird sich ändern?

  • Die Verkürzung der Fristen im Rechtsweg ist eine positive Entwicklung, die auch schon im vorherigen Entwurf vorgesehen war. Auch das Informationsrecht gegenüber staatseigenen Unternehmen ist jedenfalls eine positive Entwicklung im Vergleich zur jetzigen Rechtslage.
  • Die vorgesehene automatische Veröffentlichung – für die betroffenen Stellen – von staatlichen Verträgen und Informationen allgemeinen Interesses sollte möglichst ambitioniert und klar gestaltet werdenVerträge mit Wert über 100.000 Euro ist eine äußerst unambitionierte Grenze.
  • Die Abschaffung der Veröffentlichungspflicht für manche Gemeinden ist ein Foul an ihren Einwohnern. Sie müssen sich mit ihrem Bürgermeistern anlegen für die Informationen, zu deren Herausgabe andere Bürgermeister verpflichtet sind. Und da geht es nicht um nichts, sondern um Verträge über 100.000 Euro. Das betrifft auch die aktuelle Veröffentlichungspflicht von Studien in kleinen Gemeinden, das wäre also eine Verschlechterung für die Bürger des Großteils der Gemeinden.

Reposted from https://www.informationsfreiheit.at/2023/10/05/regierungsentwurf-fuer-informationsfreiheitsgesetz/

Transparenz und Informationsfreiheit: Warum Gemeinden und Behörden von einem Informationsfreiheitsgesetz profitieren

Im Gastbeitrag in der Wiener Zeitung vom 29.3.2023 setzen wir uns gemeinsam mit Erwin Ernst Steinhammer vom Chaos Computer Club Wien für das geplante Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ein und erläutern die zahlreichen Vorteile, die sich für Gemeinden und Behörden ergeben würden.

Neben der erwähnten Effizienzsteigerung und Kosteneinsparungen gibt es eine Vielzahl weiterer Argumenten, die für ein IFG sprechen, wie z.B.

  • Digitale Informationen für alle: Das IFG ermöglicht den Zugang zu wichtigen Informationen für jeden Bürger und fördert somit die Demokratie.
  • Verlässliche Quellen und Daten: Durch das IFG erhalten Bürgerinnen und Bürger Zugang zu vertrauenswürdigen Informationen direkt von den Behörden.
  • Bürgernahe Verwaltung: Das IFG fördert die Transparenz und bringt die Verwaltung näher an die Bürgerinnen und Bürger heran.
  • Gemeinwohl und gläserner Staat: Das IFG unterstützt das Gemeinwohl und fördert einen offenen, transparenten Staat.
  • Vermeidung von Fake News: Durch den Zugang zu verlässlichen Informationen können Falschinformationen besser entlarvt und bekämpft werden.
  • Basis für Kooperation mit Unternehmen: Das IFG erleichtert den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Wirtschaft.
  • Kostensenkung durch moderne gemeinsame Infrastruktur: Durch die gemeinsame Finanzierung und Nutzung von digitalen Infrastrukturen können die Verwaltungskosten gesenkt werden.
  • Förderung des kostenfreien verwaltungsinternen Datenaustauschs: Durch das IFG wird der Datenaustausch zwischen Behörden erleichtert und effizienter gestaltet.
  • Gemeinsame Klimawandelbekämpfung: Transparente Informationen ermöglichen eine bessere Zusammenarbeit bei der Bewältigung des Klimawandels.
  • Förderung von Ökosystemen für Unternehmertum: Das IFG unterstützt die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für innovative Unternehmer und Start-ups.

Unser Gastbeitrag “Transparenz sorgt für effiziente Verwaltung” ist ab sofort in der Wiener Zeitung verfügbar. Wir laden alle Interessierten – und besonders auch Gemeindebundpräsident Alfred Riedl – dazu ein, diesen Beitrag zu lesen, um mehr über die Vorteile von Transparenz und Informationsfreiheit für Gemeinden und Behörden zu erfahren. Wir sind jedenfalls überzeugt, dass ein IFG die Arbeit der Verwaltung verbessern und das Vertrauen der Bürger in diese stärken kann.

Artikel im Volltext auf Wienerzeitung.at anzeigen

(Leicht gekürzter) Artikel der Printausgabe vom 29.3.2023:

 

Open Data und die Generalsanierung unserer Demokratie

von Werner Illsinger | 09. Januar 2023

In seiner Neujahrsansprache hat der Bundespräsident eine Generalsanierung der Republik gefordert, um den Vertrauensverlust in die Politik und die politischen Institutionen zu bekämpfen. Der gemeinnützige Verein Digital Society setzt sich aktiv für Veränderungen ein und engagiert sich in diesem Bereich. Wenn es uns gelingt das Parlamentsgebäude zu sanieren, dann sollte uns das gemeinsam auch mit unserer Demokratie gelingen.

Die digitale Transformation hat in Österreich, dem letzten Land in der EU mit einem Amtsgeheimnis, zu vielen Herausforderungen für unsere Demokratie geführt, wie zum Beispiel zur Zerstörung der Geschäftsmodelle traditioneller Medien und dem damit verbundenen Aufkommen von Inseratenkorruption. Gleichzeitig hat sie aber auch positive Veränderungen gebracht, indem sie Absprachen und Mauscheleien, die früher im Hinterzimmer getroffen wurden, öffentlich sichtbar gemacht hat.

Eine wesentliche Rolle in den Bemühungen der Digital Society spielt dabei auch die Bedeutung von Open Data für die politische Transparenz. Open Data ermöglicht es, politische Entscheidungen und Entscheidungsprozesse nachvollziehbar zu machen und so das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik wiederherzustellen.

Um dieses Ziel zu erreichen, veranstaltet die Digital Society eine Veranstaltungsserie mit dem Titel “Die Zukunft der Demokratie”, in deren Rahmen Vorschläge erarbeitet werden, wie die Generalsanierung der Republik mithilfe moderner Technologien angegangen werden kann. Diese Veranstaltungen basieren auf vier Themenbereichen, die im Rahmen eines von 2020 bis 2022 vom oberösterreichischen Landtag durchgeführten Bürger:innen-Beteiligungsprozesses im Demokratieforum identifiziert wurden.

Die Veranstaltungen richten sich an alle Menschen in Österreich und bieten die Möglichkeit, über die Nutzung von Technologien in folgenden Bereichen zu diskutieren:

  • Wissen und Information (Bildung & Journalismus) (DigiTalk November 2022)
    Wie kann das benötigte Wissen bereitgestellt werden, damit sich Bürgerinnen und Bürger informiert an Entscheidungsprozessen beteiligen können? Wichtige Elemente sind hier Bildung, funktionierender unabhängiger kritischer Journalismus, und freier Zugang zu Informationen des Staates (Open Data und Abschaffung des Amtsgeheimnisses).
  • Bürger:innenbeteiligung (Partizipation) (DigiTalk 25.01.2023)
    Wie können wir einen offenen wertschätzenden Diskurs unter allen Bürger:innen fördern und es ermöglichen, dass Ergebnisse dieses Diskurses auch Eingang in die Politik finden?
  • Lösungsorientierte Politik (DigiTalk 22.02.2023)
    Wie können rasch dem Stand der Wissenschaft entsprechende Lösungen für anstehende Herausforderungen gefunden werden, wobei die Bedürfnisse aller Menschen berücksichtigt werden?
  • Saubere Politik (DigiTalk 29.03.2023)
    Wie kann sichergestellt werden, dass Politikerinnen und Politiker sich an Gesetze halten, die sie beschließen?

Abschließend findet am 29.04. das DigiCamp Barcamp an der FH-Campus Wien statt. Hierzu sind alle Interessierte herzlich eingeladen, um gemeinsam mit Expertinnen und Experten der Digital Society an Lösungen für die identifizierten Herausforderungen zu arbeiten.

Die Ergebnisse werden gesammelt und Ende Mai an die Politik übergeben.

Informationsfreiheit: Bürgerrechts-NGOs pochen auf Nachbesserungen und dringliche Umsetzung

NGOs warnen vor Länder-Veto als „Ewigkeitsklausel“ – Transparenzkompetenzstelle und Budgetierung für Bürgerrechte als Lösungsansätze für kolportierte Einwände von Gemeinden

Wien (OTS) – Heute fand auf ein Einladung der Bürgerrechts-NGOs unter der Führung des Forum Informationsfreiheit (FOI) ein Runder Tisch zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG) im Kanzleramt mit Vizekanzler Werner Kogler und Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler statt.

Dabei haben die NGOs bei den Regierungsverantwortlichen ihre Bedenken zu Entwurf und Prozess sowie Art und Tempo der Verhandlungen zum IFG angesprochen: Nach Ansicht der Bürgerrechts-NGOs verlaufe der Prozess derzeit zu langsam, und orientiere sich zu sehr an Interessen von Politik und Verwaltung, an den Bedenken von Ländern und Gemeinden – und zu wenig an den berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger. Und dies leider gerade in Zeiten in denen Transparenz das Gebot der Stunde wäre. Ebenso haben die Transparenz-NGOs entsprechende Lösungsansätze angesprochen.

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