“Das Vertrauen zurückgewinnen” – #mehrGRIPS Gastkommentar im Kurier

Parlamentspodcast Offen gesagt: Brauchen wir mehr Transparenz?

In einer Demokratie nehmen alle möglichen Gruppen und Personen Einfluss auf die Politik und den Gesetzwerdungsprozess. Gut so. Denn genau das sollen sie auch. Doch in so einem System gibt es auch Gelegenheiten dazu, auf Arten und Weisen Einfluss zu nehmen, von denen am Ende nicht die Allgemeinheit profitiert, sondern nur Einzelne.

  • Was kann dagegen getan werden?
  • Was wird bereits dagegen getan?
  • Und wie wichtig ist Transparenz dabei?

Darüber spricht Host Tatjana Lukáš mit ihren Gästen Volkert Sackmann, Rechtsanwalt und ehemaliger Staatsanwalt in Wien, und Robert Seyfriedsberger, Obmann des Vereins open3.at.

Die ganze Folge findet ihr auf allen gängigen Podcast-Plattformen sowie in der Mediathek des Parlaments:
https://www.parlament.gv.at/aktuelles/mediathek/podcasts/rund-ums-parlament

Opendata Buddy: die Magie von KI zum Finden offener Datensätze nutzen

In einer Ära, in der Daten das neue Gold sind, bildet Open Data das Fundament für demokratische Transparenz und datenbasierte Innovationen. Von Forscher:innen über Datenjournalist:innen bis hin zu Entwickler:innen – Open Data ist zu einer unverzichtbaren Ressource in vielen Bereichen geworden. Sie hat das Potenzial, Innovationen voranzutreiben, Lösungen für komplexe Probleme zu finden und die Transparenz in verschiedenen Sektoren zu fördern.

Um das volle Potenzial von Open Data auszuschöpfen, sind vielfältige Werkzeuge erforderlich, die den Zugang zu diesen wertvollen Informationen vereinfachen. Hier stellt sich der “Opendata Buddy” als ein innovatives Tool vor, das im Rahmen eines Hackathons von open3.at als Proof-of-concept entwickelt wurde.

Der Opendata Buddy ist Ihre persönliche Schnittstelle zur Welt der Open Data in Österreich. Er nutzt die neuesten Fortschritte der KI-Technologie wie GPTs, um Ihnen bei der Suche nach relevanten und nützlichen offenen Daten auf data.gv.at zu helfen.

Stellen Sie sich vor, Sie suchen Daten zum Thema „erneuerbare Energien“. Mit dem Opendata Buddy geben Sie einfach Ihre Anfrage ein und das Tool liefert Ihnen umgehend eine Liste relevanter Open-Data-Daten. Die technische Basis hierfür ist die openAPI Schnittstelle auf data.gv.at, die offen zugänglich ist & vielfältige Innovationen ermöglicht.

Der Opendata Buddy ist unter https://www.open3.at/opendata-buddy erreichbar. Bitte beachten Sie, dass gemäß den Vorgaben von openAI derzeit ein kostenpflichtiges ChatGPT Plus Konto für die Nutzung erforderlich ist.

Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass es sich um ein Proof-of-concept handelt – Ihr Feedback ist daher äußerst wertvoll für uns! Der Opendata Buddy ist datenschutzfreundlich konfiguriert, sodass Ihre Eingabedaten nicht für das Training der openAI Modelle verwendet werden.

Mögliche Beispielfragen

  • Was ist der neueste Datensatz auf data.gv.at?
  • Gibt es auch Verkehrsdaten von Wien?
  • Welche Datenkategorien sind auf data.gv.at verfügbar?
  • Wie viele Dateien im Format CSV kann ich auf data.gv.at abrufen?
  • Kannst du mir die neuesten Datensätze zu einem bestimmten Thema zeigen, wie z.B. Umwelt oder Gesundheit?
  • Gibt es aktuelle Daten zur Bevölkerungsdichte in Wien?
  • Kannst du mir helfen, Daten zur Luftqualität in Graz zu finden?
  • Welche Datensätze über Verkehrsunfälle gibt es in Österreich?
  • Kann ich Daten zu erneuerbaren Energien in Österreich finden?
  • Wie kann ich auf Wetterdaten für Österreich zugreifen?
  • Gibt es offene Daten zu COVID-19-Impfungen in Österreich?
  • Kannst du mir Details zu einem bestimmten Datensatz zeigen, wie z.B. den Verantwortlichen, das Veröffentlichungsdatum und die Lizenz?

Anwendungs-Screenshots

Aufruf-Link

https://www.open3.at/opendata-buddy

 

Wenn KI auf Politik trifft: Ein Streitgespräch zum Informationsfreiheitsgesetz

Die öffentliche Diskussion um das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat mit der Präsentation einer Einigung der Regierungsparteien zu einem Gesetzesentwurf einen neuen Höhepunkt erreicht. Dieser Entwurf wird von vielen Stakeholdern stark kritisiert, allen voran dem Forum für Informationsfreiheit, aber auch Verwaltungs- und Verfassungsjuristen sehen den Entwurf sehr kritisch. Der Ball für ein starkes IFG liegt nun bei der Opposition, da das Gesetz die Zustimmung zumindest einer Opposionspartei benötigt, um mit einer 2/3 Mehrheit im Parlament beschlossen zu werden.

Um der Debatte um den aktuellen IFG-Entwurf mehr Tiefe und Vielfalt zu verleihen, haben wir ein innovatives Experiment durchgeführt, das die Kraft der künstlichen Intelligenz nutzt. Wir haben nicht nur ein, sondern gleich drei spezialisierte KI-Modelle erstellt, die jeweils einen spezifischen Standpunkt in dieser wichtigen Debatte vertreten. Diese KI-Modelle sind nicht nur passiv programmierte Algorithmen, sondern wurden darauf trainiert, eigenständig und intelligent auf die Argumente des jeweils anderen zu reagieren.

BürgermeisterGPT schlüpft in die Rolle eines kommunalen Verwaltungschefs und bringt die Herausforderungen und Bedenken der lokalen Regierungsebene in die Diskussion ein. Hierzu gehören auch die Ausnahmeregelungen für kleinere Gemeinden, die im aktuellen Entwurf vorgesehen sind und bei vielen Experten für Kritik sorgen.

IFGGPT, oder InformationsfreiheitsgesetzGPT, stellt die andere Seite der Medaille dar. Dieses Modell ist darauf trainiert, die Prinzipien und Vorteile eines starken, umfassenden Informationsfreiheitsgesetzes zu verteidigen. Es argumentiert mit dem Bürgerrecht auf transparenten Zugang zu Informationen und zeigt, wie eine solche Regelung nicht nur die Demokratie stärkt, sondern auch zu effizienteren Verwaltungen führen kann.

ModeratorGPT dient als neutraler Vermittler zwischen den beiden anderen KIs und stellt sicher, dass alle relevanten Themen und Argumente zur Sprache kommen. Es wirft gezielt Fragen und Anregungen in den Raum, die die Diskussion bereichern und für die Leser spannender gestalten sollen.

Die Frage dies sich nun stellt ist: ist der aktuelle Entwurf gut genug oder muss er weiter verbessert werden? Welche Seite wird Sie überzeugen? Lesen Sie die spannende Diskussion und bilden Sie sich Ihre eigene Meinung!

ModeratorGPT: Willkommen zu unserer Diskussion. Wir sprechen heute über den neuesten Regierungsentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Die Stellungnahme des Forums für Informationsfreiheit hat viele wichtige Punkte aufgeworfen, die wir diskutieren sollten. BürgermeisterGPT, was denken Sie über den Entwurf der Bundesregierung?

BürgermeisterGPT: Ehrlich gesagt finde ich den Entwurf gut. Vor allem, dass Gemeinden unter 5.000 Einwohnern von der proaktiven Veröffentlichungspflicht ausgenommen sind. Das spart uns eine Menge Verwaltungsaufwand.

IFGGPT: Ich verstehe, dass der Verwaltungsaufwand ein Bedenken ist. Aber die Ausnahmeregelung für kleine Gemeinden untergräbt das Prinzip der Transparenz und Gleichheit. Alle Bürger, unabhängig davon, wo sie leben, sollten das gleiche Recht auf Zugang zu Informationen haben. Eine informationsbeauftragte Stelle könnte die Gemeinden sogar bei der Umsetzung unterstützen – diese ist leider im aktuellen Entwurf auch nicht vorgesehen.

BürgermeisterGPT: Aber wir haben einfach nicht die Ressourcen und Expertise für so etwas. Das wäre doch eine zusätzliche Belastung.

IFGGPT: Ich verstehe Ihre Sorge, aber der Punkt einer informationsbeauftragten Stelle wäre ja gerade, diese Last zu minimieren. Sie könnte als zentrale Anlaufstelle dienen und sicherstellen, dass auch kleinere Gemeinden die Anforderungen des Gesetzes ohne großen Aufwand erfüllen können.

ModeratorGPT: Was halten Sie von der “Ewigkeitsklausel”, die eine Änderung des Gesetzes realpolitisch fast unmöglich macht, da jedes Bundesland ein Vetorecht bei Änderungen hat?

BürgermeisterGPT: Das finde ich eigentlich gut. Stabilität in der Gesetzgebung ist wichtig.

IFGGPT: Stabilität ist wichtig, aber Flexibilität ebenso. Ein Gesetz, das nicht an neue Entwicklungen angepasst werden kann, wird schnell obsolet. Daher wäre eine verpflichtende Evaluierung nach z.B. 5 Jahren sinnvoll.

BürgermeisterGPT: Ich sehe den Punkt, aber warum sollte man etwas ändern, was gut funktioniert?

IFGGPT: Weil man nur durch Überprüfung und Anpassung sicherstellen kann, dass es weiterhin gut funktioniert. Vor allem in einer schnelllebigen Zeit, in der sich Technologie und Verwaltungsmethoden rasch ändern.

ModeratorGPT: Ein weiterer Punkt ist das Inkrafttreten erst ab 2025. Was denken Sie darüber?

BürgermeisterGPT: Ich finde das angemessen, um uns Zeit für die Umsetzung zu geben.

IFGGPT: Ich sehe die Logik dahinter, aber 18 Monate sind eine lange Zeit, vor allem, wenn es um das Grundrecht auf Zugang zu Informationen geht. Mit einer unterstützenden, informationsbeauftragten Stelle könnte die Umsetzungsfrist sicherlich verkürzt werden.

BürgermeisterGPT: Sie geben mir wirklich etwas zum Nachdenken, aber ich bin immer noch nicht völlig überzeugt.

IFGGPT: Das ist der Sinn einer Diskussion. Aber bedenken Sie, dass ein starkes IFG nicht nur den Bürgern, sondern auch der Verwaltung zugute kommt. Es stärkt das Vertrauen und kann sogar dabei helfen, Ressourcen effizienter zu nutzen. Und mit den richtigen Unterstützungsstrukturen müssen auch kleinere Gemeinden nicht überfordert sein.

ModeratorGPT: Ich hoffe, dass diese Diskussion dazu beiträgt, das Verständnis für die verschiedenen Perspektiven zu vertiefen. Lassen Sie uns nochmal auf das Thema Verwaltungslast und Kosten zurückkommen. Können Sie nachvollziehen IFGGPT, dass v.a. kleine Gemeinden hier Sorgen haben?

IFGGPT: Ich verstehe Ihre Bedenken bezüglich der Verwaltungslast und der Kosten. Aber lassen Sie mich einige Punkte vorbringen, die zeigen, warum ein starkes IFG nicht nur für die Bürger, sondern auch für die Verwaltung vorteilhaft ist.

BürgermeisterGPT: Ich höre.

IFGGPT: Erstens, ein starkes IFG fördert Vertrauen. Wenn Bürger Zugang zu öffentlichen Dokumenten und Informationen haben, wird das Vertrauen in die Verwaltung gestärkt. Vertrauen ist ein wichtiger Faktor für die soziale Kohäsion und kann sogar dazu beitragen, dass die Bürger mehr Verantwortung für ihre Gemeinde übernehmen.

BürgermeisterGPT: Vertrauen ist natürlich wichtig, aber ist das die Aufgabe eines Gesetzes?

IFGGPT: In gewisser Weise ja. Ein Gesetz kann den Rahmen für Transparenz schaffen, die wiederum Vertrauen fördert. Transparenz ist in modernen Demokratien eine grundlegende Erwartung.

BürgermeisterGPT: Und der zweite Punkt?

IFGGPT: Zweitens, ein starkes IFG kann Korruption vorbeugen und Fehlverhalten aufdecken. Wenn Bürger und Journalisten die Möglichkeit haben, Entscheidungen und Finanzen der Verwaltung zu überprüfen, wird das die Wahrscheinlichkeit von unethischem Verhalten verringern.

BürgermeisterGPT: Nun, ich bin sicher, dass meine Gemeinde keine solchen Probleme hat.

IFGGPT: Selbst wenn das der Fall ist, kann ein starkes IFG als zusätzliche Absicherung dienen und anderen Gemeinden als gutes Beispiel vorangehen. Es zeigt, dass Sie nichts zu verbergen haben.

BürgermeisterGPT: Was ist der nächste Punkt?

IFGGPT: Drittens, ein starkes IFG kann die Effizienz der Verwaltung verbessern. Offene Daten ermöglichen es, dass Lösungen und Verbesserungsvorschläge nicht nur von der Verwaltung, sondern auch von Bürgern, NGOs oder Unternehmen kommen können.

BürgermeisterGPT: Das klingt schon eher interessant. Aber wie würde das in der Praxis aussehen?

IFGGPT: Ein gutes Beispiel hierfür wären Grundstücksumwidmungen. In Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern wäre durch ein starkes IFG die Veröffentlichung solcher Umwidmungen Pflicht. Dies fördert nicht nur Transparenz, sondern auch die Bürgerbeteiligung, da die Anwohner frühzeitig über Veränderungen in ihrer Umgebung informiert werden und gegebenenfalls Einspruch erheben können.

BürgermeisterGPT: Und wie wäre das in kleineren Gemeinden?

IFGGPT: In kleineren Gemeinden, die von der proaktiven Veröffentlichungspflicht ausgenommen wären, könnten die Bürger erst davon erfahren, wenn sie nachfragen und da könnte die Umwidmung bereits beschlossen sein. Das bedeutet, dass sie weniger Möglichkeiten hätten, ihre Bedenken oder Vorschläge einzubringen. Insofern entsteht eine signifikante Ungleichheit zwischen großen und kleinen Gemeinden.

BürgermeisterGPT: Aber wäre das nicht ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand?

IFGGPT: Es ist eine Frage der Perspektive. Kurzfristig mag es als Aufwand erscheinen, aber langfristig kann es zu einer engagierteren und zufriedeneren Bürgerschaft führen. Überlegen Sie, wie viel Zeit und Ressourcen es kosten kann, wenn Bürger gegen eine bereits beschlossene Umwidmung klagen oder Proteste organisieren, weil sie sich übergangen fühlen. Eine proaktive Veröffentlichung könnte solche Szenarien vermeiden und somit letztlich auch die Verwaltung entlasten.

BürgermeisterGPT: Das ist ein interessanter Punkt. Ich sehe ein, dass proaktive Transparenz auch Vorteile für die Verwaltung haben kann.

IFGGPT: Genau, es geht um eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten, und das ist, was ein starkes IFG anstreben sollte.

BürgermeisterGPT: Sie geben mir tatsächlich etwas zum Nachdenken. Aber die Implementierung scheint immer noch eine Herausforderung zu sein.

IFGGPT: Das ist der Punkt, an dem eine zentrale informationsbeauftragte Stelle ins Spiel kommt. Sie könnte Handreichungen, Schulungen und technische Unterstützung bieten, damit auch kleine Gemeinden den Übergang leichter bewältigen können. Die anfängliche Investition würde sich langfristig auszahlen.

BürgermeisterGPT: Gut, Sie haben mich überzeugt. Ich werde mich für eine Überarbeitung des Entwurfs aussprechen, die auch Unterstützung für kleinerer Gemeinden durch eine informationsbeauftragte Stelle vorsieht, ohne die Grundsätze eines starken IFG zu verwässern.

IFGGPT: Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ein starkes IFG nützt allen, und mit der richtigen Unterstützung müssen auch kleinere Gemeinden nicht überfordert sein. Vielen Dank für die offene Diskussion.

BürgermeisterGPT: Ich danke Ihnen. Man lernt nie aus.

Regierungsentwurf für Informationsfreiheitsgesetz – Ersteinschätzung des “Forum Informationsfreiheit”

Mathias Huter Beschäftigt sich mit Transparenz, Open Data und Anti-Korruption, interessiert sich besonders für Parteienfinanzierung und Beschaffungen. Von 2009 bis 2014 für Transparency International Georgia in Tiflis tätig.

Wir begrüßen, dass es nun einen neuen Regierungsentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz gibt. Jede Bewegung ist positiv, die Politik ist uns schon seit 10 Jahren im Wort.

Es wäre gut und wichtig, dass ein gutes Informationsfreiheitsgesetz kommt und damit ein neues Grundrecht in Österreich geschaffen wird – das Recht auf Zugang zu staatlichen Dokumenten für alle Bürgerinnen und Bürger.

Das Gesetz ist eine historische Chance für Österreich – das vorgesehene Recht auf Information nimmt Behörden viele beliebte Ausreden. Dass das Recht auch gegenüber Staatsunternehmen durchsetzbar sein soll ist jedenfalls ein wichtiger Fortschritt.

Wir müssen den Entwurf aber jetzt noch im Detail analysieren. Denn: Wie die sogenannte Veröffentlichungspflicht für Studien (Art. 20 (5) B-VG) gezeigt hat, liegt der Teufel im Detail. Wegen Formulierungsmängeln ist es bislang bei Transparenz auf dem Papier geblieben: Ministerien etwa veröffentlichen nur einen kleineren Teil aller Studien. So etwas darf hier nicht passieren.

  • Unsere Stellungnahme und unser Blog Post zum Begutachtungsentwurf (2021) – viele dort angeführte Kritikpunkte gelten weiterhin.

Verbleibende No-Gos

Der Entwurf sieht auf Verfassungsebene etwas vor, das man nur als Ewigkeitsklausel bezeichnen kann (Art. 22a (4) B-VG). Jedes Bundesland könnte aus jedem Grund verhindern, dass das Gesetz in Zukunft geändert werden kann. Bei einem Gesetz, dass den Informationszugang von Bürger:innen grundsätzlich neu regelt und völlig ungetestet ist, muss die Reformierbarkeit unbedingt gewahrt bleiben. Andere Länder evaluieren und verbessern die Gesetze nach wenigen Jahren, hier ist das nicht vorgesehen und jeder Landeshauptmann könnte auf jeden anderen verweisen, dass dieser es ja nicht wolle. Das Gesetz geht jetzt in den parlamentarischen Prozess und aus unserer Sicht sollte neben etwas Detailarbeit besonders dieser Punkt entschärft werden.

Nachdem § 10 nicht vorsieht, dass Behörden die Identität des Anfragestellers schützen, ist dies eine Gefahr für die Medienarbeit und würde Interventionen bei laufenden Recherchen begünstigen.

  • „§ 10: Greift die Erteilung der Information in die Rechte eines andere (§ 6 Abs. 1 Z 7) ein, hat das zuständige Organ diesen davor nach Möglichkeit zu verständigen und zu hören. Hat sich die betroffene Person gegen die Erteilung der Information ausgesprochen und wird diese Information dennoch erteilt, ist sie davon schriftlich zu verständigen.“

Auch der § 16, der Einschränkungen des Informationszuganges durch andere Gesetze erlaubt, ist ein gefährliches Einfallstor, dessen Auswirkungen wir bisher nicht einschätzen können.

  • „§ 16: Soweit in anderen Bundes- oder Landesgesetzen besondere Informationszugangsregelungen bestehen oder besondere öffentliche elektronische Register eingerichtet sind, ist dieses Bundesgesetz nicht anzuwenden.“

Im Parlament sind alle Parteien in demokratischen Verhandlungen gefordert, ein möglichst bürgerfreundliches Gesetz zu finalisieren – und sicherzustellen, dass die Transparenz nicht nur auf den Papier steht, sondern auch gelebt wird. 

International gilt für Transparenzgesetze ein einfacher Gradmesser: Ein Informationsfreiheitsgesetz ist immer nur so gut, wie seine schwächste Bestimmung.

Insbesondere muss sichergestellt werden, dass Bürgerinnen und Bürger ihr Recht auf Information effektiv durchsetzen können, also die gewünschten Dokumente unbürokratisch und rasch bekommen können – auch dann, wenn eine staatliche Stelle dies, etwa aus politischen Überlegungen heraus, nicht herausgeben will.

Was wird sich ändern?

  • Die Verkürzung der Fristen im Rechtsweg ist eine positive Entwicklung, die auch schon im vorherigen Entwurf vorgesehen war. Auch das Informationsrecht gegenüber staatseigenen Unternehmen ist jedenfalls eine positive Entwicklung im Vergleich zur jetzigen Rechtslage.
  • Die vorgesehene automatische Veröffentlichung – für die betroffenen Stellen – von staatlichen Verträgen und Informationen allgemeinen Interesses sollte möglichst ambitioniert und klar gestaltet werdenVerträge mit Wert über 100.000 Euro ist eine äußerst unambitionierte Grenze.
  • Die Abschaffung der Veröffentlichungspflicht für manche Gemeinden ist ein Foul an ihren Einwohnern. Sie müssen sich mit ihrem Bürgermeistern anlegen für die Informationen, zu deren Herausgabe andere Bürgermeister verpflichtet sind. Und da geht es nicht um nichts, sondern um Verträge über 100.000 Euro. Das betrifft auch die aktuelle Veröffentlichungspflicht von Studien in kleinen Gemeinden, das wäre also eine Verschlechterung für die Bürger des Großteils der Gemeinden.

Reposted from https://www.informationsfreiheit.at/2023/10/05/regierungsentwurf-fuer-informationsfreiheitsgesetz/

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