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Neuer Leitfaden erschienen: Open Data – Freigabe von Daten aus Bibliothekskatalogen

Wann und unter welchen Bedingungen sind Bibliothekskataloge und ihre Daten urheberrechtlich geschützt? Wenn sie öffentlich zugänglich gemacht werden sollen, wann und wie ist das möglich? Ein neuer Leitfaden von iRights.info-Redakteur Till Kreutzer behandelt diese Fragen.

Die Diskussion um den freien Zugang zu Wissen unter dem Schlagwort Open Access wird mittlerweile breit geführt, dabei geht es zumeist um die Rechte an den Publikationen selbst. Um Wissen zu erschließen, sind jedoch auch die bibliographischen Metadaten wichtig.

Wer etwas wissen will, muss auch wissen, wo was steht. Ohne ihre seit jeher öfffentlich einsehbaren Kataloge könnten Bibliotheken eine ihrer Kernaufgaben nicht erfüllen: Wissen für alle zugänglich zu machen. In den Bibliothekswissenschaften wird darüber hinaus schon länger diskutiert, Metadaten auch als offene Daten (Open Bibliographic Data/ Linked Open Data) bereitzustellen, einige Portale bieten dies bereits an.

Eine solche Freigabe für jedermann und für beliebige Zwecke soll die Nutzungsmöglichkeiten der Daten verbessern, etwa zur gegenseitigen Ergänzung, für Recherche, für die Nutzung durch Projekte wie Wikipedia oder das Internet Archive, die Auffindbarkeit bei Suchmaschinen oder die Entwicklung ganz neuer Webangebote.

Ziel und Inhalt des Leitfadens

Bibliotheken und Sammlungen, die Katalogdaten als offene Daten zur Verfügung stellen wollen, sind dabei auch mit rechtlichen Fragen konfrontiert, vor allem damit, ob ihre Daten und Kataloge urheberrechtlich oder auf andere Weise geschützt sind.

Auch wenn einfache Daten wie Titel, Autorenname usw. zumeist nicht geschützt sind – wie ist es bei Buchcovern oder Klappentexten? Wie sieht es mit bibliographischen Daten aus, die nicht selbst erstellt, sondern von anderen, auch kommerziellen Anbietern bezogen wurden? Welche Rolle spielt der Schutz von Datenbanken, als Schutz des Herstellers oder darüber hinaus als Datenbankwerk?

Der neue Leitfaden von iRights.info-Redakteur Till Kreutzer, herausgegeben vom Hochschulbibliothekszentrum des Landes Nordrhein-Westfalen (hbz), soll Bibliotheken bei der Klärung dieser Fragen unterstützen und die urheberrechtlichen Fragen auch für Nicht-Juristen verständlich machen.

Der Leitfaden besteht aus zwei Teilen: Im ersten Teil wird die Frage behandelt, welche einzelnen Daten überhaupt schutzfähig sind und unter welchen Bedingungen weitere, externe Daten zur Kataloganreicherung genutzt werden können. Außerdem wird erläutert, wann und wie Bibliothekskataloge als Datenbank geschützt sind.

Im zweiten Teil werden die Möglichkeiten einer Öffnung von Katalogdaten im Sinne von Open Data diskutiert und Empfehlungen zur Auswahl entsprechender Lizenzen gegeben.

Download
Open Data – Freigabe von Daten aus Bibliothekskatalogen. Ein Leitfaden von Dr. Till Kreutzer, hg. v. Hochschulbibliothekszentrum des Landes Nordrhein-Westfalen, 2011 (PDF, 896 KB).

Der Leitfaden steht unter einer Creative-Commons-Lizenz (CC BY). Er kann bei Namensnennung des Autors Till Kreutzer und Nennung der Herausgeberschaft des hbz zu beliebigen Zwecken vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben (z. B. online gestellt) werden. Auch Abwandlungen und Bearbeitungen des Textes können angefertigt werden.

reposted from http://irights.info via http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=18402

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