UNECE Aarhus Convention

UNECE Aarhus Convention:

Task Force on Access to Information under the UNECE Aarhus Convention

UNECE Aarhus Konvention

UNECE Convention on Access to Information, Public Participation in Decision-making and Access to Justice in Environmental Matters

Die Århus-Konvention ist ein Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Sie wurde am 25. Juni 1998 in der dänischen Stadt Aarhus im Rahmen der vierten Pan-Europäischen Ministerkonferenz „Umwelt für Europa“ angenommen. Sie trat am 30. Oktober 2001 in Kraft und zählt derzeit (Stand: Ende 2015) 47 Vertragsparteien, darunter die Europäische Union und alle EU-Mitgliedstaaten. >Abbildung 1<

Inhaltlich lässt sich die Aarhus-Konvention in drei Säulen gliedern:

  1. Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen über die Umwelt
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit bei bestimmten umweltbezogenen Entscheidungen
  3. Zugang zu Gerichten bzw. Tribunalen in Umweltangelegenheiten

Die Århus-Konvention begründet die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, aktiv Informationen zu beschaffen und der Öffentlichkeit bereitzustellen. Sie ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der jeder Person Rechte im Umweltschutz einräumt.

Die AK enthält die Verpflichtung der Vertragspartner, schrittweise ein zusammenhängendes, landesweites System von Verzeichnissen oder Registern zur Erfassung der Umweltverschmutzung in Form einer strukturierten, computerunterstützten und öffentlich zugänglichen Datenbank aufzubauen.

Österreich hat die Aarhus-Konvention im Jahr 2005 ratifiziert und ist damit Vertragspartei geworden (BGBl. III Nr. 88/2005 vom 10. Juni 2005). Die Umsetzung und Anwendung der Konvention in Österreich ist im Wesentlichen auf Basis bereits in Kraft getretener EU-Richtlinien, insbesondere zur ersten und zweiten Säule, erfolgt. Die Implementierung der entsprechenden EU-Richtlinien wurde dabei sowohl auf Bundes- als auch Landesebene durchgeführt.

Ziele und Motive der Aarhus-Konvention

Ziel der Aarhus-Konvention ist es, den Umweltschutz und somit die Umwelt- und Lebensqualität zu verbessern und allen gegenwärtigen und zukünftigen Generationen ein Leben in einer intakten Umwelt zu ermöglichen. Das Umweltbewusstsein der Menschen soll durch deren vermehrten Einbezug in Entscheidungen in Bezug auf die Umwelt gestärkt werden. Die Konvention hat zum Ziel, es Bürgerinnen/Bürgern zu erleichtern, sich in umweltrelevanten Bereichen zu beteiligen.

Durch die Umsetzung der Aarhus-Konvention sollen u.a.

  • Transparenz und Informationszugang in Umweltangelegenheiten für Bürgerinnen/Bürger verbessert werden
  • Bestehende (nationale) Rechtsvorschriften über die Bürgerbeteiligung im Umweltbereich verstärkt verankert und ausgebaut werden

Österreich ist seit 2005 Vertragspartei der UNECE Aarhus Konvention über Zugang zu Umweltinformationen, Bürgerbeteiligung in umweltrelevanten Entscheidungsverfahren und Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.

BMLFUW-Text

Die Aarhus-Konvention ist ein Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Sie wurde am 25. Juni 1998 in der dänischen Stadt Aarhus im Rahmen der vierten Pan-Europäischen Ministerkonferenz „Umwelt für Europa“ angenommen. Sie trat am 30. Oktober 2001 in Kraft und zählt derzeit (Stand: März 2015) 47 Vertragsparteien, darunter die Europäische Union  alle EU-Mitgliedstaaten. Österreich hat die Aarhus-Konvention im Jahr 2005 ratifiziert.

UBA-Text

Aarhus Konvention

Anläßlich der Vierten Ministerkonferenz „Environment for Europe“ vom 23. bis 25. Juni 1998 in Aarhus/Dänemark wurde das UN-ECE Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten von 33 europäischen Staaten unterzeichnet. Dieses internationale Instrument gibt der Öffentlichkeit mehr Möglichkeiten, aktiv die Umweltsituation mitzugestalten. Ein ausreichender Zugang zu Informationen ist die Voraussetzung für effektive Beteiligung der Öffentlichkeit an Umweltentscheidungsverfahren. Abgesichert wird dies durch umfassende Rechtsschutzmöglichkeiten. Die Aarhus-Konvention hat sowohl auf die Rechtslage der EU als auch auf die österreichische Situation Auswirkungen.

3 Säulen

Ziel der Konvention ist es, im Interesse des Schutzes des Einzelnen und künftiger Generationen ein Leben in einer der Gesundheit und dem Wohlergehen zuträglichen Umwelt zu gewährleisten. Die Konvention will dieses Ziel durch die Etablierung von Mindeststandards in drei Bereichen erreichen. Mithilfe dieser 3 „Säulen“ werden der Öffentlichkeit unterschiedliche Rechte eingeräumt.

  • Die erste Säule räumt jedem ein Recht auf Zugang zu Umweltinformationen (Art. 4 und 5) ein.
  • Die zweite Säule spricht jedem ein Recht auf Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten (Art. 6, 7 und 8) zu.
  • Die dritte Säule gewährleistet jedem ein Recht auf Zugang zu den Gerichten in Umweltangelegenheiten (Art. 9).

Die Aarhus-Konvention sowie die bisherigen Erfahrungen mit der Richtlinie 90/313/EWG über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt sind die Grundlagen für die (neue) EU Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG vom 14.2.2003.

Mehr Umweltdemokratie

Die Aarhus-Konvention bedeutet einen wichtigen Schritt zu mehr Umweltdemokratie in Europa und wurde auch von den europäischen NGOs sehr positiv beurteilt. Die Konvention zählt mittlerweile 35 Vertragsparteien, darunter auch Österreich und die Europäische Gemeinschaft.

Die Umsetzung der Aarhus-Konvention und der relevanten EU-Richtlinien soll

  • zu einer weiteren Verbesserung des Informationszugangs im Umweltbereich für die Bürgerinnen und Bürger und damit auch zu mehr Transparenz führen;
  • die bereits bestehenden Mechanismen für die Bürgerbeteiligung weiter ausbauen und verstärken; und
  • zur Behebung von Defiziten in der Umsetzung von Umweltrecht beitragen.

Arbeitsgruppen zur Unterstützung der Umsetzung der Säule 1 Umweltinformation

Task Force on Electronic Information Tools

Die im Jahr 1999 unter österreichischer Vorsitzführung gegründete „Task Force on Electronic Information Tools“ erarbeitete das zukunftsweisende Dokument “Recommendations on the more effective use of electronic information tools to provide public access to environmental information”.

Die zweite Vertragsstaatenkonferenz verabschiedete 2005 in Almaty die Entscheidung “Decision II/3 on Electronic Information Tools and the Clearinghouse Mechanism”. Das o.a. Dokument der Task Force wurde als Annex der Decision II/3 veröffentlicht. >Abbildung 2<

Diese Recommendations halten u.a. im Punkt 1 und 13 fest:

  1. Formulate and implement national “e-government” strategies for the use of electronic tools to facilitate administrative processes and services, to make public administration more transparent and efficient in providing available environmental information and dealing with requests for such information from the public;
  2. Establish one-stop access point(s) for citizen-oriented environment-related e-government services, with coordinated input from the relevant public authorities and/or linkages to other similar sites;

Die im Jahre 2007 im Rahmen der Plattform Digitales Österreich gegründete eGov Projektgruppe Umweltinformation (PG UI) hatte also – in Unkenntnis des erst 2009 im Web entdeckten Dokuments – bereits die richtigen Entscheidungen für die künftige Ausrichtung des Themas in Österreich getroffen.

Task Force on Access to Information (TFAI)

Die im Jahr 2011 gegründete „Task Force on Access to Information“ (TFAI) hatte in ihrem ersten Meeting im Februar 2013 beschlossen, das im Jahre 2006 verabschiedete Dokument „draft Guidance for National Nodes of the Clearinghouse Mechanism (ECE/MP.PP/WG.1/2006/5/Add.1)“ zu aktualisieren und zur Umsetzung zu empfehlen.

Die Koordinierungsstelle für Umweltinformationen im Umweltbundesamt vertritt Österreich in der Task Force on Access to Information

Im Vorfeld des zweiten Meetings (TFAI2) im Dezember 2013 wurde seitens Österreichs der Fragebogen ECE/MP.PP/WG.1/2007/L.3/Add.1 ausgefüllt und übermittelt. Dieser Fragebogen belegt den nationalen Stand der Umsetzung der AC. Darin wird u.a. das Fehlen eines Aarhus Clearinghouse national node Web portals sichtbar:

  1. Does your country have an Aarhus Clearinghouse national node Web portal in accordance with paragraph 19 of the Recommendations?

Am TFAI2 wurde das Thema inhaltlich behandelt:

Item 4. The Aarhus Clearinghouse: the role of national nodes in its development

Im Dokument“Draft Guidance for National Nodes of the Clearinghouse Mechanism” (REVISED DOCUMENT ECE/MP.PP/WG.1/2006/5/ADD.1[1]), wird der Aarhus Clearinghouse Mechanismus sowie die Rolle der nationalen Clearinghouse Nodes detailliert beschrieben (siehe Anlage).Im Rahmen des in diesem Durchführungsvorschlag beschriebenen Projekts soll ein österreichisches National Clearinghouse Node an Hand des Beispiels des Belgischen Portals www.aarhus.be erstellt werden.

Das Dokument legt im Absatz 9 das Erfordernis zur Mehrsprachigkeit fest:

  1. Information should be, in principle, made available in one of the three official languages of the UNECE: English, French or Russian but it can be also uploaded in other languages.

Mit der Einrichtung eines solchen National Nodes soll sowohl für die umweltinteressierte Öffentlichkeit als auch für die Fachwelt ein zentral verfügbares, elektronisch vernetztes Informationsangebot neuer Qualität entstehen

Die Grundlagen dafür sind diese:

Task Force on Access to Information

Background

The mandate of the Task Force on Access to Information was laid down by the Meeting of the Parties through decision IV/1 (ENG FRE RUS) adopted at its fourth session (Chisinau, 29 June – 1 July 2011). The Task Force on Access to Information continues functioning after being renamed from the Task Force on Electronic Information Tools. At the fifth session of the Meeting of the Parties, the Task Force mandate was renewed for a further period through decision V/1 (ENG FRE RUS; see also document ECE/MP.PP/2014/2/Add.1 ENG FRE RUS).

The Task Force on Access to Information:

(a) Continues strengthening implementation of the Convention’s provisions on access to information, including through promoting exchange of information, experiences, challenges and good practices concerning public access to information on the matter. It also addresses the issue of accessibility of product information and environmental information held by private sector;

(b) Strives to identify capacity-building needs, barriers and solutions;

(c) Continues monitoring and supporting the implementation of the recommendations in decision II/3 (ENG FRE RUS) on electronic information tools and the clearinghouse mechanism;

(d) Continues monitoring technical developments, and, where appropriate, contribute to other initiatives relevant to electronic access to information, electronic public participation in decision-making and electronic access to justice in environmental matters;

(e) Continues contributing to further development of the Aarhus Clearinghouse for Environmental Democracy and PRTR.net. The Aarhus Clearinghouse Quick Guide is available here.

The Task Force is led by the Republic of Moldova.

Zur Erinnerung unsere Folien der letzten beiden Jahre:

Die Koordinierungsstelle für Umweltinformationen im Umweltbundesamt vertritt Österreich in der Task Force on Access to Information (TFAI) under the UNECE Aarhus Convention in Genf.

Der Report des Meetings TFAI3 (Dezember 2014) ist nun verfügbar: http://www.unece.org/env/pp/aarhus/tfai3.html#/

Das Aarhus Sekretariat hat den Beitrag Österreichs wie folgt zusammengefasst:

  1. The representative of Austria detailed progress in implementing the national e-Government strategy relevant to sharing environmental information. Digital Austria, the federal coordination and strategy committee for e-Government, and Cooperation Open Government Data Austria, a consortium of federal and local government, as well as industry, academia and science, facilitated further developments in that area. A future e-Government Austria Top Priority Programme would further address transparency, freedom of information, big data and other contemporary issues. A national open government data portal had been launched in 2012 and work on the portal was ongoing. Today, environmental information made up 12 per cent of the total information available through the portal. Another Open Data Portal Austria had also been recently launched for civil society. Other positive developments included the functioning of the Digital City Vienna, portal dedicated to drinking water, web-based mapping services and environmental accounting. A new metadata standard had recently been released to support the open government data initiative, where relevance to the INSPIRE Directive was taken into account.

Generell ist anzumerken, dass Österreich in der TFAI vielbeachtete, zukunftsweisende Akzente vorzuweisen hat.

Die Österreichische OGD-Strategie der letzten Jahre hat Vorbildwirkung, wie sich einerseits aus dem Report on the second meeting entnehmen lässt, andererseits auch im Kurzbericht des dritten Meetings wie folgt festgehalten ist:

(b) Underlined the importance of promoting public access to environmental information within E-government and Open Government Data and other initiatives and involving the public in supplying and re-using the data;

Sowie:

… “Participants shared recent relevant developments in information and communication technology to improve the interoperability of information systems and data sharing at the national level. Many considered there was a great opportunity to promote public access to environmental information within e-government, open government data, Digital Agenda and other initiatives, as well as involving the public in supplying and reusing environmental data.” …

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